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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-12-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-12-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag abzulehnen. Die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verfassung sind klar, von daher gibt es bei derartigen Einsätzen keine Freiwilligkeit. Was Sie an sich aufwerfen, Herr Zisyadis, ist die Frage, wann eine ausserordentliche Lage herrscht. Diese Frage hat der Bundesrat abklären lassen; hier liegt ein Gutachten vor. Dieses sagt eigentlich recht pragmatisch, es sei reine Theorie, bei einer ausserordentlichen Lage eine genau messbare Grösse auszumachen. Denn letztlich herrscht eine ausserordentliche Lage dann, wenn für eine bestimmte Aufgabe die zivilen Kräfte - auch im interkantonalen Verbund - nicht mehr ausreichen. Dann gibt es eine ausserordentliche Lage. Aus einer normalen kann also recht schnell eine ausserordentliche Lage werden.

Jetzt geht es eben auch darum, sich entsprechend vorzusehen. Wenn sich die Lage nicht entsprechend verschärft, dann werden die zivilen Behörden keinesfalls übermässig Kräfte einsetzen. Aber wenn sie immer Herr der Lage sein wollen, dann brauchen sie immerhin entsprechende Reserven. Die Tonlage dieses Einsatzes bestimmt nicht die Polizei und erst recht nicht die Armee, sondern die Tonlage dieses Einsatzes bestimmen die wenigen virulenten Gewaltbereiten, die sich allenfalls unter friedliebende Demonstranten mischen. Wenn man will, dass man auch bei einer Eskalation "sur place" noch Herr der Lage sein kann, zeigt sich eben, dass die Unterscheidung zwischen normaler und ausserordentlicher Lage effektiv Theorie ist.

Wenn Sie daraus jetzt eine Freiwilligkeit ableiten wollen, weil Sie in der Begründung sagen, dass diese Vermischung von polizeilichen und militärischen Aufgaben gefährlich sei für die Demokratie, muss ich Ihnen entgegenhalten, Herr Zisyadis, dass unsere Verfassung dieses Problem gelöst und dass unser Volk dieser Konstruktion zugestimmt hat. Sie ist im Übrigen europäisch gesehen nicht einzigartig; die meisten Länder kennen diese Konstruktion. Jetzt geht es eben darum, mit klaren Verantwortlichkeiten und mit dem klaren Primat der zivilen Autorität Sicherheit durch Kooperation gewährleisten zu können. Mit anderen Worten: Auch das rechtfertigt keine Freiwilligkeit.

Deshalb bitte ich Sie - ich bin auf dieses Problem jetzt etwas näher eingetreten -, den Antrag Zisyadis abzulehnen.