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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2000-06-14

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14

Wortprotokoll

1. Es stimmt natürlich nicht, dass die Schweiz hier nachgegeben hat. Es stimmt auch nicht, dass Deutschland längere Verjährungsfristen hat als die Schweiz, sondern sie sind durchaus unterschiedlich: Im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben hat Deutschland längere Verjährungsfristen, im Bereich der Vermögensdelikte hat hingegen die Schweiz im Durchschnitt längere Verjährungsfristen.

2. Der EU-Vertrag, der zitiert wurde, kommt für uns nicht in Frage, weil dort auch die Fiskaldelikte enthalten sind. Ich verstehe deshalb nicht, dass die Minderheit der Kommission immer mit dem EU-Vertrag operiert.

3. Eine Rechtszersplitterung findet auf diesem Weg gerade nicht statt, weil die allgemeine Rechtsentwicklung - und jetzt auch unsere Verhandlungen mit Frankreich - genau in diese Richtung läuft.

4. Es trifft auch nicht zu, dass in der Botschaft etwas verschwiegen wurde, ganz im Gegenteil: Die Ausnahme, dass dann nicht ausgeliefert wird, wenn der ersuchte Staat selber strafen kann, bleibt mit Artikel 8 des Grundabkommens, das in Kraft bleibt, bestehen. Deshalb musste die Botschaft hier gar keine weiteren Ausführungen anbringen.

Die Kommissionsmehrheit hat sich mit all diesen Gründen ebenfalls auseinander gesetzt und erachtet sie als nicht stichhaltig.