Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-10-06
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Bei Absatz 1 handelt es sich um strafbare Verstösse, die in den Artikeln 25 bis 27 erwähnt werden, insbesondere um die Tierquälerei und den verbotenen Tierhandel. Wir haben das Wort "stark" gestrichen, um zum Ausdruck zu bringen, dass man gewillt ist, den Tierschutz dort durchzusetzen, wo man effektive Mängel feststellt.
Zu Absatz 3: Wir finden es richtig, dass in diesen Fällen die Behörde auch pflichtig ist, Strafanzeige zu erstatten. Auch die GPK-SR hatte auf den Vollzugsrückstand oder -notstand aufmerksam gemacht. Wenn wir ein Bundesgesetz haben, das die Kompetenzen klar festlegt, können die Behörden im Falle von Versuchen politischer Beeinflussung sagen, dass sie verpflichtet sind, Strafanzeige zu erstatten.