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Maissen Theo · Ständerat · 2004-09-29

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Mit dieser Bestimmung, die bereits besteht, kann der Bundesrat vorschreiben, dass dem Bund eine Abgabe zu entrichten ist. Es ist also eine Kann-Vorschrift; sie ist nicht zwingend. Nun haben wir eine etwas besondere Situation, indem eine Abgabe entrichtet wird, die dann, wie wir gesehen haben, unter anderem für Sanierungen verwendet wird, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist. In der Praxis heisst das heute: All jene - auch öffentliche Gemeinwesen, Regionen und Verbände -, die über Jahre hinweg gesetzeskonform Deponien im öffentlichen Interesse betrieben haben und auch weiterhin Deponien betreiben müssen, haben diese Abgabe zu leisten. Damit hat man finanzielle Mittel für Massnahmen, die zum Teil wegen Verursachern nötig sind, die möglicherweise über Jahre hinweg entgegen den Umweltschutzbestimmungen Deponien betrieben haben, unter Umständen damit viel Geld verdient haben und nun zahlungsunfähig sind. Somit überlassen sie die Beseitigung dieser Altlasten dann vornehm der öffentlichen Hand respektive jenen, die diese Abgaben entrichten.

Ich habe hier nun ein Anliegen an Sie, Herr Bundesrat. Ich denke, dass es bei der Aufgabenerfüllung einer Deponie gewisse Unterschiede gibt. Ich denke da an die Beseitigung der Schlacken aus Kehrichtsverbrennungsanlagen. Die Verbrennung der Siedlungsabfälle wird nun weitgehend auch in den Regionen, die damit verbunden finanzielle Schwierigkeiten hatten, ordnungsgemäss durchgeführt. Aber es ist nun einmal so: Es gibt keine Verbrennung, welche die Abfälle hundertprozentig beseitigt, sondern es fallen vom Volumen her ungefähr 10 Prozent als Kehrichtschlacke an. Ich finde nun eines stossend: In diesem Bereich, wo an und für sich nach strengen Vorschriften eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird, die sehr hohe Kosten verursacht, vor allem auch in abgelegeneren Gebieten, wird dann auf diesen Reststoffen, die bei der Kehrichtverbrennung entstehen, eine Abgabe erhoben. Sie wird verwendet, um praktisch jene zu belohnen, die über Jahre hinweg ihre Aufgabe nicht korrekt erfüllt haben, indem sie keine Vorsorge getroffen haben, um diese Altlasten auf eigene Kosten zu beseitigen.

Es geht also heute konkret darum, dass Gemeindeverbände, die Rückstellungen für ihre eigenen Deponien gemacht haben, um Altlasten zu beseitigen, gleichzeitig in der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe noch mit einer zusätzlichen Abgabe belegt werden. Die Einnahmen sollen dann für Deponiebetreiber verwendet werden, die ihre Aufgabe nicht derart seriös erfüllt haben. Herr Bundesrat, ich möchte Ihnen [PAGE 528] deshalb zu überlegen geben, ob hier nicht eine Vorschrift möglich wäre, dass also Kehrrichtverbrennungsanlagen, die ihre Schlacke bei den Deponien ablagern, von dieser Deponieabgabe entlastet würden. Das wäre nach meinem Dafürhalten sachlich gerechtfertigt und würde die Kosten bei der ganzen Beseitigung von Siedlungsabfällen gemäss Umweltschutzgesetz einigermassen tief halten. Herr Bundesrat, wenn Sie in diese Richtung Verständnis haben, danke ich Ihnen bestens.