Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-10-05
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-05
Wortprotokoll
Mit der Botschaft vom 26. Mai 2004 über die Beschaffung von Armeematerial beantragt der Bundesrat Rüstungsmaterial im Umfang von 647 Millionen Franken. Es handelt sich um sechs Systeme aus den Bereichen Führung und Aufklärung, Logistik, Schutz und Tarnung, Mobilität sowie Ausbildung. Das Rüstungsprogramm 2004 basiert auf dem im Armeeleitbild enthaltenen Grundsatz, wonach die Armee dem mittleren europäischen Technologieniveau entsprechen soll. Für die Umsetzung beziehungsweise Konkretisierung dieses Grundsatzes sind die finanziellen Rahmenbedingungen von ausschlaggebender Bedeutung. Wie Sie alle wissen, haben sich diese für die Armee weiter verschlechtert.
Bei der Planung der "Armee XXI" ging man von einem jährlichen Plafond von 4,3 Milliarden Franken aus. Nach dem Entlastungsprogramm 2003 standen dem VBS noch rund 4 Milliarden Franken zur Verfügung. Im Rahmen der weiteren Planung, das heisst der Frage der zukünftigen Finanzierbarkeit der Rüstungsprogramme, ist auch das Entlastungsprogramm 2004 antizipiert worden. Aufgrund dessen kann das VBS noch mit rund 3,85 Milliarden Franken rechnen.
Aufgrund dieser finanziellen Ausgangslage sollen Rüstungsneuinvestitionen während dem aus heutiger Sicht relevanten Zeithorizont, bis 2011, nach folgenden Rahmenbedingungen erfolgen - diese sind sehr wesentlich, weil wir an diesen Massstäben dann auch die zukünftigen Entscheide messen müssen -:
1. Die materielle Erneuerung soll sich primär auf die wahrscheinlichen Einsätze ausrichten.
2. Investitionen in die Verteidigung sind nötig, doch sollen diese auf die für einen allfälligen Aufwuchs erforderlichen Aufwuchskerne beschränkt werden. Es sind dies die Bereiche infanteristischer Kampf, mechanisierter Angriff sowie die Luftverteidigung. Für Investitionen in operatives Feuer - Flab, gefechtstaugliche Logistik sowie weitere Projekte - bleibt schlechterdings kein Raum mehr.
3. Auf eine flächendeckende Ausrüstung aller Formationen ist zu verzichten, sofern dies von den Einsatzbedürfnissen her nicht zwingend erforderlich ist.
4. Für Rüstungsinvestitionen gilt die Priorisierung nach dem Gesichtspunkt der Effektivitätssteigerung.
Die Kommission hat die einzelnen Tranchen des Rüstungsprogramms aufgrund dieser von mir vorangehend erwähnten Vorgaben geprüft, und sie hat, wie noch darzulegen sein wird, auch die entsprechenden Schlüsse gezogen.
Was die Höhe des Rüstungsprogramms 2004 anbelangt, werden rund 240 Millionen Franken mehr veranschlagt als im Jahre 2003. Betrachtet man indessen den mehrjährigen Durchschnitt - für die Jahre 1992-2003 beträgt dieser 1,3 Milliarden Franken -, dann macht der jetzt beantragte Betrag noch rund die Hälfte aus. Es gilt in diesem Zusammenhang einmal mehr daran zu erinnern, dass die Verteidigungsausgaben im Jahre 2004 nominal 19 Prozent unter dem Stand von 1990 liegen, was einem realen Ausgabenrückgang von 36 Prozent entspricht. Die eigentlichen Rüstungsausgaben haben in diesem Zeitraum um mehr als 57 Prozent abgenommen. Das gilt es doch zur Kenntnis zu nehmen.
Noch ein Wort zur Beteiligung der Schweizer Industrie. Mit 162 Millionen Franken beträgt deren direkte Beteiligung rund 25 Prozent. Für weitere 373 Millionen Franken - das sind 57 Prozent - sind Kompensationen durch indirekte Beteiligungen vorgesehen. Das vorliegende Rüstungsprogramm gewährleistet deshalb eine namhafte Beteiligung der Schweizer Industrie.
Unsere Kommission hat sich ohne Gegenantrag für Eintreten auf das Rüstungsprogramm 2004 ausgesprochen. Sie hat indessen grundsätzliche Fragen bezüglich des Armeeauftrages und der sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich der Rüstungsvorhaben aufgeworfen, auf die ich dann im Rahmen der Detailberatung noch zu sprechen komme.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der SiK Eintreten.