Germann Hannes · Ständerat · 2004-10-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07
Wortprotokoll
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde zum Schutz und für die Stärkung der Gemeindeautonomie geschaffen. Sie enthält politische, verwaltungstechnische und finanzielle Grundsätze. Die Einhaltung dieser Grundsätze erlaubt den kommunalen Gebietskörperschaften, ihre eigenen Angelegenheiten möglichst autonom zu besorgen. Die Gemeindeautonomie ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden föderalistisch organisierten Staates. Die Charta der kommunalen Selbstverwaltung sollte zu einer Demokratisierung staatlicher Strukturen beitragen.
Die 1985 verabschiedete Charta trat am 1. September 1988 in Kraft. Mit der Demokratisierung der mittel- und osteuropäischen Länder und ihrem schrittweisen Beitritt zum Europarat haben sich die Grundsätze der Charta in der letzten Dekade über den ganzen Kontinent verbreitet. Sie ist inzwischen von einer überwältigenden Mehrheit der 45 Mitgliedländer des Europarates unterzeichnet und ratifiziert worden. Drei Länder, nämlich Belgien, Frankreich und Georgien, haben die Charta der kommunalen Selbstverwaltung zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Noch nicht unterzeichnet haben sie einzig Andorra, San Marino, Serbien-Montenegro - das erst seit 2003 dabei ist - und die Schweiz.
Warum soll die Schweiz der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung beitreten? Aufgrund seiner drei Föderativebenen mit ausgeprägten dezentralen Strukturen kann unser Land nach Ansicht von Bundesrat und Kommission mit einem Beitritt ein positives Signal setzen. Die Charta ist ein wichtiges Instrument, um die Elemente Föderalismus und Dezentralisierung auch nach aussen hin mit noch grösserer Glaubwürdigkeit und Legitimation vertreten zu können. Vor allem die Staaten des ehemaligen Ostblocks könnten unser Know-how im Bereich Gemeindeautonomie und föderale Strukturen gut brauchen. Nachdem der Bundesrat eigentlich bereits 1986 einen raschen Beitritt zur Charta angestrebt hatte, wurde das Projekt aufgrund verschiedener Bedenken zurückgestellt. Die Kantone waren zwar schon damals mehrheitlich dafür, doch hatten sie Bedenken, dass der Beitritt zu einem Eingriff in einem Bereich führen könnte, der in ihre Zuständigkeit fällt. Es gab aber auch Befürchtungen, die Gemeindeautonomie könnte beschnitten werden. Das führte immer wieder zu Verzögerungen.
Ende der Neunzigerjahre wurde der Dialog wieder aufgenommen. Die Frage des Beitritts der Schweiz wurde anlässlich des föderalistischen Dialogs im Oktober 2002 wieder auf den Tisch gebracht. Schliesslich gelang es im Rahmen eines tripartiten Treffens - Bund, Kantone, Städte und Gemeinden -, einen Konsens zu erzielen. Angesichts dieses breiten Konsenses zwischen den beteiligten Föderativpartnern sprachen sich auch die vier Bundesratsparteien für den Beitritt zur Charta aus.
Die Charta hat keine Auswirkungen auf die innerstaatliche Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen, denn sie trägt der besonderen Situation von föderalistischen Staaten ausdrücklich Rechnung. So legt Artikel 1 die Verpflichtung für den Vertragsstaat fest, jene Artikel als bindend zu bezeichnen, die zur Anwendung im eigenen Land ausgewählt sind. In der Schweiz erfolgte die Auswahl der anwendbaren bzw. bindenden Artikel in einhelligem Einvernehmen mit den Kantonen. Aus Respekt vor diesem Konsens haben unsere Kommission wie auch der Nationalrat davon abgesehen, weitere Artikel bzw. Bestimmungen als bindend zu erklären. Die Behörden von Bund und Kantonen haben sich zudem darauf geeinigt, in der Botschaft bei jedem Artikel anzugeben, ob die Begriffe Verfassung, Gesetz oder Gesetzgebung der Charta sich auf Bundesrecht oder kantonales Recht beziehen; dies, weil eine Erklärung auf innerstaatlicher Ebene sinnvoller erscheint als eine Erklärung zuhanden des Europarates. Damit kann von vornherein Klarheit über die Auswirkung der jeweiligen Bestimmungen geschaffen werden.
Die Charta strebt keine Vereinheitlichung des Rechtes im Bereich der kommunalen Organisation in den Mitgliedstaaten des Europarates an, wohl aber die Einführung von Mindeststandards im Kontext einer Vielzahl von Rechtsordnungen. Dank dem System "à la carte", bei dem mindestens 20 von 30 Absätzen im Teil I der Charta als bindend bezeichnet werden müssen, ist es uns ermöglicht worden, unseren landesspezifischen Bedürfnissen und den gewachsenen Föderativstrukturen Rechnung zu tragen.
Der Nationalrat hat die Charta in der Sommersession mit 117 zu 29 Stimmen klar befürwortet. Die Grosse Kammer will aber den Beschluss - entgegen dem bundesrätlichen Entwurf - dem Staatsvertragsreferendum unterstellen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls deutlich, die Unterzeichnung der Charta gutzuheissen, allerdings ohne sie dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.