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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-11-30

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-11-30

Wortprotokoll

Der Entscheid, den Sie jetzt zu treffen haben, hat einen kredittechnischen Aspekt und einen sozialpolitischen Aspekt.

Zunächst das Kredittechnische: Es gibt das KVG, das Krankenversicherungsgesetz, das in Artikel 66 die Basis für die Beiträge des Bundes an die individuelle Prämienverbilligung legt. Im Gefolge dieses Artikels haben Sie im Jahr 2003 [PAGE 1821] einen Bundesbeschluss verabschiedet und mit diesem Bundesbeschluss zusammen einen Zahlungsrahmen beschlossen. Dieser Zahlungsrahmen beläuft sich auf 2,384 Milliarden Franken. Das ist die Basis, die kredittechnische Basis, auf der diese Prämienverbilligungen jetzt beruhen. Wenn im Budget ein Betrag eingestellt wird, der höher oder tiefer ist, ist es deshalb so - und das darf ich Frau Teuscher beruhigend sagen -, dass am Ende eben doch die Kantone darüber entscheiden, was von diesen Geldern abgerufen wird. Die Schlussfolgerung, man würde hier mit weniger Mitteln dann die Familien treffen, ist so nicht richtig. Wir haben 2,1 Milliarden Franken eingestellt. Das entspricht realistisch etwa der zu erwartenden Beanspruchung der Kredittranche durch die Kantone. Wir rechnen im Moment damit, dass diese Beanspruchung nächstes Jahr bei 87 Prozent liegen wird; im letzten Jahr waren es 84 Prozent. Wenn das ansteigen würde, wäre der Bund, gestützt auf das KVG und gestützt auf den Zahlungsrahmen, ohnehin verpflichtet, diese Beträge zu überweisen.

Der zweite Aspekt ist der sozialpolitische: Hier ist es in der Tat so, dass derzeit eine gewisse Bewegung herrscht. Es sind neue Vorschläge anstelle des Sozialzieles eingebracht worden. Noch in dieser Session wird sich der Ständerat mit diesen Themen befassen. Wenn alles gut geht, werden wir auf den 1. Januar 2006 ein neues Regime verabschieden können. Diese sozialpolitische Komponente spielt heute, bei der Kreditzuteilung für die individuelle Prämienverbilligung, aber eigentlich keine Rolle.

Ich plädiere deshalb für das Einstellen des vom Bundesrat beantragten Kredites. Ich könnte mir vorstellen, dass man in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken auch weniger einstellen kann, wie das Herr Weyeneth beantragt. Aber das sind Beträge, die nicht von grosser Relevanz sind, weil am Ende bei dieser Position das Abrufen durch die Kantone entscheidend ist und weniger das Budgetverhalten des Bundes.

Daher beantrage ich, die Bundesratslösung, eventualiter den Eventualantrag Weyeneth zu unterstützen.