Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2004-12-06
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Mit dem Schengen/Dublin-Abkommen assoziiert sich die Schweiz an das Sicherheits- und Asylsystem von Schengen/Dublin und tritt nicht Schengen/Dublin bei, Herr Mörgeli. Damit werden der freie Reiseverkehr zwischen den Mitgliedern und den assoziierten Staaten und gleichzeitig auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz verstärkt.
Mit dem Dubliner Abkommen erwarten wir eine effiziente Bewältigung der Asylmigration. Danach ist nur noch das Erstasylland für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig; Zweit- und Mehrfachgesuche sind nicht mehr möglich und dank Eurodac klar identifizierbar. Die Rückführung ins Erstasylland kann sofort erfolgen.
Die zentrale Frage bei diesem Dossier ist die folgende: Bringt Schengen der Schweiz mehr Sicherheit? Im Polizei- wie auch im Asylbereich ist die internationale Vernetzung eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Arbeit. Schlepper, Verbrecher und Terroristen agieren global. Umso wichtiger ist für die Schweiz der Zugriff auf die entsprechende Informationsdatenbank; das ist mit dem Schengener Informationssystem (SIS) möglich, einem Fahndungssystem für Personen und Sachen. Weiter geht es um Eurodac, die Fingerabdruck-Datenbank im Asylbereich.
Das SIS hat bisher bei der Verbrechensbekämpfung beeindruckende Erfolge erzielt. Die Suche nach Alternativen hat gezeigt, dass es keine gleichwertige Alternative zum SIS gibt. Die Ausschreibung über Interpol verliert immer mehr an Bedeutung, weil die Schengener Staaten nur noch über das SIS ausschreiben. Ohne die Anbindung an das SIS droht die Schweiz ein Loch im europäischen Fahndungsraum zu werden, in das sich Täter gezielt absetzen können. Im SIS werden Informationen innerhalb von fünfzehn Minuten verbreitet, bei Interpol dauert dies jeweils Wochen.
Bis zum Zeitpunkt der Assoziierung der Schweiz an Schengen wird das SIS 2 in Kraft sein. Wie dieses System weiterentwickelt wird, ist noch nicht genau geklärt. Wir wissen, dass die Schweiz an den Diskussionen dazu teilnehmen kann.
Die Wirtschaft und die Kantone haben die Verhandlungen aktiv mitverfolgt. Ihre anfängliche Skepsis konnte dank Verhandlungsgeschick und dem Einbau von Sicherheitsmassnahmen abgebaut werden. Sie stehen heute voll hinter diesem Abkommen. Mit dem Schengen-Abkommen bekommt unsere Tourismusbranche endlich gleich lange Spiesse wie die ausländische Konkurrenz aus dem EU-Raum. Die Reisenden aus dem Fernen Osten werden für uns immer wichtiger, und die heutige Regelung mit dem kostenpflichtigen Zusatzvisum gibt der Schweiz das Image eines teuren Landes. Die Tourismusbranche rechnet bis in zehn Jahren mit doppelten Erträgen aus diesen Fernostländern. Für die CVP ist das ein wichtiger Wirtschaftszweig. Deshalb ist der Gewinn für den Tourismus ein weiterer positiver Punkt im Schengen-Abkommen.
Wir sind auch der Meinung, dass mit der Möglichkeit der Schleierfahndung im rückwärtigen Grenzraum bessere Möglichkeiten gegeben sind, um Verbrecher zu kontrollieren, als an den weniger bewachten Zollstationen. Heute schon kann man unsere Grenzen als offen bezeichnen; viele Übergänge sind nicht dauernd besetzt. Schon heute setzt das Grenzwachtkorps 40 Prozent seiner Kapazität für Schleierfahndungen ein. Die überraschenden mobilen Kontrollen sind die wirksamsten. Die Zahlen der aufgegriffenen Personen zeigen eindrücklich, dass dieser Erfolg zum grössten Teil auf die rückwärtigen Kontrollen zurückzuführen ist. Auch die Erfahrungen aus Deutschland mit dem Schengen-System sind beeindruckend. Unsere Fachleute in Polizei- und Grenzwachtkreisen sind davon überzeugt, dass mit dem SIS-Fahndungssystem noch grössere Erfolge erzielt werden können. Dazu wird sicher auch die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und der Polizei der Kantone beitragen. Eigentlich sind wir für dieses System ja schon bestens eingerichtet.
Ich verstehe Sie wirklich nicht, liebe Kollegen aus der SVP: Wollen Sie denn tatsächlich, dass die Schweiz Schengen-Aussengrenze bleibt? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Daneben hat das Schengen-Abkommen Auswirkungen auf das Waffengesetz. Der Grundsatz unseres liberalen Waffengesetzes wird nicht angetastet. Auch der Schweizerische Schützenverband steht hinter der nun vorliegenden Fassung, ebenso die CVP. Das bestehende Waffenrecht wird nicht geändert, bis auf ein Element: Wer eine Waffe erwirbt, soll angeben, warum er dies tut. Dagegen kann sich eigentlich kein Schütze wehren. Wir befürworten einen Passus, in dem nur jene Personen einen Grund für den Erwerb angeben müssen, die eine Waffe aus einem anderen Grund als für Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke erwerben. All jene Waffen, die seinerzeit von der Armee abgegeben oder früher im Waffenhandel erworben wurden, gelten als registriert.
Die CVP-Fraktion steht voll hinter dem Schengen/Dublin-Dossier.