Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-09-29
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
In Artikel 32d Absatz 3 geht es um den behördlichen Entscheid über privatrechtliche Verhältnisse. Hier hat der Nationalrat vorgesehen, dass beim Entscheid über die Kostenverteilung die Behörde bei klaren Verhältnissen auch über die privatrechtlichen Ansprüche der Beteiligten verfügen soll.
Der UREK erscheint es sehr problematisch, wenn die Verwaltungsbehörde Privatrecht anwenden muss, und sie sieht auch Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Frage, wann die Verhältnisse "klar" sind. Sie beantragt deshalb, den zweiten Satz von Artikel 32d Absatz 3 zu streichen und infolgedessen im ersten Satz den Begriff "ein Beteiligter" durch "ein Verursacher" zu ersetzen.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.