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Bieri Peter · Ständerat · 2004-10-06

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Dieser Artikel ist geltendes Recht, und er ist aus folgenden Gründen in unserer vorberatenden Kommission zwischen Stuhl und Bank gefallen: Der Entwurf für das revidierte Tierschutzgesetz ist im Jahr 2002 vom Bund verabschiedet worden. Über die "Agrarpolitik 2007" ist im Jahre 2003 entschieden worden. Damals hat Herr Kollega Wicki den Antrag auf eine Teilrevision des Tierschutzgesetzes bezüglich des Investitionsschutzes eingebracht. Aufgrund der Chronologie ergab sich also, dass Artikel 33a in der bundesrätlichen Botschaft nicht enthalten war. Bei der Vorberatung, die auf dieser Vorlage basierte, haben wir ihn nicht angetroffen, obwohl uns das Bundesamt für Veterinärwesen - das muss hier gesagt werden - darauf aufmerksam gemacht hat. Das Bundesamt für Veterinärwesen trifft hier keine Schuld. Ich habe diesen Mangel im Nachgang zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen festgestellt. Ich meine, es sei korrekt, wenn man bisheriges Recht aufführt. Es wird vorgeschlagen, Artikel 33a hier als Artikel 7a aufzuführen.

Quintessenz: Es ist geltendes Recht, und es besteht kein Grund, dieses wieder abzuändern, nachdem es erst neun Monate in Kraft ist.