Lexipedia

Lauri Hans · Ständerat · 2004-10-07

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie, wie das der Kommissionsreferent schon gemacht hat, noch einmal darauf hinweisen, dass die Finanzkommission zuhanden der vorberatenden Kommission nach einlässlicher Diskussion und einstimmig den Entscheid gefällt hat, nicht einzutreten.

Ich glaube, Herr Kollege Studer Jean hat die Argumente in fünf Punkten gut dargestellt. Es fehlt mir ein Argument - ausser ich hätte es überhört -, das ich noch anfügen möchte und das dafür spricht, nicht einzutreten, sondern die bisherige Lösung weiter bestehen zu lassen.

Wir wissen, dass nach Artikel 169 der Bundesverfassung die Bundesversammlung die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung ausübt. Und wir wissen, dass gemäss dem gleichen Artikel zur Ausübung dieser Oberaufsicht besondere Delegationen eingesetzt werden können. Eine dieser besonderen Delegationen ist eben die Finanzdelegation.

Die heutige Lösung knüpft daran an. Man kann argumentieren: Wenn es nötig ist, zwingend ist aufgrund der Dinglichkeit nach einem strengen Massstab, ist der Bundesrat kompetent, Finanzentscheide zu fällen. Ich glaube, das ist nicht bestritten. Das heutige System geht davon aus, dass in diesen Fällen, in denen der Bundesrat an sich alleine entscheiden könnte, die Delegation unter dem Aspekt der Oberaufsicht mit begrüsst werden muss - und damit mitschreitend eine Aufsicht ausgeübt werden kann, die sonst nicht ausgeübt und ersatzlos wegfallen würde, denn der Entscheid des Bundesrates wäre ja gefällt. Man kann durchaus argumentieren, dass das Parlament, im Sinne einer richtig verstandenen Aufsicht, in einer bestimmten Art, also durch diese Delegation, die auch in der Verfassung vorgesehen ist, seine Oberaufsicht mitschreitend wahrnehmen kann.

Die neue Lösung, die uns vom Nationalrat vorgelegt wird, würde vorsehen, dass dieses System unterhalb einer Limite von 250 Millionen Franken funktionieren würde und darüber nicht. Das ist in der Sache nicht logisch. Denn dort, wo es erst recht nötig wäre, diese Funktion des Parlamentes wahrzunehmen, hier durch die richtigerweise vorgesehene Finanzdelegation vertreten, würde diese Aufsicht nicht funktionieren. Das kann in sich nicht logisch sein.

Entscheidend ist, dass die beteiligten Instanzen - Bundesrat und Finanzdelegation - ihre Kompetenzen wirklich mit äusserster Zurückhaltung wahrnehmen. Aber man kann zeigen, wie das Kollege Fünfschilling, glaube ich, auch ausgeführt hat, dass die bremsende Funktion der Finanzdelegation in der Vergangenheit eigentlich gespielt hat. Dies geschieht auch jetzt wieder; wir erleben in der Finanzdelegation, der ich auch angehöre, immer wieder Fälle, bei denen sie in Bezug auf die Dringlichkeit eine zurückhaltendere Auffassung vertritt als der Bundesrat. Das ist auch ein Argument, das Argument aus der Oberaufsicht, um bei der jetzigen Lösung zu bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Brändli abzulehnen und gemäss dem Kommissionsantrag Nichteintreten zu beschliessen.

Lauri Hans · Ständerat · 2004-10-07 | Lexipedia | Lexipedia