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Bieri Peter · Ständerat · 2004-10-06

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Als das heute gültige Gesetz im Jahre 1978 beraten wurde, habe ich gerade an der ETH meine Arbeit als Assistent am Institut für Nutztierwissenschaften aufgenommen. Wir haben damals in unserem Kreise intensive und zum Teil auch heftige Diskussionen darüber geführt, inwieweit dieses Gesetz die Tierhaltung beeinflussen sollte und inwieweit dann auch die Wirtschaftlichkeit davon betroffen sein werde. Dabei haben insbesondere die bäuerlichen Kreise, die primär die wirtschaftliche Nutzung gefährdet sahen, mit den Tierschutzkreisen auf unversöhnliche Art die Klingen gekreuzt.

Nachdem nun dieses Gesetz und insbesondere dessen Verordnung, die ja massgebend die Tierhaltung bestimmt, seit 1981 in Kraft sind, lässt sich eine positive Bilanz ziehen. Die Gesetzgebung hat, das ist positiv zu erwähnen, nicht nur das Wohl der Tiere verbessert. Sie hat auch dazu beigetragen, dass unsere Sichtweise über das Wesen des Tieres in einer Richtung verändert worden ist, die mitunter auch dazu führte, dass Volk und Stände die bis anhin dem Menschen vorbehaltene Würde in angepasster Form auch der nichtmenschlichen Kreatur zubilligten. Damit wurden die Tiere, wie es Professor Sitter-Liver in der "NZZ" schreibt, zwar nicht zu Menschen gemacht, aber vom Joch des einfachen Sachstatus befreit. Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir auch im Zivilrecht bereits vor zwei Jahren eine entsprechende Änderung vorgenommen. Ich erinnere an die parlamentarische Initiative Marty Dick.

Auch in bäuerlichen Kreisen hat in den vergangenen Jahren ein Umdenken eingesetzt, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass die Umsetzung erhebliche Opfer forderte. Ich weiss von Betrieben, die in ihrer landwirtschaftlichen Existenz derart bedroht waren, dass sie aufgaben, weil die Gebäude und deren Einrichtungen den Vorschriften des Tierschutzgesetzes nicht mehr genügten und sich eine Neuinvestition aus finanziellen Gründen nicht realisieren liess.

Wenn wir hier legiferieren, dann geht es nicht einfach nur um das Wohl der Tiere. Es geht, wenn es sich um die landwirtschaftliche Nutztierhaltung handelt, auch um den Schutz unserer bäuerlichen Familien, welche ihre wirtschaftliche Existenz mit der Nutztierhaltung sichern, und dies in einem wirtschaftlichen Umfeld, das bekanntlich schon schwierig genug ist. Sinngemäss schreibt denn auch die "Bauernzeitung" zur Gesetzesrevision und zur Initiative als Titel: Schutz für die Tiere - Schutz für die Bauern.

Wenn ich von einem Umdenkprozess in der Nutztierhaltung gesprochen habe, gilt es auch, die vielen positiven Effekte des Tierschutzgesetzes zu erwähnen. Während wir noch in den Siebziegerjahren gelernt und später gelehrt haben, dass eine Nutztierhaltung in Dunkelställen, Batterien mit minimalen Tierplatzmassen oder Einschränkungen von Bewegungsmöglichkeiten der Tiere einen optimalen wirtschaftlichen Nutzen erbringen würden, so haben wir - motiviert durch die Anforderungen des Tierschutzes - auch die Erfahrung gemacht, dass ein Tier, das sich wohl fühlt und dessen Haltung das Ausleben seiner eigenen Bedürfnisse ermöglicht, längerfristig auch das gesündere, leistungsfähigere und damit auch wirtschaftlichere Tier ist.

Nebst dieser Erkenntnis hat sicher auch die finanzielle Anreizstrategie, die vom Markt mit der Labelproduktion und vom Staat mit Direktzahlungen und speziellen Programmen für eine tierfreundliche Haltung ausging, zu einem erheblichen Anstieg des Tierschutzniveaus in unserem Land geführt. Die Anreizstrategie, die dieser Gesetzesrevision unter anderem zugrunde liegt, ist deshalb sehr zu begrüssen.

Auf die letzten zwanzig Jahre zurückblickend darf gesagt werden, dass vieles geschehen ist und dass aufseiten der Nutztierhalter grosse Vorkehrungen getroffen wurden, um das Tierwohl zu verbessern; dies unter Inkaufnahme von teuren, gesamthaft betrachtet sogar milliardenteuren Investitionen, wenn man das über das gesamte Land rechnet. Letztlich haben auch die Öffentlichkeit und der Nahrungsmittelmarkt dazu beigetragen, dass die Schweiz einen beachtlichen Tierschutzlevel vorweisen kann. Unsere Nachbarn erkundigen sich bei uns nicht nur über Sozialversicherungssysteme und Verkehrspolitik. Fremde Regierungsmitglieder erkundigen sich bei uns auch über das Halten von Freilandhühnern, wie das die deutsche Landwirtschaftsministerin letzthin getan hat.

Nun zur Gesetzesrevision und zur Initiative: Das vor einem Jahr in der WBK beschlossene zeitliche Zusammenlegen der Beratung der Gesetzesrevision und der Volksinitiative war ein Entscheid, der es uns heute ermöglicht, die Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative zu präsentieren, die uns bei der Umsetzung vor erhebliche Probleme stellen würde. Dabei ist insbesondere an die Forderung nach gleichen Tierschutzbedingungen für importierte und für schweizerische Produkte zu denken. Ich muss Ihnen sagen, dass ich diese Haltung im Grunde genommen für konsequent halte. Es ist übrigens eine Forderung, die auch im Zusammenhang mit anderen Gesetzen - insbesondere der Revision des Landwirtschaftsgesetzes - immer wieder von bäuerlicher Seite erhoben wird. Ich erinnere mich auch an die Diskussion beim Landwirtschaftsgesetz, bei der Gen-Lex-Vorlage, beim Stammzellenforschungsgesetz oder bei Themen, wo es um Arbeitsbedingungen in Billiglohnländern ging. Bei all diesen Auseinandersetzungen haben wir jedoch feststellen müssen, dass die Forderungen nach gleichen Produktionsbedingungen bei eigenen und importierten Produkten aufgrund internationaler Verträge nicht durchzusetzen sind. Mit Deklarationsvorschriften ist dem Kunden darzulegen, was wie hergestellt wurde. Auch hier ist die Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Motivationsstrategie richtig und als solche auszubauen.

Die Initiative fordert weitere Dinge, die sich nicht oder nur inkonsequent durchsetzen lassen. Der Vorwurf, es würden Dinge auf Verfassungsstufe gefordert, die nicht dorthin gehörten, ist zwar richtig. Immerhin ist den Initianten zugute zu halten, dass sie gar kein anderes Instrument als die Volksinitiative kannten bzw. zur Verfügung hatten. Trotzdem: Ich gehe mit dem Bundesrat einig, dass sich diese Initiative nicht realistisch umsetzen lässt. Das wissen auch die Verfasser dieses Volksbegehrens; ich habe dies bei meinen Gesprächen mit den Initianten heraushören können. Den Initianten ist es ein primäres Anliegen, dass das Gesetz, das uns der Bundesrat vorlegte, wesentlich griffiger wird.

Damit komme ich zum Gesetz: Da die Gesetzesrevision noch zu Zeiten gestartet wurde, als die WBK von mir präsidiert wurde, habe ich, basierend auf der bundesrätlichen Vorlage, versucht, in Gesprächen mit den interessierten Kreisen auszuloten, wo die Sensibilitäten und welches die Vorstellungen sind. Ich habe versucht, gewisse Schwergewichte zu setzen, aber auch aufzuzeigen, wie heikle Fragen angegangen werden könnten. Am Ende der nicht ganz einfachen Debatte in der vorberatenden Kommission haben erfreulicherweise alle Mitglieder der Kommission der Vorlage, [PAGE 599] wie sie nun daherkommt, zugestimmt. Es sind sogar Minderheitsanträge zurückgezogen worden, die allerdings jetzt wieder eingereicht werden.

Die Diskussion in der Öffentlichkeit, die ich mitverfolgt habe, sowie die verschiedenen persönlichen Gespräche haben mir gezeigt, dass unsere Kommission dem Rat eine Vorlage unterbreitet, die bei den betroffenen Kreisen auf einige Akzeptanz stösst, auch wenn selbstverständlich in der heutigen Phase nicht alle Kreise vollends zufrieden sind. Die beidseitige Unzufriedenheit, die ich feststellen kann, zeugt eigentlich davon, dass die Kommission einen einigermassen guten Mittelweg gefunden hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Gesetzesrevision einzutreten, hingegen die nicht umsetzbare Volksinitiative abzulehnen. Das Gesetz ist so gut zu gestalten, dass es den Initianten die Gelegenheit gibt, die Initiative zurückzuziehen. Ich würde mich nicht auf einen Abstimmungskampf freuen, in dem in der Gesellschaft über zum Teil sehr empfindliche Bereiche eine sehr emotionale Diskussion geführt werden müsste, die unschöne Dinge provozieren könnte.

In diesem Sinne tun wir gut daran, bei der Gesetzesrevision eine gute Vorlage auszuarbeiten, um dann, wenn es zur Volksabstimmung kommen würde, einen indirekten Gegenvorschlag präsentieren zu können, auf den wir uns abstützen können.