Maissen Theo · Ständerat · 2004-10-07
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Für mich stellt sich zuerst einmal die Frage, was eine Charta für mehrere Staaten überhaupt bedeutet. Es geht um nichts anderes als um das Festlegen von Grundsätzen, denen man in den beteiligten Staaten im politischen Alltag nachleben will.
Lassen Sie mich nun anhand der Vorlage drei Überlegungen anstellen. Konkret muss man sich fragen, ob es angesichts der hohen Gemeindeautonomie, deren wir uns in der Schweiz rühmen, überhaupt notwendig ist, diese Charta zu ratifizieren. Wenn wir von einem hohen Stellenwert der Gemeindeautonomie in der Schweiz sprechen, müssen wir allerdings feststellen, dass wir innerhalb der Schweiz ein starkes Gefälle haben, ich nenne es ein Ost-West-Gefälle: In den östlichen Landesteilen ist, als grobe Regel, vom alemannischen Recht her, vom Genossenschaftsrecht her, die Gemeindeautonomie höher als in den westlichen Landesteilen, in denen, aus der geschichtlichen Entwicklung, eher ein gewisser Einfluss des zentralistischen Modells von Frankreich besteht. Ich kann mir in Graubünden, wo wir uns rühmen, die Gemeindeautonomie am höchsten zu werten, zum Beispiel nicht vorstellen, dass wir Regierungsstatthalter hätten oder Präfekten, wie das in anderen Kantonen zum Teil der Fall ist.
Wenn nun also generell die Gemeindeautonomie in der Schweiz hoch ist, warum sollen wir dieser Charta beitreten? Sie hätte ja keine weiteren Wirkungen auf die Struktur in unserem Staat, weil wir diesen Grundsätzen bereits nachleben und sie erfüllen. In der Anhörung in der Kommission wurde vom Vertreter des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Schweizerischen Städteverbandes, also der [PAGE 630] Organisationen, die die Interessen der Gemeinde und Städte vertreten, drei Gründe genannt, weshalb man diese Charta ratifizieren soll:
1. Heute bestehen wegen den länderübergreifenden Problemen immer wieder enge Kontakte mit Delegationen aus ausländischen Gemeinden und Organisationen. Die Charta der kommunalen Selbstverwaltung habe deshalb für diese beiden Verbände insbesondere auch eine aussenpolitische Bedeutung. Angestrebt würden eine Stärkung und ein Ausbau der Gemeindeautonomie - vor allem in Staaten, in denen die Gemeindeautonomie noch tiefer gewertet wird, d. h. vor allem auch in den ehemaligen Ostblockländern. Es wurde darauf hingewiesen, dass solche Ziele mit diesen Kontakten am besten erreicht und unterstützt werden können, wenn wir nicht abseits stehen, sondern diese Charta unterzeichnen würden. Ein Abseitsstehen unseres Landes würde, wie uns dargelegt wurde, nicht verstanden.
2. Die Charta stellt die Autonomie der Schweizer Gemeinden nicht infrage. Im Gegenteil: Sie ist eine weitgehende Bestätigung des Schweizer Modells.
3. Seitens des Gemeinde- und des Städteverbandes wurde dargelegt, dass die vorliegende Botschaft das Endprodukt eines langen Prozesses sei. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Kantonen und Gemeindeverbänden punkto Ratifizierung der Charta seien zeitweise enorm gewesen. In den letzten Jahren sei es aber zu einem wesentlichen Umdenken gekommen. Heute arbeiteten die Gemeinden und die Gemeindeverbände insbesondere auch mit der KdK sehr eng zusammen. Die tripartite Agglomerationskonferenz sei ein gutes Beispiel dafür, wie diese Zusammenarbeit über die drei Staatsebenen erfolge. Die Einigung hinsichtlich der Charta sei ein Hinweis, wie diese tripartite Zusammenarbeit auch in Zukunft aussehen könnte. Die Fronten hätten aufgeweicht werden können, und selbst die letzten Unstimmigkeiten seien beseitigt. Dies die Hinweise aus den Anhörungen seitens des Gemeinde- und des Städteverbandes.
Zusammengefasst heisst es Folgendes: Im Grundsätzlichen geht es darum, dass wir anerkennen, dass es Rechtsstaatlichkeits- und Demokratiestandards gibt, die wir im Sinn der allgemeinen Menschenrechte zu erfüllen verpflichtet sind. Die erfüllen wir. Es ist aber auch unsere Pflicht, diese Standards mitzutragen und zu unterstützen, indem wir uns zu ihnen bekennen.
Nun lassen Sie mich eine zweite Überlegung zum ursprünglichen Widerstand der Kantone anstellen. Die Einwände sind, wie wir es vorher gehört haben, vor allem staatsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Natur. In Wahrheit ist die Geschichte natürlich viel prosaischer: Es geht um Macht. Es geht auch um das Verhältnis zwischen den Kantonen und den Gemeinden. Als seinerzeitiger Gemeindepräsident einer kleinen, finanzschwachen Berggemeinde war ich bezüglich der Verantwortungen und Kompetenzen in der Gemeinde über Jahre im Clinch mit Regierung und Verwaltung des Kantons Graubünden. Wir haben zwar, wie gesagt, auch in Graubünden eine wunderbare Auslegung der Gemeindeautonomie, aber letztlich werden vorab die finanzschwachen Gemeinden an einem relativ kurzen Gängelband über die Finanzen geführt. Damals war es nämlich so: Selbst wenn die Gemeindeversammlung etwas beschlossen hatte, mussten wir - wenn das Kosten von mehr als 1000 Franken zur Folge hatte - die kantonale Verwaltung anfragen, ob wir die Ausgabe tätigen dürften. Ich musste einmal einen Schrank für die Gemeindekanzlei anschaffen und habe mit dem Schreiner, der mir diesen Schrank verkaufte, ausgehandelt, dass er 998 Franken koste, damit ich wegen der Anschaffung dieses Schrankes nicht die löbliche Verwaltung des Kantons anfragen musste.
Ich muss anerkennen: Es ist besser geworden. Der Finanzausgleich in Graubünden hat die Finanzverantwortung der Gemeinden inzwischen höher gewichtet. Aber es geht in Tat und Wahrheit nach wie vor um das Spannungsfeld zwischen Gemeinden und Kantonen, auch zwischen Städten und Kantonen. Als Standesvertreter sind wir in der Regel gehalten, hier die Kantone zu vertreten, was in diesem Falle leicht ist, weil sie zustimmen, aber gleichzeitig sind wir natürlich immer auch Einwohner einer Gemeinde und haben hin und wieder auch deren Interessen wahrzunehmen.
Es besteht nun im vorliegenden Fall allerdings eine eigenartige Situation: Auf der einen Seite haben wir das Argument, dass wir das ja alles schon leben und deshalb die Charta nicht brauchen, auf der anderen Seite bestehen doch irgendwelche Befürchtungen, dass Forderungen seitens der Gemeinden gestellt werden könnten, dass Rechte gegenüber den Kantonen eingefordert werden könnten, die unangenehm wären. Für mich ist diese Argumentation ein Widerspruch in sich. Nachdem die KdK dem Beitritt nun aber auch zugestimmt hat, komme ich zum Schluss, dass es Sinn macht, dass wir die Charta ratifizieren.
Nun zu meiner dritten Überlegung: Man kann sich auch fragen, ob es nicht ein Grund sei, die Charta zu ratifizieren, nachdem der Europarat inzwischen aus 45 Mitgliedstaaten besteht und neben der Schweiz nur noch Andorra, San Marino und Serbien-Montenegro sie noch nicht ratifiziert haben - wobei Serbien-Montenegro erst seit kurzem Mitglied des Europarates ist. Für mich ist das überhaupt kein Argument. Wenn wir es richtig finden würden, die Charta nicht zu ratifizieren, spielt es für mich keine Rolle, welche Staaten sie ratifiziert haben oder nicht.
Für mich ist es ein anderer Grund, der mich dazu führt, die Ratifizierung zu befürworten, mit Blick darauf, dass doch ein Grossteil der Mitgliedstaaten des Europarates der Charta beigetreten ist. Für mich geht es auch darum, dass wir bezüglich der internationalen Zusammenarbeit glaubwürdig sind. Ich habe in meiner Tätigkeit im Europarat oder auch in der APK gesehen, dass die Schweiz in verschiedenen Ländern sehr aktiv ist, nicht nur beim Aufbau der Infrastrukturen in den Gemeinden, sondern man versucht auch, in den Gemeinden - ich denke da an Regionen im Balkan oder in den Oststaaten - im Sinne vom Aufbauhilfe mitzuhelfen, damit man in diesen Kommunen zu Organisationsstrukturen kommt, die die Mitwirkung, die Eigenverantwortung und demokratische Verfahren ermöglichen. Damit hilft man also basisorganisatorische Strukturen aufzubauen. Da wären wir doch irgendwie unglaubwürdig, wenn wir zwar diese Aufbauarbeit leisten und helfen würden, zu demokratischen Strukturen zu kommen, gleichzeitig aber die Standards, die dazugehören, nicht anerkennen würden. Für mich geht es darum, dass man hier mit Glaubwürdigkeit, mit dem Rückhalt in unseren eigenen Strukturen und der Anerkennung dieser Standards, entsprechend hinstehen und vermitteln kann.
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, dem Eintreten, wie von der Kommission beantragt, zuzustimmen.