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Wicki Franz · Ständerat · 2004-10-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Genau vor drei Jahren, am 4. Oktober 2001, habe ich die Interpellation 01.3575 eingereicht mit der [PAGE 589] Überschrift "Warum beendet ein Drittel der Rekruten die RS nicht?". In seiner Antwort erklärte der Bundesrat damals, er verspreche sich Verbesserungen durch das neue Rekrutierungssystem für die "Armee XXI" ab dem Jahre 2003. Gleichzeitig schrieb der Bundesrat aber auch: "Sofern in unserer Gesellschaft kein gesellschaftlicher Wertewandel stattfindet, wird sich der generelle Trend des Abmeldens vom Dienst an der Gemeinschaft und damit auch der Ausstieg aus der Rekrutenschule nicht markant ändern."

Wie ist nun die Situation heute? Es scheint, dass das neue, verfeinerte Rekrutierungssystem, verbunden mit einer sehr zeitaufwendigen militärärztlichen Untersuchung, die Tendenz der Zunahme der späteren Entlassungen aus der RS oder aus den Kaderschulen etwas bremst. Aber wir können es der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen: Nur gerade 62 Prozent der Stellungspflichtigen werden heute noch als militärdiensttauglich eingestuft. Oder anders gesagt: 38 Prozent der stellungspflichtigen und damit wehrpflichtigen jungen Schweizer erhalten den Stempel "dienstuntauglich". Dazu kommen jene, die während der RS wieder nach Hause gehen, also in der RS oder später ausgemustert werden. Sie haben es von Herrn Frick gehört, im letzten Jahr waren dies um die 15 Prozent. Also leistet noch rund die Hälfte unserer jungen Schweizer Militärdienst. Von diesen rund 50 Prozent gehen jene weg, die Zivilschutz und Bevölkerungsschutz leisten. Etwa 10 Prozent können sich nach einem mit grossem Aufwand verbundenen Verfahren dann dem Zivildienst stellen. Wenn wir uns also vor Augen halten, dass keine 35 Prozent der jungen Schweizer noch Militärdienst leisten müssen, so ist es sicher richtig, dass sich der Bund fragt und auch wir Parlamentarier und Parlamentarierinnen uns Gedanken darüber machen, ob dies noch das richtige System ist.

Wie sieht das jetzt aber der Bundesrat? In seiner Stellungnahme zur Motion erklärt der Bundesrat vorerst, es bestehe kein Anlass, den Militärdienst als Grundlage von Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes infrage zu stellen und durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen. Hier schreibt der Bundesrat etwas, was in keiner Weise im Motionstext steht und was die Motion auch gar nicht will. Lesen Sie den Wortlaut der Motion: Der Auftrag der Armee ist zu gewährleisten, und zwar bestandesmässig prioritär. Aufgrund der Tatsache, dass nur noch die Hälfte der jungen Männer als so genannt diensttauglich angesehen werden und keine 35 Prozent in der Armee Dienst leisten, rechtfertigt sich eine Diskussion, und das heisst doch in keiner Art und Weise, man wolle damit gleich die Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes infrage stellen!

Im Weiteren schreibt der Bundesrat, man habe auch keinen Grund zur Annahme, junge Stellungspflichtige hätten es in der Hand, sich auf dem "blauen", sanitarischen Weg dispensieren zu lassen. Tatsache ist doch, dass viele junge Schweizer, die in ihrem Beruf in allen Teilen ihren Mann stellen, in ihrem Beruf weder körperliche noch psychische Schwierigkeiten haben und auch erfolgreich sind, sich auf dem sanitarischen Weg vom Militärdienst dispensieren lassen und dann auch dispensiert werden. Die Dispensationspraxis ist seit der Beratung meiner Interpellation vor zwei Jahren keineswegs restriktiver geworden. Das Motto ist klar: Wer nicht Militärdienst leisten will, wählt den "blauen Weg".

Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme auch, die obligatorische Dienstpflicht sei auf Bereiche zu beschränken, die der Staat anderweitig nicht abdecken könne. Daher könne das Ziel nicht sein, unter dem Vorwand - sic! - der Gerechtigkeit möglichst viele Bürger mit einer Dienstpflicht zu belegen. Wenn Sie diesen Satz - die obligatorische Dienstpflicht sei nur auf Bereiche zu beschränken, die der Staat anderweitig nicht abdecken könne - ernst nehmen wollen, muss beispielsweise die Bewachung von Botschaften und von Konsulaten nicht mehr durch das Militär erfolgen, denn diese Aufgaben können durchaus anderweitig abgedeckt werden.

Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Bundesverfassung: Wir haben in die neue Bundesverfassung ganz bewusst Artikel 6 aufgenommen. Dort heisst es: Jede Person "trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei". Wenn sich rund die Hälfte der jungen Schweizer für den Militärdienst verpflichtet und sich die andere Hälfte auf dem "blauen Weg" abmelden kann, wird auch dieser Verfassungsgrundsatz missachtet.

Zusammenfassend muss ich mit einem Satz sagen: Die Begründung, mit welcher der Bundesrat die Motion ablehnt, ist nicht stichhaltig. Sie ist gesucht, und vor allem geht sie an den Tatsachen vorbei.

Im Übrigen ist auch das heutige Zulassungsverfahren für Zivildienstleistende ein Grund, die Frage der allgemeinen Dienstpflicht zu prüfen. Sie wissen es: Wer Zivildienst leisten will, muss eine dreifache Hürde nehmen. Er muss sein Zulassungsgesuch mit moralischen Argumenten begründen, er muss diese anschliessend in einer persönlichen Anhörung durch drei Mitglieder der Zulassungskommission vertreten und schliesslich eine Dienstdauer in Kauf nehmen, die um 50 Prozent über der Dauer des nicht geleisteten Militärdienstes liegt.

Diese Regelung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Personen ohne Gewissensgründe den Zivildienst wählen und dass dadurch die Bestände der Armee gefährdet werden. Die heutige Situation zeigt aber Folgendes: Wie ich bereits dargelegt habe, müssen rund 50 Prozent der Zwanzigjährigen keinen Militärdienst leisten. Im Vergleich dazu ist der Weg der Zulassung zum Zivildienst sehr aufwendig. Zudem ist zu beachten, dass das Zulassungsverfahren personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Dabei gibt es pro Jahr etwa 200 Zulassungsgesuche, die negativ beantwortet werden müssen. Die Nettokosten des Zulassungsverfahrens im Jahre 2003 betrugen 6,6 Millionen Franken. Der Aufwand der Rekurskommission ist dabei nicht berücksichtigt. Diese Kosten fallen für etwa 1500 bis 2000 Fälle pro Jahr an - so viele Gesuche wurden in den letzten drei Jahren gestellt. Es braucht also einen recht grossen Aufwand, um eine an sich bescheidene Selektion vornehmen zu können. Also fragt es sich, ob es bei nüchterner Betrachtung der Fakten - ich nenne den Bestandesbedarf der Armee, das aufwendige Verfahren und die Kosten - nicht richtig ist, im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht auch das Zulassungsverfahren zum Zivildienst zu überprüfen. Wenn ich heute alle Fakten realistisch betrachte, muss ich feststellen, dass sich die Situation seit der Beratung der Bundesverfassung wesentlich verändert hat.

Ich bin weder Armeeabschaffer noch Dienstverweigerer. Aber der alte Spruch "Wenn du ins Militär gehst, dann kannst du den Kopf daheim lassen" darf für den Ständerat nicht Geltung haben. Denken und nachdenken über veränderte Tatsachen ist unsere Aufgabe. Wir dürfen vor den Tatsachen nicht die Augen verschliessen.

Herr Bundesrat, die Motion will Sie nicht zur falschen Auffassung verleiten, die Freunde der Armee hätten sich verabschiedet. Die Freunde der Armee sind noch da. Mit der Motion wollen wir die Armee stärken. Es ist klar, dass die Armee auch bei der allgemeinen Dienstpflicht Priorität haben muss. Wenn Sie diese Motion abschmettern oder einfach in der Schublade versorgen, dann nehmen Sie die schleichende Verabschiedung von der allgemeinen Wehrpflicht in Kauf. Ich will nicht, dass es so weit kommt. Ich will auch nicht, dass sich diejenigen, die Militärdienst leisten, nur noch als die Dummen vorkommen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion Frick zu unterstützen.