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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-11-30

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-11-30

Wortprotokoll

Wir haben in diesem Bereich Kürzungs- und Aufstockungsanträge. Ich möchte mich zu beidem kurz äussern.

Zunächst zum Kürzen: Die Basis für die Tätigkeit des Bundesamtes für Statistik ist im Bundesstatistikgesetz gelegt. Aufgrund dieses Bundesstatistikgesetzes erstellt das Bundesamt für Statistik jeweils ein Mehrjahresprogramm für Statistik. In diesem Programm hat es feste Aufgaben und flexible Aufgaben. Zu den Letzteren gehört eine alle zwei Jahre vorzunehmende Lohnstrukturerhebung. Die Erhöhung in diesem Bereich im Budget für das nächste Jahr hängt eng und vor allem mit dieser Lohnstrukturerhebung zusammen. Das ist eine flexible Aufgabe. Wenn die Erhebung abgeschlossen ist, mündet das auch wieder in eine Minderung der Ausgaben. Deshalb ersuche ich Sie, dieser von der Minderheit beantragten Kürzung nicht zuzustimmen.

Der zweite Teil des Minderheitsantrages betrifft ein Aufstocken um 2 Millionen Franken: Auch hier gibt es eine gesetzliche Grundlage, nämlich die Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes. Diese Gebührenverordnung ist noch nicht alt. Sie stammt aus dem Jahr 2003, ist also in diesem Jahr zum ersten Mal angewandt worden. Das Bundesamt für Statistik hat entsprechend seinen Überlegungen diesen Einnahmenbetrag ins Budget gesetzt. Dabei muss man zwei Dinge berücksichtigen: Das Erste - das ist gesetzlich vorgeschrieben - ist, dass man einen möglichst freien Zugang zum Bundesamt für Statistik und zu den Ergebnissen der Statistik bietet. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und Organisationen sollen möglichst frei Zugang zu solchen Daten haben. Das ist ja auch im Sinne der Transparenz, auch für unsere Wirtschaft und für die Gesellschaft. Zweitens sollen dann aber insbesondere diejenigen, die Daten liefern, die Datenlieferanten, nicht durch Gebühren gewissermassen noch bestraft werden. Nun wissen wir ja, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen teilweise etwas unter dauernden Erhebungen leiden, die man für die Statistik machen muss; man sollte sie dann am Ende eigentlich nicht noch dafür bestrafen, indem sie Gebühren zahlen müssen.

Aus dem Grunde ersuche ich Sie, den Überlegungen des Bundesamtes für Statistik im Bereich der Gebühren zuzustimmen und die Anträge des Bundesrates zu unterstützen.

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