David Eugen · Ständerat · 2004-10-06
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Ich danke Herrn Kollege Stähelin, dass er das Thema aufnimmt. Ich müsste mir allerdings als Kommissionsmitglied nach meinem früheren Votum zu dieser Sache einen Vorwurf machen, wenn das so durchgegangen wäre. Ich bin daher leicht erschrocken. Es stimmt aber nicht ganz. Wir haben hier den Zusatz: ".... dabei haben sie die Eigenschaft der Organe der gerichtlichen Polizei." Das bedeutet, sie brauchen einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Man müsste vielleicht klarer formulieren, dass das so ist. Aber es ist so und ist gemäss geltendem Gesetz auch Praxis. Ich habe mich nochmals versichert, dass es auch so gehandhabt wird. Von daher hat diese Regel, die wir jetzt hier setzen, diesen entscheidenden Punkt schon drin, den wir im Transplantationsgesetz nicht hatten, dass es eine richterliche Befugnis braucht. Wenn der Bauer den Zutritt zu seinem Stall nicht gewährt, dann kann der Verwaltungsbeamte nicht einfach mit Gewalt eintreten, sondern er muss vom Richter einen entsprechenden Befehl haben. Das ist einfach die Interpretation dieses Zusatzes: ".... dabei haben sie die Eigenschaft der Organe der gerichtlichen Polizei."