Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-09-29

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die positive Reaktion. Ich danke ihm aber vor allem für das Engagement in dieser Sache und für seinen Vorschlag vom 23. August 2004 zum Vorgehen.

Ich muss in der Sache Ausführungen machen, um am Schluss dann allenfalls auf den Antrag Gentil zu reagieren. Die Motion hat erstens zum Ziel, einen Anstoss für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur zu geben, und zweitens hat sie zum Ziel, vor der Abstimmung im November ein Element für die Beurteilung des Projektes NFA zu liefern.

Es ist das erste Mal seit der Abstimmung über die Avanti-Initiative, dass der Ständerat Gelegenheit hat, eine [PAGE 532] Aussprache zu diesem Themenkreis zu führen. Seither ist eine Anzahl von Vorstössen eingereicht worden, seither hat der Bundesrat seinen Vorschlag zum Vorgehen vorgelegt, und seither haben sich auch beide KVF ausgesprochen. Wenn Sie die Motion heute annehmen, entscheiden Sie meines Erachtens über zwei Dinge: Sie entscheiden über die allgemeine Richtung, und Sie entscheiden sich dafür, dass der Bundesrat bei der weiteren Bearbeitung seine zentrale Rolle spielen kann - und das will die Motion. Sie schliesst aber nicht aus, dass die parlamentarischen Kommissionen am Ball bleiben. Ich denke an die parlamentarische Initiative Hofmann Hans 01.464, und ich denke an die parlamentarische Initiative Bieri 04.403. Die Kommissionen sind also ohnehin angesprochen.

Zunächst also zur allgemeinen Richtung der Neuordnung: Welches sind aus meiner Sicht die Elemente für einen neuen Konsens? Negativ formuliert: Es genügt nicht, einfach wieder den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative zu präsentieren und das Problem der Gotthardtunnelröhre zu streichen. Die Neuordnung muss weiter gehen, sonst sind wir dem Volk gegenüber nicht korrekt. Positiv formuliert: Es geht meines Erachtens zunächst einmal darum - dies im Sinne einer Vorbemerkung -, das unselige Wort "Avanti" zu streichen, wenn ich das vorschlagen darf, und es beispielsweise durch "Modernisierung der Infrastruktur" zu ersetzen. In der Sache geht es um zwei Dinge: einerseits um einen Infrastrukturauftrag, andererseits um eine Finanzierungsordnung. Beides soll miteinander verknüpft werden.

Zum Infrastrukturauftrag: Im Vordergrund steht der Agglomerationsverkehr, im Vordergrund stehen aber auch die Hauptstrassen in den Rand- und Bergregionen. Daneben muss sich eine weitere Vorlage mit dem Themenkreis der Nationalstrassen befassen: sowohl mit der Fertigstellung des Netzes wie auch mit den Engpässen. Dort aber brauchen wir keine neue Rechtsgrundlage; dort geht es nur darum, die finanziellen Mittel im Gesamtzusammenhang sicherzustellen. So viel zum Infrastrukturauftrag.

Das zweite Element ist die Sicherstellung der Finanzierung. Meines Erachtens ist es nach wie vor richtig, dass man hier aus den Verkehrsabgaben im Sinne von Artikel 86 der Bundesverfassung Mittel bezieht und damit die berühmte "buchhalterische Reserve" anzapft und sie auf mittlere Frist auch abträgt. Es gehört bei der Finanzierung meines Erachtens dazu, dass wir tiefere Beträge wählen, als man sie in der Diskussion über die Avanti-Initiative errechnet hat.

Das dritte und vielleicht wichtigste Element, das gerade heute wieder - nach der gestrigen Medienkonferenz des BAV zum Bericht über den Stand der Neat-Projekte - Gewicht erhalten hat: Wir sind gezwungen, die Mittel gesamthaft zu optimieren. Es ist ein generelles Problem, vor dem wir stehen: Mehr Verkehr und weniger Geld - das ist die Ausgangslage, die wir bewältigen müssen. Es geht um die Neat, aber nicht nur um die Neat, es geht um die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ganz allgemein. Wir werden sinnvolle Lösungen nur erreichen, wenn wir gestützt auf eine Gesamtschau operieren und den Mitteleinsatz optimieren. Der Ständerat hat in der Wintersession des letzten Jahres eine Gesamtschau verlangt, und zwar bereits für dieses Jahr, bezogen auf die Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs. Diese Gesamtschau scheint mir zurzeit nur rudimentär vorhanden zu sein. Ich hoffe sehr, dass die beiden Kommissionen darauf drängen werden. Wir werden Lösungen suchen müssen, die möglichst gescheit FinöV, Agglomerationsverkehr, S-Bahn-Anliegen, ordentliches Budget und damit auch Leistungsvereinbarung kombinieren. Nur so wird es uns vermutlich gelingen, sie zu finanzieren.

Dieses dritte Element - nach dem Infrastrukturauftrag und nach der Finanzierung - ist die Umsetzungsordnung. Ich hoffe, dass wir - wie in der Motion vorgeschlagen - Lösungen finden können, die auf Gesetzesebene operieren, und dass wir nicht mehr die ganze Problematik in die Verfassung hineinschreiben. Das Gesetz würde uns auch die Möglichkeit geben, Verkehrsanliegen vermehrt zu verankern und in den jeweiligen Auseinandersetzungen mit den anderen Aufgaben zu stärken.

Schliesslich haben diese Arbeiten und hat die heutige Diskussion eine Bedeutung für die NFA-Auseinandersetzung. Im Hinblick auf diese Diskussion ist es wichtig zu unterstreichen, dass wir alle Agglomerationen ansprechen, auch kleine und mittlere: "Landesweit" ist wahrscheinlich der Schlüsselbegriff - sonst gibt es keinen Konsens.

Dieses komplexe Vorhaben, das in der Motion skizziert ist, gehört meines Erachtens in die Hand des Bundesrates - er kann die entsprechenden Gespräche auf breiter Front und auch mit den Kantonen führen - und nicht direkt in die Kommission. Diese soll dadurch in ihren Möglichkeiten nicht beschränkt werden.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.