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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-01

Wortprotokoll

Diese Position ist in der Tat eine gewisse Knacknuss. Wir haben im Vorfeld des Budgetprozesses uns teilweise intensiv mit den verschiedenen - ich sage mal - "Betroffenen" unterhalten. Unter "Betroffenen" verstehen wir die Bauern, teilweise auch die produzierende Nahrungsmittelindustrie, teilweise natürlich aber auch den Fiskus.

Das Ergebnis ist Folgendes: Die Kürzung der Ausfuhrbeiträge um 18,5 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag für das laufende Jahr 2004 ist auf die Inkraftsetzung des neuen Protokolls - des Protokolls 2 - des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EG im Rahmen der Bilateralen II per 1. Februar 2005 zurückzuführen. In der Tat rechnen wir damit, dass dieses Abkommen im Februar des nächsten Jahres in Kraft treten kann, und damit ergibt sich ein neuer Berechnungsmodus, und mit diesem neuen Berechnungsmodus ergibt sich auch automatisch eine Einsparung durch die Umlagerung von 30 Millionen Franken.

Die budgetierten Mittel von 80 Millionen können wir Ihnen folgendermassen herleiten: Wir haben einmal den Bruttobedarf für das Jahr 2005 mit 135 Millionen Franken. Davon bringen wir die Auswirkungen des Protokolls 2 Schweiz/EG mit dem neuen Berechnungsmodus in Abzug, das sind minus 30 Millionen. Und wir bringen auch die Gewinne in Abzug, die aus dem Veredelungsverkehr bei der Butter erzielt werden können; das sind minus 15 Millionen. Das gibt dann den neuen Nettobedarf für das Jahr 2005 von 90 Millionen Franken. Von diesem Bedarf können wir ausgehen.

Jetzt kommt eine gezielte Kürzung von 10 Millionen dazu. Das gibt diese 80 Millionen Franken im Voranschlag 2005. Die Kürzung um 10 Millionen ist Bestandteil der gezielten Kürzungen im Landwirtschaftsbereich. Sie dient der Erarbeitung des schuldenbremsenkonformen Budgets. Die Kürzung soll durch Veredelungsverkehr oder freiwillige Massnahmen umgesetzt werden. Wenn Sie umgekehrt hier wieder um 10 Millionen Franken aufstocken würden, hätte die Landwirtschaft anderweitige Kürzungen zu erbringen, um ihren proportionalen Sparbeitrag - und mehr als das muss sie zum Budget und zum Entlastungsprogramm 2004 nicht erbringen - erbringen zu können.

Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Kürzung um 10 Millionen Franken gerechtfertigt ist, und wir ersuchen Sie, dem im Budget eingestellten Betrag von 80 Millionen Franken zuzustimmen.