Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-10-05
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-05
Wortprotokoll
Mit dem Rüstungsprogramm 2004 werden bekanntlich - das ist beim Eintreten auch schon behandelt worden - zwölf Genie- und Minenräumpanzer beantragt. Dieses Rüstungsvorhaben wird mit der Forderung nach Sicherstellung einer hohen Mobilität begründet. Verkehrswege und Infrastrukturanlagen sollen wiederhergestellt und verminte Gebiete wieder passierbar gemacht werden können. Die Basis der Genie- und Minenräumpanzer bilden die Chassis von überzähligen Leopard-Panzern, welche angepasst und ergänzt werden. Das Trägerfahrzeug ist modular und kann in vier Stunden mit bordeigenen Werkzeugen in eine Einsatzkonfiguration Genie- oder Minenräumung umgebaut werden. Soviel kurz zur Skizzierung dieses Vorhabens.
Nun aber zum Wesentlichen: Im Zusammenhang mit diesem Rüstungsvorhaben hat die Kommission eine Grundsatzdiskussion über den von Bundesrat Schmid als Gretchenfrage bezeichneten Problemkreis geführt. Es geht um die Frage, was im Bereich Verteidigung zwingend zu dem für einen allfälligen Aufwuchs erforderlichen Aufwuchskern gehört. Das war die Frage. Im Armeeleitbild - ich erinnere daran - wird der Begriff Aufwuchs als Prozess wie folgt definiert. Weil man wissen muss, wovon man spricht, wiederhole ich das hier. Aufwuchs bedeutet: "Falls sich die sicherheitspolitische Lage in Zukunft so fundamental verschlechtern sollte, dass für die Schweiz eine konkrete militärische Bedrohung akut würde, kann die Armee angepasst werden." Hierzu gehört unter anderem die Anpassung der Ausrüstung und Bewaffnung. Das ist die Definition von Aufwuchs. Aber entscheidend ist, dass ein derartiger Aufwuchs nicht beim Nullpunkt beginnen kann. Voraussetzung dafür, dass diese Aufwuchstheorie nicht zum Etikettenschwindel wird, ist eben der Erhalt einer Kernkompetenz, und hierzu gehört im Sinne eines unverzichtbaren Aufwuchskerns auch eine entsprechende Bewaffnung und Ausbildung. Das muss man zur Kenntnis nehmen, sonst muss man nicht von Aufwuchs sprechen. [PAGE 579]
Im Zusammenhang mit der Beschaffung der zwölf Genie- und Minenräumpanzer stand nun für die Kommission die Frage im Raum, ob dieses Material und die Ausbildung an diesem Gerät tatsächlich zu der im Bereich Verteidigung nötigen Kernkompetenz im Hinblick auf einen allfälligen Aufwuchs gehören. Das wurde diskutiert, das ist die Frage. Es geht nicht um die Frage: Armee - ja oder nein? Die Aufträge gemäss Verfassung, Armeeleitbild und Militärgesetz stehen nicht zur Diskussion. Sie bestehen und bleiben unverändert. Es stellt sich somit einzig und allein die Frage, wie diese Aufträge zu gewichten sind und welche Konsequenzen sich daraus insbesondere für das Rüstungsprogramm ergeben. Die Argumentation, diese Diskussion habe anlässlich der Beratung des Armeeleitbildes bereits stattgefunden, weshalb es nun lediglich darum gehe, das einmal eingelöste Versprechen zu erfüllen, greift eindeutig zu kurz. In der Zwischenzeit, seit das Armeeleitbild veröffentlicht und diskutiert worden ist, sind nämlich einschneidende Veränderungen eingetreten.
Ich erinnere daran: Das Armeeleitbild basiert auf einem Finanzrahmen von 4,3 Milliarden Franken; in der Realität sind es nun eine halbe Milliarde Franken weniger. Das ist doch wirklich eine Veränderung der Ausgangslage. Hinzu kommt der heute schon einmal erwähnte bedeutungsvolle Usis-Entscheid des Bundesrates, wonach die Armee zur Wahrung der Sicherheit in unserem Land vermehrt subsidiäre Einsätze zu leisten hat. Es gilt auch noch zu würdigen, dass im Bereich Verteidigung für die Zukunft bei den mechanisierten Kräften noch weitere Rüstungsschritte bevorstehen. Man hat uns darauf hingewiesen und uns orientiert. Es geht nämlich um die Beschaffung von Brückenpanzern, die in einem nächsten Rüstungsprogramm allenfalls diskutiert werden muss, sowie anschliessend um das Thema - man höre - "Werterhaltung Leopard II".
Angesichts dieser Ausgangslage hat es nun die Mehrheit der Kommission als dringlich und unabdingbar erachtet, dass zuerst und in erster Linie auf der politischen Ebene Klarheit über diese Aufwuchsfragen geschaffen wird. Es geht um Klarheit über die Gewichtung der Aufträge der Armee und damit verbunden Klarheit über die für einen Aufwuchs unabdingbaren Aufwuchskerne.
Das ist die Hausaufgabe, die wir noch lösen müssen. Bevor gleichsam mosaiksteinartig Einzelentscheide gefällt werden, müssen wir uns über die grundsätzlichen Fragen unterhalten. Aus diesem und allein aus diesem Grund beantragt die Mehrheit, den Beschaffungsentscheid für die Genie- und Minenräumpanzer zurückzustellen. Im Rahmen des Bundesbeschlusses gibt es dabei keine andere Lösung, als den Verpflichtungskredit als erstes um 129 Millionen auf 518 Millionen Franken zu kürzen, wenn Sie diesem Entscheid zustimmen.
Um den vorangehend skizzierten Überlegungen der Kommission zum Durchbruch zu verhelfen, wird gleichzeitig die Motion 04.3438, "Armee XXI. Umfang der Mittelausstattung der Aufwuchskerne Verteidigung", eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, den Sicherheitspolitischen Kommissionen einen Bericht zu unterbreiten, der es ihnen ermöglicht, im Rahmen des Armeeleitbildes - wir wollen also keine neue Diskussion über das Armeeleitbild - bezüglich der Gewichtung der Armeeaufträge eine Grundsatzdiskussion zu führen. Entsprechend dem Ergebnis der Diskussion sollen sie abschliessend Klarheit über den Umfang der Mittel für Aufwuchskerne Verteidigung erhalten und nicht bei jedem Rüstungsprogramm wieder bei Adam und Eva beginnen müssen, sondern das einmal abhandeln und dann unter Berücksichtigung dieser abgehandelten Frage die weiteren Planungen beurteilen können.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass nach Vorliegen dieser Klarstellung die Beschaffung von Genie- und Minenräumpanzern erneut zu diskutieren ist, weil sie - im Gegensatz zu Herrn Jenny - die Antwort auf diese Frage nicht von vornherein kennt, sondern meint, dass dieser Frage noch vertieft nachzugehen ist. Die Mehrheit der Kommission ist der entschiedenen Auffassung, dass sehr viele Armeeangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger in diesem Land diese Klarstellung für die Zukunft erwarten.
Zu diesem Mehrheitsentscheid der Kommission hat auch ein Mitbericht unserer Finanzkommission vom 30. August dieses Jahres beigetragen. Herr Jenny, wir haben die Überlegungen der Finanzkommission ernst genommen. Die Finanzkommission hat uns ihren Mitbericht zugestellt, und sie hat sich die grundlegende Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem Rüstungsprogramm 2004 und der Bedrohungslage gestellt. Aufgeworfen wurde im Weiteren die Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem Rüstungsprogramm 2004 und dem Auftrag der Armee. Das hat uns darin bestärkt, weiter so vorzugehen.
Herr Bundesrat Schmid, auch wenn Sie heute Ihre Position selbstverständlich bestätigen werden, wie sie im Rüstungsprogramm des Bundes dargelegt ist, gestatte ich mir schon vorsorglich den Hinweis, dass Sie sich gegen diesen Zwischenschritt der Kommission mit Ihrer Figur, mit Ihrer Postur, nicht gleichsam quer gestellt haben.
Aufgrund der von mir dargelegten Erwägungen ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit bezüglich der Genie- und Minenräumpanzer zuzustimmen und dann anschliessend die Motion anzunehmen. Erneut halte ich fest, dass dieser Antrag keine Abkehr von der "Armee XXI" und schon gar kein Misstrauensvotum gegenüber der Armee darstellt. Davon, dass mit dem Antrag der Mehrheit die Glaubwürdigkeit des Parlamentes infrage gestellt werde, kann keine Rede sein. Das ist nicht die Absicht der Mehrheit der SiK. Ich bitte Sie, das unmissverständlich zur Kenntnis zu nehmen. Dies als Erstes zu diesen Minenräumpanzern.
Was den zweiten Antrag, die Transportflugzeuge, betrifft, so würde ich vorschlagen, dass ich darauf zurückkomme, wenn wir den Antrag zu den Minenräumpanzern ausdiskutiert haben.