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Fetz Anita · Ständerat · 2004-10-07

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, der parlamentarischen Initiative Plattner Folge zu geben. Ich möchte Ihnen ein paar Überlegungen dazu präsentieren, wie ich mir den Prozess einer Hochschulreform vorstellen könnte, wo ja sehr viele Mitspieler beteiligt sind und wo es gilt, diese auch auf eine politisch kluge Art einzubinden und zu Mitträgern einer Reform zu machen.

Zuerst eine grundsätzliche Bemerkung: Über die Frage, wie der Hochschulraum Schweiz besser gesteuert werden kann, wird seit vielen Jahren diskutiert und nachgedacht. Man muss sagen: Bis heute hat dieser Prozess noch keine gewaltigen Resultate hervorgebracht, einiges an Frustration und manchmal auch ein bisschen Resignation hervorgerufen. Aber - und hier bin ich optimistisch - er hat doch immerhin dazu geführt, dass eigentlich allen Kreisen klar ist, dass die Hochschulreform und die verschiedenen Baustellen im schweizerischen Bildungssystem angegangen werden müssen. Das heisst für mich also: Die Reformbereitschaft ist heute da, nun ist sie noch zu bündeln, und es ist zu überlegen, wie ihre einzelnen Teile klug aufeinander abgestimmt werden können.

Die WBK des Ständerates will nun den Teil Hochschulreform übernehmen; das haben wir in der Kommission diskutiert. Das hat auch damit zu tun, dass es natürlich für die Zukunft der Schweiz ganz entscheidend ist, dass jetzt wirklich Dynamik und Zielorientierung in die lang diskutierte Hochschulreform kommen.

Es gibt Leute, die sagen, es sei für lange Zeit die letzte Chance, eine Hochschulreform zu bewerkstelligen, die diesen Namen verdient und auch entsprechende Resultate bringt. Wenn auch der Ständerat an dieser Aufgabe scheitern würde - was ich mir nicht vorstellen kann -, dann sähe es für unsere Hochschulen nicht gut aus. Im Schweizer Bildungsbereich - das haben mein Vorredner, Herr Bieri, und auch die Berichterstatterin sehr gut dargestellt - hat es mehrere Baustellen. Ich zähle sie jetzt nicht noch einmal auf. Für mich ist es wichtig aufzuzeigen, wie die verschiedenen Baustellen parallel in den politischen Organen bearbeitet werden könnten.

Die WBK des Nationalrates ist im Moment daran, den Bildungsrahmenartikel, also die Bildungsverfassung, vertieft zu diskutieren. Die WBK Ihres Rates wird sich, wenn Sie heute der parlamentarischen Initiative Plattner Folge geben, vertieft mit der Hochschulreform befassen. Die eidgenössischen Bildungsdepartemente, EDI und EVD bzw. die Arbeitsgruppe Kleiber, sind seit dem Frühjahr 2003 daran, zuhanden des Bundesrates Grundlagen für eine Neuordnung der schweizerischen Hochschullandschaft zu erarbeiten. Wir haben also drei politische Organe, die sich mit der Grossbaustelle Bildungsreform beschäftigen. Wir müssen uns jetzt überlegen, wie wir diese Organe bündeln können, damit sie zu gemeinsamen Ergebnissen kommen, und wie eine kluge Zusammenarbeit dieser drei Ebenen aussehen könnte.

Mein Vorschlag wäre so: Die WBK des Nationalrates beschäftigt sich schwergewichtig mit der allgemeinen Koordination im Bildungswesen; sie hat sich mit diesen Themen ja auch vertieft auseinander gesetzt. Es braucht diese Harmonisierung in der Schweiz, es braucht eine nähere Zusammenarbeit von Bund und Kantonen auch im Schulbereich. Unsere "Schwesterkommission" hat sich mit dem Hochschulbereich nicht beschäftigt; der Vorschlag für einen Bildungsverfassungsartikel - Artikel 63a - ist im Wesentlichen einfach eine Nachführung des heutigen Zustandes. Ich glaube, unter diesen Voraussetzungen wäre es wenig sinnvoll, wenn sich die WBK des Nationalrates auch noch um die hoch komplexe Materie Hochschulreform kümmern müsste.

Unsere WBK, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird sich dann ins Hochschuldossier reinknien müssen. Wer, wenn nicht die Ständekammer, die am ehesten gleichzeitig die gesamtschweizerischen wie auch die kantonalen Gesichtspunkte präsent hat, könnte in der Lage sein, einen tragfähigen Vorschlag für eine Hochschulreform zu erarbeiten? Ich bin überzeugt, wir würden dies in aller Unabhängigkeit tun. Aber auch das ist für mich selbstverständlich: in engster Kooperation mit der EDK und den Hochschulen. Anders ist eine Hochschulreform in der Schweiz nicht machbar.

Die dritte Ebene ist die Arbeitsgruppe Kleiber, deren inhaltsreicher Bericht kürzlich publiziert worden ist. Ich würde ihn übrigens allen zur Lektüre empfehlen, es werden sehr interessante Überlegungen angestellt. Er legt ein Modell für eine Neuordnung und eine zukünftige globale Steuerung der Hochschullandschaft vor, die durch eine Gesetzesrevision erreicht werden könnte. Die Arbeitsgruppe Kleiber macht sich Gedanken darüber, welche Anpassungen der Verfassung durch eine Koordination mit der Arbeit der WBK des Nationalrates am Bildungsrahmenartikel zu erfolgen hätten. Nicht berücksichtigen konnte die Arbeitsgruppe Kleiber natürlich die parlamentarische Initiative Plattner, weil sie ja erst vor wenigen Wochen in den politischen Prozess, in die Diskussion, eingegangen ist.

Diese drei Ebenen könnten sehr gut zusammenarbeiten, sehr gut ein koordiniertes Vorgehen in der Bildungslandschaft Schweiz schaffen. Dass das nötig ist, ist, glaube ich, allen klar. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass die WBK des Ständerates, also Ihre Kommission, in einem Bericht schon 1999 ihren Willen ausgedrückt und bekräftigt hat, "den Entstehungsprozess eines neuen Hochschulartikels zu beschleunigen. Denn dass es für die Reform des Hochschulbereiches einer soliden und breiter abgestützten Verfassungsgrundlage bedarf, steht für sie ausser Zweifel." Es wäre für uns wichtig, diese drei Ebenen zu koordinieren, damit die WBK des Nationalrates am Bildungsartikel, die WBK des Ständerates an der Hochschulreform und die Departemente an einer Revision des Universitätsförderungsgesetzes weiterarbeiten. Dann bin ich optimistisch, dass wir uns Ende 2005 in der Parlamentsdiskussion darauf verständigen können, ob die Änderung des Hochschulartikels weiterhin Teil des Bildungsrahmenartikels bleiben oder vielleicht eher von diesem abgetrennt werden sollte. Der Bundesrat wäre in [PAGE 626] der Lage zu beurteilen, welche Änderungen das Universitätsförderungsgesetz - das ja 2007 ausläuft - erfahren soll, ob es zu verlängern ist, ob es zu verändern ist, ob man eine Alternative vorlegen muss. Dann hätten wir alle Resultate dieser drei Ebenen und könnten in beiden Kammern kompetent darüber entscheiden, wie das weitere Vorgehen ist, und würden keinerlei Zeit verlieren.

Ich habe mir erlaubt, hier ein bisschen ausführlicher zu werden, damit Sie auch eine Vorstellung davon haben, wie die Diskussion in Ihrer Kommission, die nachher die Hochschulreform anpacken wird, aussehen könnte.

Ich möchte meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass dieser Weg eingeschlagen wird. Denn ich bin überzeugt: Noch sind unsere Hochschulen international konkurrenzfähig. Noch können sie im internationalen Wissenswettbewerb mithalten - sehr gut mithalten; das ist im 21. Jahrhundert entscheidend: der internationale Wissenswettbewerb. Damit das aber so bleiben kann, ist es unsere politische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Hochschulraum koordiniert, gemeinsam gesteuert und intelligent finanziert wird.

Zum Schluss möchte ich noch betonen: Damit muss auch die Überlegung verbunden sein, wie wir die soziale Abfederung der Studierenden gewährleisten können. Denn es muss das absolute Credo der Schweiz bleiben, dass bei uns nicht entscheidend ist, wie das Portemonnaie der Menschen aussieht, die studieren, sondern wie ihre Intelligenz und ihre Befähigung dazu sind.