Maissen Theo · Ständerat · 2004-10-07
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Es ist mir bewusst, dass ich hier in einem sensiblen Bereich einen Minderheitsantrag gestellt habe. Ich mache das aber sehr bewusst, und zwar deshalb, weil hier genau die Situation besteht, wie ich sie beim Eintreten aufgezeigt habe. Wir befinden uns im Spannungsfeld nicht zwischen Bund und Kantonen oder Bund und Gemeinden, sondern zwischen Kanton und Gemeinden, und ich äussere mich hier aus der Sicht der kommunalen Politik.
Mir fällt die ganze Widersprüchlichkeit in der Argumentation auf, die jetzt auch wieder beim Kommissionssprecher zu beobachten war. Beim letzten Artikel wurde gesagt, dies sei ein Eingriff in die Kompetenzen der Gemeinden, und hier, wo man an sich etwas für die Gemeinden machen könnte, ist [PAGE 638] man wieder dagegen. Das muss man mir dann einfach irgendwann einmal erklären, wie man solche unterschiedlichen Positionen unter ein Dach bringen kann, aber es ist offenbar möglich.
Ich sage zu Absatz 5 Folgendes: Hier geht es um zwei Bereiche. Der erste Bereich ist der, dass das Prinzip gelten sollte, dass man dort, wo ein Gemeinwesen zu schwach ist, alleine seine Aufgaben zu erfüllen, irgendwelche Ausweichmechanismen hat. Das ist doch selbstverständlich. Das wird doch gemacht in der Schweiz. Das machen wir doch mit dem neuen Finanzausgleich (NFA) auch bei den Kantonen. Ein Prinzip, das wir als selbstverständlich anerkennen, soll hier nicht mehr gelten. Das ist der erste Teil im ersten Satz.
Der zweite Satz ist nun das Relevante. Darum sind die Kantone wahrscheinlich dagegen, nicht wegen dem ersten. Über den ersten Satz, wonach ein Finanzausgleich und Kostenlastenausgleich passieren muss, ist man sich wohl einig. Der zweite Punkt greift nun ins Machtgefüge ein. Hier will man wenn irgendwie möglich, dass trotz diesen Massnahmen die Entscheidungsfreiheit der kommunalen Gebietskörperschaften in ihrem Eigenverantwortungsbereich nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber doch die moderne Auffassung von einem Ausgleichssystem. Wir machen das doch genau gleich beim NFA, über den wir am 28. November 2004 abstimmen. Wie gehen wir nun mit Blick auf die Gemeinden in die Abstimmung, wenn wir hier mit diesen Prinzipien nicht einverstanden sind? Wir möchten doch in diesem Staat, dass wir Ausgleichsmassnahmen haben, um den schwächeren Körperschaften zu helfen. Aber gleichzeitig möchten wir doch, dass sie in eigener Verantwortung handeln können. Das ist das Prinzip der ungebundenen Beitragsleistungen an die untergeordneten oder gleichgestellten Körperschaften.
Für mich hat Absatz 5 einen direkten Bezug zur Abstimmung vom 28. November. Wenn wir hier Nein sagen, wie begründen wir dann für den 28. November den NFA?
Bei Absatz 7 geht es im Grunde genommen um eine ähnliche Situation, um eine Grundsatzfrage: Sind wir eher der Meinung, dass weiterhin zweckgebundene Subventionierungen erfolgen sollen? Wir wissen, dass das vielfach zu unsinnigen Ausgaben führt. Hin und wieder, ich habe das erlebt und erlebe es heute noch, wird eine Aufgabe nur in einer bestimmten Art der Ausgestaltung realisiert, weil man damit höhere Subventionen erhält, als wenn man es anders machen würde. Das ist zum Teil ein ineffizienter Mitteleinsatz, und das hängt mit der Zweckgebundenheit der Subventionen zusammen.
Ich bin nicht a priori gegen jegliche Zweckbindung von Subventionen. Aber es ist besser und effizienter, wenn die Beitragsleistungen in einem ungebundenen Verfahren erfolgen. In Absatz 7 wird es wieder sanft und zurückhaltend formuliert; es wird nicht vorgeschrieben, sondern es heisst: "Soweit möglich dürfen Subventionen, die den kommunalen Gebietskörperschaften gewährt werden, nicht zur Finanzierung bestimmter Vorhaben bestimmt sein." Die Ungebundenheit der Beitragsleistungen soll nur gewährt werden, soweit dies möglich ist. Das ist also wieder ein sehr zurückhaltender Grundsatz.
Ich denke, dass wir im Interesse des Fortschritts in den Verfahren des Ausgleichs und auch des Fortschritts in Bezug auf eine stärkere Mitverantwortung der kommunalen Gebietskörperschaften diese beiden Absätze für verbindlich erklären sollten, wie es nun von der Minderheit beantragt wird. Ich danke für Ihre Unterstützung.