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Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-09-29

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

In diesem Absatz kommt zum Ausdruck, dass zwischen verschiedenen zahlungspflichtigen Verursachern keine generelle Solidarhaftung besteht, dies im Einklang mit dem in Bundesverfassung und Umweltschutzgesetz verankerten Verursacherprinzip. Ist ein Verursacher nicht ermittelbar oder zahlungsunfähig, so soll das Gemeinwesen die entstehenden Ausfallkosten übernehmen. Im Übrigen wird hier dieselbe [PAGE 527] Terminologie verwendet wie im folgenden Artikel 32e Absatz 1.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

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