David Eugen · Ständerat · 2004-09-28
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Ich möchte auf einige wichtige Punkte kurz eingehen, die in der Debatte aufgeführt worden sind.
Es hat die Kommission beschäftigt und beschäftigt auch mich, wie die Verfassungslage ist. Es wurde wiederholt dargelegt, dass uns die Verfassungslage bekannt ist. Sie besteht in Artikel 99, und ich muss es vielleicht wiederholen: Artikel 99 Absatz 3 der Bundesverfassung besagt, dass die Nationalbank aus ihren Erträgen ausreichend Währungsreserven bildet. Dies bedeutet zunächst, dass die Bank entscheidet, wie viel Geld sie für die Währungsreserven [PAGE 513] braucht. Sie entscheidet somit auch, wie viele Mittel ausschüttungsfähig sind, wie viele also zu Gewinnen werden, ob sie nun schon ausgeschüttet oder thesauriert werden. Das macht allein die Nationalbank. Es ist uns ganz wichtig, dass daran nichts geändert wird, denn es ist die Kompetenz der Geldpolitik, zu entscheiden, wie hoch die Währungsreserven sind. Die Verfassungslage ist ganz eindeutig.
Weiter besagt Absatz 4 von Artikel 99, was mit dem Geld geschieht, das nicht für die Währungsreserven benötigt wird. Es kann in einem zu bestimmenden Ausschüttungsrhythmus mit einer klaren Verteilungsregel ausgeschüttet werden: Zwei Drittel gehen an die Kantone, und ein Drittel geht an den Bund. Ich habe Mühe zu verstehen, wenn hier geltend gemacht wird, es bestehe keine Rechtsgrundlage für die Verteilung. Die Rechtsgrundlage ist klar; es ist auch - entgegen der Meinung von Frau Fetz - keine Machtdemonstration, wenn die Kommissionsmehrheit an der geltenden Rechtsgrundlage festhalten muss, weil wir der Überzeugung sind, dass das eine gute Lösung ist. Ich möchte der Minderheit und den Gegnern nicht das Recht absprechen, sich für andere Lösungen einzusetzen. Aber die Mehrheit hält die Anwendung des geltenden Rechtes für eine gute Lösung im Interesse dieses Landes und der ganzen Bevölkerung.
Insbesondere sind wir der Meinung - hier möchte ich unterstützen, was gesagt wurde -, dass auf diesem Weg das Geld wirklich der ganzen Bevölkerung zukommt, während bei allen anderen Lösungen das Geld doch nur Teilen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere wenn wir es der AHV geben, ist es nur für einen bestimmten Bereich der Bevölkerung vorgesehen. Wir wollen, dass das Geld an die ganze Bevölkerung geht, und das stellt nur die geltende Rechtsgrundlage sicher. Aus der Überzeugung, dass sie gut ist, wollen wir daran festhalten.
Herr Studer hat am Schluss nochmals ausgeführt, was er schon im Eingangsvotum gesagt hat: Er ist der Meinung, es brauche jetzt unbedingt ein Gesetz, das in beiden Räten gutgeheissen wird, um darzulegen, was in dieser Sache zu tun sei.
Wir haben ein solches Gesetz! Wir haben das Nationalbankgesetz, das wir letztes Jahr in diesem Rat beschlossen und das wir im ordentlichen Verfahren dem Referendum unterstellt haben, also ein vom Volk approbiertes Gesetz, das in Artikel 31 Absatz 2 ganz klar sagt, wie vorzugehen ist. Wer dieses Recht ändern will, der braucht die Zustimmung beider Kammern. So ist unsere Verfassungsregel. Wer in der Schweiz ein neues Gesetz erlassen will, wer etwas am geltenden Recht ändern will, muss die Zustimmung beider Kammern suchen. Wir wollen am geltenden Recht festhalten. Lesen Sie Artikel 156 Absatz 2 der Bundesverfassung betreffend die Bundesversammlung. Dort heisst es, dass die Beschlüsse die Zustimmung beider Kammern brauchen. Wir denken, dass es kein neues Gesetz braucht. Wir wollen das Recht nicht ändern. Also müssen jene, die das Recht ändern wollen, die Zustimmung beider Kammern suchen. Wir bewegen uns total und vollständig auf dem Boden der Verfassung, wenn wir, die wir als Mehrheit von der geltenden Lösung überzeugt sind, für das geltende Recht einstehen und das hier auch mit dem Nichteintretensantrag zum Ausdruck bringen.
Ich möchte noch unterstreichen, dass der NFA und die NFA-Abstimmung, die uns bevorsteht, keinen Einfluss auf die Verteilungsregel haben. Die jetzt geltende Verteilungsregel, auch was den Finanzkraftschlüssel anbelangt, ist bekannt. Sie gilt für die Jahre 2004 und 2005. Alle zwei Jahre wird sie angepasst. Es ist für mich ganz klar, dass dieser Schlüssel und kein anderer angewendet wird, wenn diese Mittel nachher verteilt werden. Mit anderen Worten: Es ist nicht auf eine NFA-Verteilung zu warten, die erst auf den 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Die Rechtslage ist für mich und die Kommissionsmehrheit auch in diesem Punkt eindeutig. Wir müssen weder etwas Neues erfinden noch nach Neuem suchen, wie uns von verschiedener Seite nahe gelegt wird.
Ernst Leuenberger hat gesagt, wir müssten eine sinnvolle Verteilung suchen. Wir sind in der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die jetzige Verteilung sehr sinnvoll ist. Sie ist - es ist für mich auch wichtig, das zu betonen - demokratisch auch sehr gut legitimiert. Es gibt wahrscheinlich keine Verteilungsform, die dermassen stark demokratisch unterlegt ist und von der Bevölkerung mit beeinflusst werden kann.
Das möchte ich auch den Voten von Frau Sommaruga und Herrn Jenny entgegenhalten. Dieses Geld, das wir den Kantonen geben, geht ja nachher nicht in einen rechtsfreien Raum, sondern in einen Raum, der ganz stark demokratisch legitimiert ist, noch viel stärker als auf Bundesebene: Wir haben dort das Finanzreferendum, wir haben Kantone mit obligatorischem Finanzreferendum, wo die Bevölkerung sehr deutlich mitreden kann, und ich behaupte, sie kann auf der kantonalen Ebene bezüglich Finanzausgaben noch viel konkreter mitreden, als dass dies auf der Bundesebene der Fall ist. Ich muss mich daher wirklich namens der Kommissionsmehrheit gegen Vorwürfe verwahren, man nehme hier, bei dieser Verteilung, demokratische Legitimation weg. Die heutige Verteilung ist ausgezeichnet demokratisch legitimiert durch die kantonalen Regierungen und Parlamente und durch das Volk in den Kantonen, das nachher darüber entscheiden wird.
Herr Kollege Leuenberger hat gesagt, im Nationalrat regiere eine unsichtbare Hand, die eben den Nationalrat steure und dann zu guten Lösungen führe. Ich muss Ihnen sagen: Mir ist viel lieber, dass nachher die kantonalen Parlamente und Bevölkerungen entscheiden, als dass diese unsichtbare Hand entscheidet, die im Moment im Nationalrat regiert.
Ein Punkt ist von grösster Bedeutung - er wurde hier angesprochen -: Auch die nächste Generation muss etwas von diesen Mitteln haben. Wenn wir den Kantonen diese Mittel zuführen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Nettoverschuldung abzubauen, dann tun wir das Beste für die nächste Generation: Wir geben keine Schulden an die nächste Generation weiter. Das ist eigentlich das Beste, das wir machen können. Wir schaffen auch für die nächste Generation wieder Handlungsfreiheit für die Zukunft. Es ist also ein Weg, der auch dieses Anliegen nach der Überzeugung der Mehrheit erfüllt.
Ich möchte nur nochmals unterstreichen, dass die Kantone beschlossen haben - sie haben das letzte Woche nochmals in ihren Gremien behandelt -, sich ganz klar auf dieser Linie zu bewegen, die die Mehrheit in diesem Rat jetzt vorgetragen hat. Insbesondere haben die Kantone mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht, dass sie sich der geld- und der haushaltpolitischen Verantwortung vollends bewusst sind, und die KdK und FDK empfehlen den Kantonen auch, diese Mittel primär für die Entlastung bei den Schulden einzusetzen.
Man kann die Argumente von allen Seiten anschauen: Die Mehrheit hat gute Argumente, es sind seriöse Argumente, es sind verfassungsmässig und gesetzlich eindeutig abgestützte und getragene Argumente - Sie dürfen mit gutem Gewissen der Mehrheit folgen!