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Loepfe Arthur · Nationalrat · 2004-11-29

Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-11-29

Wortprotokoll

Für das Budget 2005 hat der Bundesrat Annahmen über die volkswirtschaftliche Entwicklung getroffen. Es gelten Rahmenbedingungen, die durch die Bundesverfassung, das Finanzhaushaltgesetz und das Parlament gesetzt sind. Die folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerte liegen dem Budget 2005 zugrunde: Wachstum Bruttoinlandprodukt real 2,3 Prozent, Teuerung 1 Prozent, durchschnittlicher Zins pro Jahr 3,4 Prozent, und es wurde ein Dollarkurs von Fr. 1.25 angenommen. Aus heutiger Sicht liegen der Eckwert zum Wirtschaftswachstum und der Dollarkurs sehr hoch.

Als gesetzliche Rahmenbedingungen für das Jahr 2005 gelten die von Volk und Ständen mit grossem Mehr angenommene Schuldenbremse, der vom Finanzhaushaltgesetz vorgegebene Pfad zum Abbau des strukturellen Defizits, die vom Parlament verhängte Kreditsperre und das Entlastungsprogramm 2003.

Die Schuldenbremse verlangt, dass sich über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben. Die Lage der Konjunktur wird mittels eines Faktors berücksichtigt.

Das Finanzhaushaltgesetz lässt für 2005 ein strukturelles Defizit von 2 Milliarden Franken zu. Das entspricht dem Abbaupfad, der dort vorgegeben ist.

Das Parlament hat die Personalausgaben mit einer Kreditsperre von 1 Prozent und die Sachausgaben mit einer Kreditsperre von 2 Prozent belegt. Aufgrund dieser Kreditsperre bleiben 36 Millionen Franken der bewilligten Kredite für die Verwaltung gesperrt.

Eine weitere finanzpolitische Rahmenbedingung für das Budget 2005 ist das vom Parlament im Dezember 2003 verabschiedete Entlastungsprogramm 2003. Dieses schlägt sich im Budget 2005 mit 2 Milliarden Franken nieder. Mit anderen Worten: Wenn wir das nicht beschlossen hätten, dann wäre das Defizit wahrscheinlich um 2 Milliarden Franken höher.

Zur Finanzrechnung: Die Finanzrechnung 2005 sieht Ausgaben von 52,5 Milliarden Franken vor. Das sind rund 1,1 Milliarden oder 2,2 Prozent mehr als im Voranschlag 2004 und rund 2,6 Milliarden oder 5 Prozent mehr als im Jahre 2003. 2005 soll das nominelle Bruttoinlandprodukt um 3,3 Prozent wachsen, die Teuerung wird mit 1 Prozent angenommen. Von Sparen kann also nicht die Rede sein, wir geben mehr aus als in den Vorjahren. Das Ausgabenwachstum ist stärker als die Teuerung, aber kleiner als das angenommene Wirtschaftswachstum. Das ist ein positiver Trend. Wenn das so weitergehen würde, hätte das zur Folge, dass die Staatsquote sinken würde.

Zu den Aufgabengebieten mit hohem Ausgabenwachstum zählen die Finanzen und Steuern mit 5,6 Prozent oder 556 Millionen Franken. Der Verkehr wächst um 4,4 Prozent. Sie sehen, es gibt Aufgabengebiete, deren Ausgabenwachstum stärker als das wirtschaftliche Wachstum ist. Der Verkehr wächst, wie gesagt, um 4,4 Prozent oder 330 Millionen Franken, die soziale Wohlfahrt um 4,2 Prozent. Hauptgründe für den Anstieg bei der sozialen Wohlfahrt sind die AHV, die Invalidenversicherung, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung. Allein die Ausgaben des Bundes für die Invalidenversicherung betragen 4,8 Milliarden Franken und sind damit höher als die Ausgaben für die Landesverteidigung, höher als die Ausgaben für die Bildung und Forschung und höher als die Ausgaben für die Landwirtschaft. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt betragen 28 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes im Jahre 2005 und sind damit mit Abstand der grösste Ausgabenposten im Finanzhaushalt des Bundes. 1990 - das sind nur knapp 15 Jahre her - waren es noch 22 Prozent der Gesamtausgaben. Angesichts dieser Zahlen kann man sicher nicht von einem "Sozialabbau" in den letzten 15 Jahren sprechen, sondern man muss ganz im Gegenteil von einem starken Sozialausbau sprechen.

Eine Ausgabensenkung verzeichnen die Aufgabengebiete Landesverteidigung, Landwirtschaft und die Beziehungen zum Ausland. Wir haben dort - das ist auch erfreulich - einen abnehmenden Trend.

Die Einnahmen werden mit 50,7 Milliarden Franken budgetiert. Dies sind 2,8 Milliarden Franken oder 5,8 Prozent mehr als im Voranschlag 2004 und 3,5 Milliarden Franken oder 7,5 Prozent mehr als im Jahre 2003. Gründe für die Zunahme bei den Einnahmen sind die höhere Tabaksteuer und die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe, sodass Mehreinnahmen von 840 Millionen Franken veranschlagt werden. Aufgrund des prognostizierten Wirtschaftsaufschwungs werden zudem höhere Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und aus der direkten Bundessteuer erwartet.

Aus diesen Einnahmen ergeben sich nach den Vorgaben der Schuldenbremse die höchstzulässigen Ausgaben. Diese betragen 52,584 Milliarden Franken für 2005. Zwischen den budgetierten Gesamtausgaben und den höchstzulässigen Ausgaben gemäss Schuldenbremse verbleibt eine Ausgabenreserve von nur 39 Millionen Franken.

Der Voranschlag 2005 schliesst in der Finanzrechnung mit einem Defizit von rund 1,8 Milliarden Franken. Das Ergebnis der Finanzrechnung erfüllt damit - das ist wichtig - die Anforderungen der Schuldenbremse. Der vorgegebene Abbaupfad für das strukturelle Defizit wird eingehalten. Dies zu erreichen war nicht einfach. Den Anstrengungen des Bundesrates zur Genesung des Bundeshaushaltes gebührt Anerkennung. Die Staatsquote verharrt trotz Mehrausgaben auf dem Niveau von 2003, dies dank optimistischen Erwartungen in Bezug auf das Wirtschaftswachstum. Hingegen wird sich die Steuerquote im nächsten Jahr merklich erhöhen. Wir bezahlen also mehr Steuern und Abgaben.

Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem wesentlich höheren Defizit, nämlich mit einem Defizit von 4 Milliarden Franken. Es ist besser als in den Vorjahren, aber immer noch doppelt so schlecht wie das Ergebnis der Finanzrechnung. Hauptursache für das hohe Defizit der Erfolgsrechnung ist der andauernde Abschreibungsbedarf auf den Verpflichtungen gegenüber den Pensionskassen des Bundes und der Post.

Zu den Schulden: Die Brutto- und die Nettoverschuldung des Bundes werden weiter ansteigen. Das Defizit der Finanzrechnung von 1,8 Milliarden und die Bevorschussung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte mit 1,23 Milliarden Franken können nicht durch die laufenden Einnahmen finanziert werden. Als Folge des höheren Schuldenstandes nehmen die Passivzinsen um 90 Millionen oder 2,4 Prozent zu. 2005 wird der Bund 3,9 Milliarden Franken für [PAGE 1785] Passivzinsen bezahlen, dies trotz paradiesischer Tiefstzinsen. Das sind mehr als 10 Millionen Franken für Zinsen pro Tag, Samstag und Sonntag mit eingerechnet.

Zum Finanzplan 2006-2008: Der Finanzplan ist neben der Legislaturplanung das strategische Planungs- und Steuerungsinstrument von Bundesrat und Parlament. Bei den Ausgaben kommt es gemäss Finanzplan zu einer durchschnittlichen Steigerung von 2,2 Prozent pro Jahr. Die Ausgaben werden in der Periode 2004-2008 um insgesamt 4,7 Milliarden Franken zunehmen. Sie sehen also auch hier: keine Spur von weniger Ausgaben, keine Spur von Sparen und Sparwut! Im gleichen Zeitraum geht der Bundesrat von einem nominellen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent aus. Das Ausgabenwachstum liegt somit unter dem prognostizierten Wirtschaftswachstum. Das ist sehr erfreulich, weil dadurch die Staatsquote sinken wird. Zu den Aufgabengebieten mit überdurchschnittlichem Ausgabenwachstum gehören weiterhin die Finanzen und Steuern mit plus rund 5 Prozent; die soziale Wohlfahrt wird in den nächsten Jahren weiterhin wachsen, im Schnitt um 3,1 Prozent; der Aufgabenbereich Bildung und Grundlagenforschung wird im Schnitt um 3 Prozent wachsen.

Die Einnahmen werden im gleichen Zeitraum um insgesamt 8,9 Milliarden Franken oder durchschnittlich 4,4 Prozent pro Jahr wachsen. Sie sehen, auch das ist erfreulich. Die Einnahmen sollten, wenn all diese Annahmen bei der Planung stimmen, stärker steigen als die Ausgaben. Die Finanzplanzahlen zeigen, dass die Vorgaben der Schuldenbremse insgesamt erfüllt werden, also auch mittelfristig. Voraussetzung dafür ist - das ist sehr wichtig -, dass das Parlament den im Entlastungsprogramm 2004 geplanten Korrekturmassnahmen zustimmt. Zudem müssen sich natürlich die der Planung zugrundeliegenden Konjunkturprognosen, also das prognostizierte Wirtschaftswachstum, bestätigen. Wenn dies zutrifft, sind wir auf gutem Wege!

Zu entscheiden hat das Parlament im Rahmen dieser Budgetberatungen auch den Nachtrag II zum Voranschlag 2004. Der Bundesrat beantragt dort Nachtragskredite im Umfang von 415 Millionen Franken, weiter zwei neue Verpflichtungskredite von zusammen 9,4 Millionen, einen Zusatzkredit von 100 Millionen und eine Aufstockung des Zahlungsrahmens 2001-2004 zur Verhütung und Behebung von Waldschäden um 8 Millionen auf neu 126 Millionen Franken. Zusammen mit dem im Juni dieses Jahres bewilligten Nachtrag I führen die beantragten Nachtragskredite zu einer Erhöhung der für 2004 budgetierten Gesamtausgaben um 643 Millionen Franken oder um 1,3 Prozent.

Sie haben auch zu entscheiden über den Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2005. Folgende Zahlungskredite sollen für 2005 bewilligt und dem Fonds entnommen werden: für die Neat 1,7 Milliarden Franken, für "Bahn 2000" 321 Millionen Franken; für die Hochgeschwindigkeitsverbindungen - also für die Anschlüsse Ost- und Westschweiz - sind 70 Millionen vorgesehen, die dem Fonds entnommen werden sollen; für die Lärmsanierung bezüglich der Eisenbahnen sollen 270 Millionen Franken dem Fonds entnommen werden.

Im Rahmen des Budgets entscheiden wir auch über den Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2005 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). Die ETH budgetieren einen Ertrag von 2,276 Milliarden Franken, einen Aufwand von 2,039 Milliarden und damit ein Ergebnis von 236 Millionen Franken. Zudem sind bei den ETH Nettoinvestitionen in der Höhe von 352 Millionen Franken geplant.

Ferner entscheiden wir über den Bundesbeschluss IV über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2005. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung plant einen Ertrag von 297 Millionen Franken und einen Aufwand von 34,4 Millionen Franken sowie Investitionen von rund 5,3 Millionen Franken. Dies ergibt einen Gewinn von ungefähr 260 Millionen Franken.

Nun zu den Ergebnissen der Arbeit der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat das Budget an Subkommissions- und Plenarsitzungen beraten. Zum Voranschlag 2005 wurden über 60 Anträge eingereicht; auf der Fahne finden Sie jetzt über 70 Minderheitsanträge. Selbstverständlich sind seither Einzelanträge eingegangen, die hier noch nicht berücksichtigt sind. Die Finanzkommission hat beim Voranschlag 2005 die budgetierten Gesamtausgaben um 60 Millionen Franken gekürzt und die Gesamteinnahmen um 12,7 Millionen Franken erhöht. Dadurch verringert sich das Defizit in der Finanzrechnung um rund 73 Millionen auf 1,735 Milliarden Franken. Die Reserve zum höchstzulässigen Defizit nach den Vorgaben der Schuldenbremse beträgt neu 112 Millionen Franken.

Die Kommission beantragt dem Rat mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2005 zuzustimmen.

Zum Finanzplan 2006-2008: Hier geht es um eine Kenntnisnahme. Die Kommission hat den Finanzplan zur Kenntnis genommen, hat aber das diesem Finanzplan zugrundegelegte Wirtschaftswachstum und die Einnahmenschätzungen als zu optimistisch beurteilt.

Das Parlament hat gemäss Artikel 143 des Parlamentsgesetzes vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen; dies wird von der Finanzkommission empfohlen. Die Finanzkommission beantragt einstimmig, dem Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2004 zuzustimmen. Die Finanzkommission beantragt dem Rat mit 15 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2005 ebenfalls zuzustimmen. Die Finanzkommission beantragt dem Rat mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2005 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen zuzustimmen. Ferner beantragt die Finanzkommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Bundesbeschluss IV über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2005.

Die Finanzkommission hat am Schluss ihrer Beratungen auch drei Motionen angenommen und an den Rat weitergeleitet. Im Rahmen des Budgets beantragt Ihnen die Kommission, drei Motionen zu überweisen. Sie finden diese auf der Fahne mit den Bundesbeschlüssen. Es geht um die Motion 04.3617, "Kosten des Dienstes für besondere Aufgaben im Generalsekretariat des UVEK", und die Motion 04.3616, "Normen und Standards der Bundesverwaltung". Weiter wurde die Motion 04.3615, "Aufgabenverzichtplanung", beschlossen. Diese Motion wurde einerseits mit grosser Mehrheit angenommen, sie wird aber andererseits von einer Minderheit der Kommission bekämpft. Wir werden in der Detailberatung näher auf diese Motionen eingehen.