Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-12-02
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei dieser Position den Betrag um 15 Millionen Franken zu erhöhen. Nun werden Sie mir erwidern, dass dieser Kredit gegenüber dem Budget 2004 ja schon um fast 100 Millionen Franken erhöht wurde. Wieso dann eine weitere Erhöhung? Dazu muss man wissen, dass sich die 100 Millionen Franken mehr gegenüber 2004 etwa so zusammensetzen: Rund 18 Millionen Franken betreffen die Aufhebung der Kreditsperre; knapp 37 Millionen Franken sind Umbuchungen wegen der neuen Bruttoverbuchung - Sie finden denselben Betrag wieder als Einnahme in der Position 802.6200.001, Rückzahlung von Darlehen KTU; 14 Millionen Franken fallen an nach der Fusion der Brünigbahn mit der LSE zur neuen Zentralbahn; die Ausschöpfung der Kantonsquote macht etwa 8 Millionen Franken aus; 12 Millionen Franken sind Mehrkosten durch die Einführung des neuen Fahrplans dank "Bahn 2000", insbesondere für bessere Anschlüsse entlang des Jurabogens; 9 Millionen Franken sind als Folgekosten wegen der Aufnahme von Fremdkapital für Rollmaterial der KTU anzuschauen.
Warum fordere ich nun eine Aufstockung des Kredites? Weil ich eine ehrliche, faire Zusammenarbeit mit den Kantonen möchte! In Unterlagen aus dem UVEK ist zu lesen: "Die restliche Aufstockung von rund 7 Millionen Franken in der Sammelrubrik ist für den Ausgleich der allgemeinen Teuerung vorgesehen. In vielen Fällen werden die Mehrkosten beim Angebot damit nicht gedeckt werden können. In verschiedenen Kantonen ist der Bund nicht mehr in der Lage, alle abgeltungsberechtigten Angebote mitzufinanzieren. Die Kantone werden im nächsten Jahr solche Angebote in zweistelliger Millionenhöhe allein finanzieren müssen. Für das Jahr 2005 könnten eventuelle Verzichte auf Abgeltungserhöhungen auf keinen Fall durch Leistungsabbau kompensiert werden, weil das Bestell- und Fahrplanverfahren bereits zu weit fortgeschritten ist. Aufgrund des schon angelaufenen Bestellverfahrens ist auch ein Leistungsabbau im Jahr 2006 problematisch. Zudem trifft ein Abbau so kurz nach der Einführung des Fahrplans 'Bahn 2000' das schweizerische System Personenverkehr empfindlich."
Es ist also so, dass hier nicht Leistungsnachfragen zurückgezogen werden können, weil der Fahrplan ab 12. Dezember 2004 schon steht - das wissen Sie. Wenn also der Bund hier spart oder weniger Geld zur Verfügung stellt, ist es klar, dass die Kantone diese Kosten übernehmen müssen. Für das Jahr 2006 ist es dasselbe. Es geht hier für nächstes Jahr um Beträge zwischen 10 und 20 Millionen Franken, wie in der Kommission gesagt wurde. Deshalb möchte ich Sie bitten, hier einen Mittelwert in der Höhe von 15 Millionen Franken zusätzlich zu bewilligen.
Bitte sparen Sie hier nicht auf Kosten Ihrer Kantone, machen Sie eine ehrliche Finanz- und Verkehrspolitik, sparen Sie nicht auf Kosten von Angeboten in den Randregionen, und stimmen Sie deshalb dieser Erhöhung von 15 Millionen Franken zu!