Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-12-02
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag der Minderheit Hollenstein, aber auch den Eventualantrag der Minderheit Lang abzulehnen.
Im Schreiben vom 1. Juli dieses Jahres hat die Bündner Regierung den Bund um Unterstützung bei den Sicherheitsmassnahmen während des WEF 2005 ersucht. Allein daraus wird deutlich, dass sich die Armee nicht angedient hat, sondern dass es einem Bedürfnis der zivilen Behörden entspricht - gestützt auf den bestehenden Verfassungsauftrag an die Armee, sie im Notfall eben zu unterstützen.
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 28. Juni 2000 das WEF aufgrund seiner Bedeutung und seiner Auswirkungen auf die internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis qualifiziert. An dieser Einschätzung, am Ja zum WEF, hat sich seither nichts geändert. Das WEF ist, obwohl auf privater Basis organisiert, einer der grössten aussenpolitischen Anlässe der Schweiz. Wir führen die Diskussionen darüber, ob das ein privater Anlass sei oder ob er überhaupt durchzuführen sei usw., ja jedes Jahr wieder. Wahrscheinlich könnten Sie ebenfalls einzelne Voten aus den Protokollen der früheren Jahre übernehmen. Das allein ist nun noch kein Grund, um das WEF immer wieder zu bestätigen. Aber immerhin hat bisher auch die Ratsmehrheit die Haltung des Bundesrates in diesem Punkt unterstützt. Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat sich sogar einmal intensiv mit der Berechtigung dieser Beurteilung auseinander gesetzt. Ich bin etwas überrascht, wenn hier einfach unterschlagen wird, dass sich das WEF in den letzten Jahren verändert hat. Es ist im WEF auch möglich, im Gegensatz eben zu offiziellen Uno-Sitzungen, die Verantwortlichen von NGO und Industrie zusammenzuführen, um Probleme zu diskutieren, die nicht auf die ordentliche Traktandenliste der Uno gesetzt werden können.
Deshalb ist es nach Ansicht des Bundesrates nach wie vor in unserem Interesse, dass dieses Forum stattfindet. Es finden anderenorts im Übrigen auch andere derartige Foren statt, die aber andere Themen haben. Das WEF ist seit Jahren zu einer internationalen Institution geworden. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat diesem Beschluss mit 16 zu 3, diejenige des Ständerates hat ihm mit 11 zu 0 Stimmen zugestimmt. Wie bei den Gesuchen der Kantone Genf, Bern und Zürich für einen Assistenzdiensteinsatz zum Schutz ausländischer Vertretungen ist auch dieses Gesuch des Kantons Graubünden nicht einfach tel quel akzeptiert worden, sondern auch hier wurde das Gesuch vom EJPD auf die besondere Subsidiarität hin geprüft, und es wurde dann auch ein entsprechender Doppelantrag an den Bundesrat eingereicht, ein Doppelantrag, der das VBS und das EJPD betrifft.
Im Sinne einer Vereinfachung beantragt Ihnen der Bundesrat, auch den Assistenzdienst zugunsten des WEF 2006 zu genehmigen. Dieses Vorgehen ist im Sinne des Postulates Ihrer Kommission, die das Genehmigungsverfahren für Assistenzdiensteinsätze der Armee vereinfachen will. Wir handeln also auch hier im Sinne eines Überprüfungsantrages des Parlamentes. Das heisst, die Armee soll auch zugunsten des WEF 2006 bezüglich Aufgabenspektrum, Kräfteeinsatz und Assistenzdienstdauer im gleichen Rahmen und Umfang wie für das WEF 2005 eingesetzt werden dürfen.
Bei einer entsprechenden Entspannung der Risikolage können wir Anpassungen vornehmen. Diese Risiken werden [PAGE 1859] nicht von der Armee bestimmt, und sie werden auch nicht von der Polizei bestimmt. Diese Risiken werden von Leuten bestimmt, die, ich sage das jetzt selber, in Überschreitung ihrer persönlichen Meinungsäusserungsfreiheit - die unangetastet bleiben soll -, in Überschreitung dieses Meinungsäusserungsrechtes halt gewaltbereit sind. Der Anteil dieser Leute ist so gross - Frau Hollenstein, auch wenn es wenige sein mögen -, dass auch zum Schutz der Ordnungskräfte, jetzt spreche ich auch von der Polizei, und zum Schutz der Teilnehmer etwas unternommen werden muss.
Das Ganze hat die Ursache nicht darin, dass man die Sicherheitskräfte einfach da hinstellt und dann abwartet, was passiert, sondern da wird immer lageadäquat auch das Dispositiv entsprechend angepasst, und die Beurteilung erfolgt nicht durch die Armee, sondern durch die zivilen Kräfte.
Die Voraussetzungen für die Subsidiarität sind die üblichen, sie sind hier gegeben. Ich habe hier eigentlich keine weiteren Ausführungen zu machen, höchstens noch den Hinweis, dass die Lage neu beurteilt wird, wenn sich im Verlaufe des nächsten Jahres im Hinblick auf das WEF 2006 eine Lageveränderung ergibt. Der Bundesrat selber schlägt im Beschluss ja vor, dass den Sicherheitspolitischen Kommissionen eine entsprechende Beurteilung abgegeben wird, und zwar bevor die Einsatzmittel im Auftrag stehen.
Gestatten Sie mir, noch etwas zu erwähnen im Hinblick auf die immer wieder geäusserte Zahl der da im Einsatz stehenden Soldaten. Diese 6500 Frauen und Männer sind nicht oder nur zum kleinsten Teil unmittelbar zur Wahrung der Ordnung an der Front eingesetzt, sondern sie dienen dazu, dass die Polizei ihre Arbeit überhaupt wahrnehmen kann. Wenn, was auch schon vorgekommen ist, die Übermittlungsnetze gefährdet sind, dann haben wir auch zur Sicherheit der polizeilichen Führung dafür zu sorgen, dass die Übermittlung in jeder Lage garantiert ist. In der Winterzeit, Ende Januar, bedingt das entsprechende Mittel und Kräfte. Wenn die Armee weiterhin - und das wird die zivile Autorität ja nicht ohne Armee tun können - den Luftraum zu überwachen hat, brauchen wir etwa die Hälfte dieser Leute, um überhaupt die Luftraumüberwachung sicherstellen zu können. Ein relativ kleiner Anteil steht dann effektiv subsidiär zugunsten der Polizei zur Verfügung und könnte allenfalls in einen direkten Kontakt mit Demonstranten kommen. Dort sind es aber Berufsleute, dort sind es also Professionelle, dort kann die zivile Behörde auch eine entsprechende Verantwortung übertragen.
Was die Kosten anbelangt, wurde vom Kommissionssprecher bereits darauf hingewiesen, dass es für die Armee höchstens um die Mehrkosten gegenüber einem entsprechenden Wiederholungskurs geht, und da sind es 2,5 Millionen Franken, die zur Diskussion stehen. Die übrigen Kosten würden ohnehin anfallen, weil diese Truppen ja wiederholungskurspflichtig sind.
Sie sehen also, dass die Argumente, wie sie hier gegen den Beschluss überhaupt, aber auch gegen die Zweijährigkeit des Beschlusses vorgetragen worden sind, zum grössten Teil bereits mehrfach diskutiert wurden, dass sie aber sowohl vom Bundesrat in der Botschaft wie auch von der Kommission entsprechend hinterfragt und geprüft worden sind.
Ich bestätige Ihnen deshalb nochmals den Antrag, einzutreten, dem Entwurf zuzustimmen und die Abänderungsanträge abzulehnen.