Schwaller Urs · Ständerat · 2004-09-28
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Während Jahren habe ich sowohl als kantonaler Finanzdirektor wie auch als Mitglied der Finanzdirektorenkonferenz immer dafür gekämpft, dass die Erträge aus dem Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank gemäss verfassungsrechtlichem Verteilschlüssel zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zukommen. Die den Kantonen heute dergestalt zugewendeten Mittel von jährlich 1,6 Milliarden Franken werden von den kantonalen Exekutiven und Parlamenten nach den jeweiligen Prioritätenordnungen im Budget eingesetzt. Das Resultat dieser Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, das sehr oft auch noch dem Finanzreferendum unterstellt ist, ist nicht schlechter, als wenn das eidgenössische Parlament eine Mittelallokation vornimmt. Es gibt keinen Grund, bezüglich der Verwendung der Reingewinne den Kantonen und ihren demokratisch gewählten Organen irgendwelche Auflagen machen zu wollen. Dies das Erste.
Zum Zweiten: Was das so genannte Goldvermögen oder die Erträge aus den überschüssigen Goldreserven anbelangt, habe ich bis vor einigen Monaten immer für die Aufteilung bloss der Erträge gemäss dem Verteilschlüssel von zwei Dritteln zu einem Drittel plädiert. Ich war bis dahin immer der Auffassung, die Substanz dieses nicht mehr benötigten Vermögens sei für die nächste Generation zu erhalten. Ich stelle nun aber je länger, desto mehr fest, dass man mit diesem Vorgehen immer nur neue Vorschläge provoziert und je nach Ausgestaltung der Vermögensverwaltung und der Zweckbindung auch noch die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet. Die Verknüpfung von optimaler Anlagepolitik für einen Sonderfonds dank Insiderwissen mit der Geldpolitik der Nationalbank ist letztlich gefährlich.
Für mich ist deshalb in den letzten Wochen und Monaten immer klarer geworden, dass in der Goldfrage wahrscheinlich nur dann wieder eine gewisse Ruhe einkehrt, wenn nicht nur die Erträge, sondern der ganze Betrag von 20 Milliarden Franken unter Bund und Kantonen aufgeteilt werden, und zwar im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln. Für diese Aufteilung genügt meines Erachtens die heutige verfassungsmässige Grundlage, und es braucht deshalb auch kein Spezialgesetz - dies im Gegensatz dazu, wenn wir zu einer Fondslösung kommen wollen. Unter den Kantonen war im Übrigen immer nur die Rede von nicht ausgeschütteten, thesaurierten Gewinnen. Der Begriff des "Sondervermögens" ist nicht eine Erfindung der Kantone.
Noch in der Finanzdirektorenkonferenz haben wir diese Frage auch mittels eines Rechtsgutachtens abklären lassen und dabei die Bestätigung erhalten, dass die heutige gesetzliche Grundlage genügt. Diese Haltung haben im Übrigen verschiedene Kantone auch im Zeitpunkt der Diskussion über die Solidaritätsstiftung vertreten, sie haben sie jedoch nur sehr zurückhaltend kommuniziert, gerade auch weil ein offener Konflikt mit dem Bundesrat vermieden werden sollte und weil die Kantone einen wesentlichen Beitrag in einer staatspolitisch wichtigen Frage leisten wollten.
Der einer Aufteilung zugrunde zu legende Schlüssel müsste jener von 2003 oder 2004 sein, das heisst, die Aufteilung müsste nach der entsprechenden Zahl der Wohnbevölkerung und der in diesen Jahren gültigen Finanzkraft erfolgen. Mit einem solchen Vorgehen würden auch klare Verhältnisse mit Blick auf den NFA geschaffen. In der Tat - dies muss unterstrichen werden - wird mit Inkrafttreten des NFA auf 2008 oder 2009 auch der Verteilschlüssel für die Ausschüttung der Nationalbankgewinne grundlegend verändert. Wenn ich es richtig herausgelesen habe, trägt die Globalbilanz des NFA nur der Verteilung der ordentlichen Gewinne der Nationalbank Rechnung. Nicht erfasst ist in der Globalbilanz die Aufteilung von 14 Milliarden Franken unter den Kantonen. Herr Bundesrat Merz wird vielleicht noch darauf eingehen.
Doch zurück zum NFA: Der neue NFA-Schlüssel wird die finanzschwachen Kantone in besonderem Masse treffen, und er wird in diesen Kantonen teilweise zu sehr hohen Mindereinnahmen führen. Zudem wird nicht nur der Schlüssel geändert, das heisst die Aufteilung bloss nach Einwohnerzahl ohne Berücksichtigung der Finanzkraft, sondern ab dem Jahre 2012 steht nach Auskunft des Nationalbankdirektors Jean-Pierre Roth auch nur noch ein Betrag von etwa 1 Milliarde statt wie heute ein Betrag von 2,5 Milliarden Franken für die jährliche Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Mit anderen Worten: In vielen Kantonen werden die jährlichen Einkünfte aus Nationalbankgewinnen um fast die Hälfte sinken. Mit der Ausschüttung von heute 20 Milliarden Franken und deren Bindung an den Schuldenabbau könnte auch in den Kantonen ein wichtiger Vorbereitungsschritt für die Umsetzung des NFA bzw. die Zeit nach Auslaufen der heutigen Vereinbarung zwischen Nationalbank und Bund bzw. Kantonen gemacht werden.
Ich will den Weg für eine solche Lösung öffnen helfen und werde deshalb mit der Kommissionsmehrheit für Nichteintreten stimmen, und zwar mit der Absicht, dass nach einem [PAGE 508] zweimaligen Nichteintreten unseres Rates das Geschäft vom Tisch ist, womit die heutige Regelung - insbesondere die Regelung der Aufteilung des Vermögens - umzusetzen ist.
Die Ausschüttungsmodalitäten für allfällige Tranchen, bis 2012 zum Beispiel, sind in einer Vereinbarung zwischen der Nationalbank einerseits sowie dem Finanzdepartement und den Kantonen andererseits zu regeln. Die Kantone haben in jedem Fall ein Interesse, dass die Mittel prioritär, soweit notwendig, zum Schuldenabbau verwendet werden und nicht etwa in die jährlichen Budgets einfliessen. Letzteres würde die notwendigen Sanierungsschritte in den Kantonen torpedieren und überfällige Strukturbereinigungen um Jahre zurückwerfen.
Ich bitte Sie daher, Nichteintreten auf den Bundesbeschluss 1 zu beschliessen und anschliessend auch die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.