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Fetz Anita · Ständerat · 2004-10-06

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, diesen Antrag abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen:

Der erste ist ein verfahrensmässiger Grund: Der Antrag lag in der Kommission nicht vor.

Wir befinden hier über das Tierschutzgesetz, und das Tierschutzgesetz ist im Wesentlichen ein Polizeigesetz; es regelt, wann Tiere wie behandelt werden müssen, besser gesagt: die Verstösse dagegen. Kollege Bieri versucht nun - und damit komme ich auf den zweiten Grund, auf den Grund, warum ich auch inhaltlich und nicht nur verfahrensmässig gegen diesen Antrag bin -, etwas in die Revision aufzunehmen. Wir haben gerade vorhin bestimmt, dass die wirtschaftliche Tragbarkeit im Tierschutzgesetz ein Kriterium sein soll. Wir haben Artikel 33a in der Kommission nicht diskutiert. Die Diskussion wäre vollkommen anders verlaufen, wenn dieser Antrag bereits vorgelegen wäre. Wenn man das jetzt auch noch in die Revision des Tierschutzgesetzes einbaut, dann wäre es sozusagen "doppelt gemoppelt", wie Herr David sagte. Was wollen Sie neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit? Auch noch eine Bankgarantie? Wann ist dann die Abschreibung fällig? Ich meine, es sei nicht nötig, das jetzt auch noch einzubauen, vor allem auch wegen der gesetzestechnischen Zusammenhänge. Wenn man das jetzt einfach in die revidierte, von der Kommission durchberatene Vorlage aufnimmt, ist das für mich kein überzeugender Weg.

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