Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-10-05
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-05
Wortprotokoll
Im vorliegenden Rüstungsprogramm steht im Bereich Mobilität die Anschaffung von zwei Transportflugzeugen des Typs Casa C-295M zur Diskussion. Der Beschaffungsbetrag beläuft sich auf 109 Millionen Franken. Vorgesehen sind diese beiden Flugzeuge primär für die Verschiebung unserer Einsatztruppe im Rahmen des Paktes Partnerschaft für den Frieden sowie für die periodische Zustellung von notwendigen Materialien und Gütern.
Nach Veröffentlichung der Rüstungsbotschaft kamen in breiten Kreisen der Bevölkerung und auch in den vorberatenden Kommissionen erhebliche Zweifel über die Notwendigkeit dieser Lufttransportmittel auf. Es scheint, dass sowohl die Armasuisse als auch das VBS auf die kritische Beurteilung dieser Vorlage in Bezug auf die Notwendigkeit dieser Beschaffung plötzlich aufmerksam wurden. In der Zwischenzeit, so macht es mindestens den Anschein, suchte man seitens der Verwaltung und verschiedener Departemente krampfhaft nach zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten, um den Kauf besser zu legitimieren. So soll nun auch das Katastrophenhilfekorps mit diesen Flugzeugen in ausländische Einsatzgebiete befördert werden, und neuerdings sollen sie auch für die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern verwendet werden können.
Vordergründig operiert man in der Begründung jedoch damit, dass es aus militärischer Sicht unbedingt notwendig sei, die eigenen Truppen jederzeit und mit eigenen Mitteln in ihr Einsatzgebiet bringen oder sie - in kritischen Situationen - allenfalls aus ihrem Einsatzgebiet herausholen zu können. Es wird begründet, dass unter Umständen in bestimmten militärisch kritischen Situationen der Luftraum für zivile Flugzeuge gesperrt und eine Rückführung nur noch mittels Hilfe befreundeter Partnerstaaten möglich sei. Das mag objektiv richtig erscheinen. Aber unsere auf dem Balkan tätigen Einheiten sind Teile einer Partnerschaft, in der man sich gegenseitig hilft und unterstützt. Es ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum wir in einem derartigen Fall nicht auf die Hilfe und Unterstützung anderer zählen sollen oder dürfen.
Sollte sich im Übrigen die Sicherheitslage derart gefährlich zuspitzen bzw. verändern, so bin ich der Meinung, dass unsere Angehörigen der Armee vorher abgezogen und nach Hause geholt werden müssen. Die Analysierung der jeweiligen Sicherheitslage ist eine Daueraufgabe, und der Befehl eines Rückzuges hat so zu erfolgen, dass er frühzeitig stattfindet und die akute Gefährdung der Menschenleben unserer Soldaten vermindert oder gar ausschliesst.
Zehn Kontingente sind in der Vergangenheit mit zivilen Maschinen in das jeweilige Einsatzgebiet gelangt und auch wieder nach Hause gekommen. Ich gehe davon aus, dass dies auch beim elften und den künftigen Kontingenten der Fall [PAGE 581] sein wird. Das gilt nicht nur für die Truppenkörper der Partnerschaft für den Frieden, sondern auch für das Katastrophenhilfekorps und für die Rückführung von Asylbewerbern. Dort sind im Übrigen andere Kriterien noch viel wichtiger als zwei eigene Transportflugzeuge.
Wir stehen in einer Zeit mit gewaltigen finanzpolitischen Schwierigkeiten. Die Staatsverschuldung hat ein exorbitantes Ausmass angenommen. Die Sparbemühungen inklusive Entlastungsprogrammen auf allen Stufen des Staatswesens werden immer schwieriger und stossen zunehmend auf Widerstand, Ablehnung und Unverständnis. In einer solchen, fast aussichtslosen Finanzsituation müssen die realen Finanzmittel so wirksam und sparsam wie nur möglich eingesetzt werden. Die Zeiten der Anschaffung von Wünschbarem sind vorbei. Wir haben uns auf das Notwendige zurückzubesinnen. Die Flugzeuge gehören zweifelsohne in die Kategorie Wünschbares. Sie sind für die Erfüllung der primären Aufgaben unseres Staates und der Armee zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig.
Ich beantrage Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag II zu unterstützen und den Kauf der Transportflugzeuge im Betrag von 109 Millionen Franken abzulehnen. Das heisst nicht, dass ich notwendige Kredite zugunsten der Armee generell aus finanzpolitischen Gründen ablehne. Im Gegenteil: Wir brauchen auch in Zukunft eine gute Armee, die für den Einsatz gemäss Verfassung, Militärgesetz und Leitbild gut ausgerüstet ist. Für die Einheiten der sich neu formierenden "Armee XXI" werden wir noch gewaltige Mittel aufzubringen haben, die eben notwendig sind. Ich denke da beispielsweise an führungsunterstützende Informatikmittel usw. Diese 109 Millionen Franken können mit einem spürbareren und für das Gros der Armee erkennbaren, grösseren Nutzen eingesetzt werden.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag II zur Ablehnung des Kaufs der Flugzeuge zu unterstützen.