Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-10-04
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Natürlich kann man sich fragen, ob man hier eine Einigungskonferenz riskieren soll. Wir haben von der Vorrednerin gehört, das sei ein kleiner Punkt im Ganzen. Rentiert es sich also, wegen einer so kleinen Vorschrift ein Theater zu machen?
Aber um was geht es? Es geht immerhin um die Frage, ob eine Bundesstelle ohne richterliche Ermächtigung Grundstücke, Betriebe, Räume, Fahrzeuge ohne weiteres betreten darf. Sie sehen, diese Formulierung ist völlig offen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Betriebe, welche eine Transplantationsbewilligung haben; sie ist völlig offen ausgestaltet. Damit habe ich Mühe. Doch, es ist so - ich sehe Kopfschütteln -; selbstverständlich ist diese Bestimmung in Absatz 3 im Rahmen des gesamten Artikels zu sehen, aber der Wortlaut ist völlig offen, und daran stosse ich mich.
Ich stosse mich daran, dass hier gesagt wird, das sei generell, das sei immer so gemacht worden und man müsse das jetzt generell angehen und nicht nur punktuell lösen. Ich bin dem in der Zwischenzeit etwas nachgegangen. Wir haben gehört, das sei überall so, in all diesen Gesetzen habe man diese Formulierung. Ich habe vorhin gehört, es sei sogar der gleiche Wortlaut. Schauen Sie beispielsweise das - weil es mit Abstand am meisten gebraucht wird - wichtigste Gesetz für diesen Bereich an; es ist das Lebensmittelgesetz. Was steht dort? Dort steht schlicht und einfach nichts vom Betreten von Grundstücken, Betrieben, Räumen und Fahrzeugen, sondern dort heisst es: "Die Kantone verleihen den Vollzugsorganen der Lebensmittelkontrolle die Eigenschaft von Beamten der gerichtlichen Polizei." Das bedeutet noch lange nicht, dass sie einfach überall ihre Kontrollen vornehmen dürfen, ohne dass der Richter tatsächlich die Ermächtigung gegeben hätte. Ich habe aus diesem Grund Mühe, weil ich hier eine Entwicklung in Richtung Ausweitung der Verwaltungskompetenzen sehe.
Ich meine, dass wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten müssen. Ich habe letzte Woche auch gesehen, dass Swissmedic bei der Durchsetzung eines gleichen Vorhabens immerhin mindestens Probleme gehabt hat. Beim Heilmittelgesetz ist der Wortlaut auch so. Swissmedic hat wegen des Verdachtes auf Verstösse gegen das Heilmittelgesetz die Räumlichkeiten eines Unternehmens durchsuchen lassen und ist in der Folge des Verfahrens aufgelaufen.
Ja, wollen wir das? Selbstverständlich können wir jetzt sagen: Gut, wir machen das dann in einer Aufräumübung. Sie alle wissen, wie lange das gehen wird - Jahre. In dieser Zeit geht auch die Praxis weiter. Nachdem ich gesehen habe, wie sich das entwickelt, befürchte ich, dass die Praxis in Richtung von noch mehr Kompetenzen der Verwaltungsbehörden ohne Mitsprache und ohne Entscheid des Richters weitergeht. Das behagt mir nicht. Das widerspricht meinem Verständnis.
Ich bitte Sie um Unterstützung der Minderheit.