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Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-10-06

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Ich habe den Abschnitt "Eingriffe an Tieren" in meiner Einführung ausführlich behandelt. Es ist unbestritten, dass schmerzhafte Eingriffe unter Schmerzausschaltung gemacht werden sollen. Was zur Diskussion steht, sind die Ausnahmen, die der Bundesrat für Eingriffe bestimmen kann, die ohne Schmerzausschaltung von fachkundigen Personen durchgeführt werden können. Die Ferkelkastration hat uns erlaubt, die Problematik konkret anzugehen. Die häufig kritisierte Ferkelkastration dient dazu zu verhindern, dass das Fleisch einen unangenehmen Ebergeruch hat. Angesichts dessen, dass grosse Mengen an Schweinefleisch konsumiert werden, wird die Kastration von den Landwirten selbst vorgenommen, ohne dass die Ferkel betäubt werden. Methoden zur Betäubung, die eventuell auch von ausgebildeten Landwirten durchgeführt werden könnten, werden gegenwärtig entwickelt.

Wir hatten einen Antrag, in dem der Begriff "Tierärzte" anstelle von "fachkundigen Personen" vorgeschlagen wurde. Dieser Antrag wurde zurückgezogen. Es gibt in der Schweiz jährlich etwa 1,5 Millionen Ferkelkastrationen; wenn die Intervention mit Betäubungsmitteln vorgenommen würde, wäre das Heilmittelgesetz anwendbar, das vorsieht, dass eine solche Intervention nur durch einen Tierarzt getätigt werden darf. Unsere Gesetze halten sich aber mit Vorschriften, die bestimmen, für welche Tätigkeiten nur Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte zugelassen sind, sehr zurück, da diese Fragen in die kantonalen Kompetenzen gehören. Wir haben es also vorgezogen, mit Artikel 42a eine Übergangsbestimmung aufzunehmen, die vorsieht, dass eine chirurgische Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung ab Januar 2009 verboten ist. Wir tun dies im Wissen, dass wir in der Forschung sehr weit gelangt sind. Weil wir aber dem Bundesrat eine Verhandlungsmarge geben wollen, haben wir noch eine Verlängerungsfrist eingebaut.