Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-10-04
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-04
Wortprotokoll
Auch ich möchte mich zu den beiden Stellungnahmen des Bundesrates äussern, zu derjenigen zur parlamentarischen Initiative und zu derjenigen zu unserer Motion. Mir ergeht es gleich wie einigen meiner Vorredner: Ich orte da wirklich Widersprüche beim Bundesrat, die auch ich kurz aufgreifen möchte.
Die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber der parlamentarischen Initiative des Nationalrates teile ich voll und ganz. Da würden wir mit teurem Geld Strukturen erhalten, die klar im Gegensatz stehen zu den Anforderungen [PAGE 555] einer zeitgenössischen Presse und im Widerspruch zum Wandel der Technik wie auch zu den Gewohnheiten der Leser und Konsumenten. Ein Medienvielfaltsgesetz, wie es dem Nationalrat vorschwebt, taugt nichts in einer modernen, sich wandelnden Zeit und würde auch vom Steuerzahler nicht goutiert.
Nun spricht sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 3. September des letzten Jahres für eine medienpolitische Gesamtschau aus, also unter Einbezug von Radio und Fernsehen, und er könnte sich im Lichte dieser Betrachtung durchaus auch eine massvolle Presseförderung vorstellen. Warum aber lehnt er denn mit Beschluss vom 24. September dieses Jahres unsere Motion ab? Wir visieren ja das genau gleiche Ziel an: eine massvolle Presseförderung, die primär, um nicht zu sagen ausschliesslich auf einer massvollen Beteiligung an den Verteilungskosten beruht. Die Massenblätter der beiden schweizerischen Detailriesen Migros und Coop beispielsweise, die ja in erster Linie eigenen Werbe- und PR-Zwecken dienen, werden nicht mehr unterstützungswürdig sein, wie auch andere Printmedien, die wir mangels genügender demokratischer Meinungsbildung nicht mehr als förderungswürdig betrachten. Da liegt die Kommissionsmotion ja praktisch auf der Linie des Bundesrates, und trotzdem kontert der Bundesrat mit einem schroffen Nein gegen unsere Motion. Wir machen ja auch keine Zahlenvorgaben; auch 80 Millionen Franken, wie sie dem aktuellen Ist-Zustand entsprechen, liegen jenseits unserer, sicher aber klar jenseits meiner eigenen Vorstellung. Der Bundesrat kann doch die Motion annehmen und dann in seinem Konzeptentwurf seine eigenen Vorstellungen präsentieren, wie er es in der schriftlichen Stellungnahme vom letzten Jahr getan hat. Es ist nicht einzusehen, warum er plötzlich nicht mehr gewillt ist, eine massvolle Beihilfe an die Verteilungskosten der demokratisch meinungsbildenden Presse zu leisten. Die Kommission schlägt Ihnen nicht mehr und nicht weniger vor.
Damit nochmals zur gesamtheitlichen medienpolitischen Optik, wie sie der Bundesrat angesprochen hat. Dazu würde meines Erachtens auch die Prüfung der Frage gehören - diesbezüglich teile ich wiederum die Meinung des Bundesrates -, ob es gerechtfertigt sei, die elektronischen Medien mit öffentlichen Geldern in der Höhe von einer satten Milliarde Franken zu fördern, via öffentlich-rechtliche Gebühren. Diese Milliarde kassiert ja heute praktisch ein einziges Unternehmen ein, nämlich die SRG. Wenn wir dem Nationalrat folgen werden, werden es selbst nach neuem Recht immer noch 96 Prozent sein, die einseitig in die Kassen der SRG fliessen werden. Da stellt sich schon die Frage nach der Gerechtigkeit bezüglich der staatlichen Förderung der Printmedien einerseits und der elektronischen Medien anderseits. Eine nur geringfügige Verschiebung von der einen Hand, von den elektronischen Medien, in die andere Hand, zu den Printmedien, würde das Problem sicher lösen oder entschärfen. Natürlich würde es dazu einer neuen verfassungsmässigen, zumindest aber gesetzlichen Basis bedürfen, aber der Bundesrat ist ja gewillt, das zu tun. Ich zitiere seine eigene Aussage im zweitletzten Abschnitt seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie" vom letzten Jahr: "Schliesslich müsste auch die Abstimmung zwischen dem geltenden Radio- und Fernsehartikel und einer allfälligen neuen Verfassungsnorm sorgfältiger vorgenommen werden, als das im Bericht der Kommission der Fall ist. Solch weitergehende Prüfungsschritte können allerdings nicht Gegenstand der hier vorgelegten bundesrätlichen Stellungnahme sein."
Mit unserer Motion erhält der Bundesrat aber vom Parlament in geradezu idealer Weise die Möglichkeit, auch in dieser Beziehung seine Gedanken zu Papier zu bringen. Deshalb liegt es für mich auf der Hand: Wir sollten die Motion annehmen und dem Bundesrat die Gelegenheit geben, uns nun seine gesamtheitlichen medienpolitischen Gedanken näher vorzutragen.