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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2000-06-15

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-15

Wortprotokoll

Der Kanton Wallis hat am 15. Juni 1999 eine Standesinitiative eingereicht, in der er die eidgenössischen Räte "um eine Ergänzung des WTO-Abkommens durch Anfügung einer Sozial- und Umweltklausel" ersucht.

Der Ständerat hat als Erstrat diese Standesinitiative behandelt. Er hat ihr klar keine Folge gegeben, zusätzlich auch ein Postulat mit der gleichen Stossrichtung mit 19 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Nun hat sich der Nationalrat als Zweitrat mit dieser Frage zu befassen. Die Aussenpolitische Kommission hat sich am 15. Mai 2000 damit auseinander gesetzt und Ihnen einen entsprechenden Bericht abgeliefert. Die Kommission kam in ihrer eingehenden Diskussion zum Schluss, dass das Anliegen des Kantons Wallis nicht unberechtigt ist. Sie hat festgestellt, dass die Globalisierung Ängste auslöst. Sie hat auch festgestellt, dass die Sozial- und Umweltanliegen oft zu kurz kommen. Sie nahm jedoch zur Kenntnis, dass die Schweiz in dieser Richtung zur Behebung dieser Mängel schon verschiedentlich tätig war.

Wenn die Standesinitiative von den eidgenössischen Räten verlangt, das WTO-Abkommen durch Anfügung einer Sozial- und Umweltklausel zu ergänzen, so muss man zunächst feststellen, dass diese Forderung unmöglich durch die eidgenössischen Räte erfüllt werden kann. Selbst wenn man die Forderung des Kantons Wallis so auslegt, dass man damit dem Bundesrat den Auftrag geben will, in diesem Sinne tätig zu werden, ist es unrealistisch, denn die WTO hat auf diesem Gebiet kein Mandat, weil sie nicht für Sozial- und Umweltfragen zuständig ist. Diese Aufgaben sind anderen Organisationen zugewiesen, beispielsweise der Internationalen Arbeitsorganisation für die sozialen Fragen und den Uno-Umweltprogrammen für die Umweltfragen.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass es sinnvoll sei, in diesen Fragen sehr behutsam vorzugehen. Schon die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Entwicklungsländer solche Forderungen sofort dahingehend auslegen würden, dass es sich um protektionistische Massnahmen der Industrieländer handelt. Ein Vorprellen der Schweiz in diese Richtung wäre deshalb von vornherein zum Scheitern verurteilt. Überdies käme sofort die Forderung nach dem Prinzip auf: Wer zahlt, befiehlt; und es würden entsprechende Forderungen an uns gestellt.

Die Schweiz will aber, so wurde uns seitens der Verwaltung versichert, trotzdem in diesem Sinn aktiv bleiben und versuchen, den Anliegen indirekt zum Durchbruch zu verhelfen, zum Beispiel durch die Umkehr der Beweislast. Wenn ein Land Umweltmassnahmen vornimmt, soll dieses Land nicht noch zusätzlich den Nachweis für die Verträglichkeit mit den WTO-Normen erbringen müssen, sondern es soll umgekehrt sein: Wenn die Verträglichkeit mit den WTO-Normen bestritten wird, dann soll derjenige beweispflichtig sein, der dies bestreitet.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative Wallis keine Folge zu geben. Sie beantragt Ihnen aber mit 16 zu 4 Stimmen die Überweisung eines Postulates mit der gleichen Stossrichtung, dessen Text Ihnen ausgeteilt worden ist. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.