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Fehr Mario · Nationalrat · 2004-12-06

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-06

Wortprotokoll

Die Kommission ist nach zahlreichen Anhörungen interessierter Kreise und ausführlichen Diskussionen mit 18 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, und sie hat ihr mit 16 zu 8 Stimmen zugestimmt.

Bei der Assoziation an Schengen sehen wir insbesondere folgende Vorteile:

Wir sind erstens davon überzeugt, dass die Aufhebung der systematischen Personenkontrolle an der Grenze den grenzüberschreitenden Handel erleichtert; diejenigen Leute, die täglich die Grenze passieren, werden hier eine Erleichterung erfahren. Wir sind ebenso davon überzeugt, dass nur eine Mitwirkung bei Schengen wirksam verhindern kann, dass unsere Nachbarländer den grenzüberschreitenden Verkehr selbst erheblich und für längere Dauer beeinträchtigen können. Die Grenzkontroverse mit Deutschland in diesem Frühjahr lässt grüssen.

Wir sind zweitens davon überzeugt, dass die gemeinsame Visumpolitik im Schengen-Raum dem Schweizer Tourismus Perspektiven eröffnet. Weil die Schweiz an der gemeinsamen Visumpolitik im Schengen-Raum teilnimmt, benötigen inskünftig Touristen aus Wachstumsmärkten wie Indien, China und Russland für die Fortsetzung ihrer Europareise durch die Schweiz kein Zweitvisum mehr. Die Organisation Schweiz Tourismus, die diese Assoziation unterstützt, geht hier von einem Wachstumspotenzial von rund 100 Prozent aus.

Neben der Erleichterung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs und der gemeinsamen Visumpolitik ist Schengen auch das geeignete Mittel, moderne Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität wie Drogenhandel, Schleppertum und Menschenhandel zu bekämpfen. Hier braucht es eine bessere internationale Zusammenarbeit. Die bilateralen Polizeiabkommen mit unseren Nachbarländern reichen nicht aus; es braucht eine Anbindung an das Schengener Informationssystem, das hier von zentraler Bedeutung ist.

Schengen wird der Schweiz mehr Sicherheit bringen. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter, das Grenzwachtkorps und die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren unterstützen das Abkommen.

Bei Dublin gibt es unseres Erachtens insbesondere folgende Vorteile:

Die Zusammenarbeit innerhalb des Dublin-Raums schafft die Grundlage dafür, dass ein Asylbewerber nur einen Asylantrag stellen kann. Die bisherigen Erfahrungen der Dublin-Staaten mit diesem Abkommen sind positiv; dieses System wird noch an Wirksamkeit gewinnen. Es ist hier von Einsparungen in der Höhe von 70 bis 80 Millionen Franken auszugehen.

Die Dubliner Regelungen enthalten - das ist ein weiterer Punkt - zwar kein explizites Recht auf eine Asylprüfung. In der Praxis garantieren diese Verteilregeln und insbesondere die Dubliner Verordnungen aber, dass jeder Asylsuchende auch tatsächlich ein Asylgesuch stellen kann. Nicht zuletzt deshalb unterstützt die Schweizerische Flüchtlingshilfe dieses Abkommen.

Die Kommission hat neben der Erwägung dieser Vorteile bei der begleitenden Gesetzgebung darauf geachtet, dass nur diejenigen Änderungen vorgenommen worden sind, die absolut zwingend sind. Dies gilt für den Datenschutz und das Waffenrecht.

Zum Datenschutz ist zu sagen, dass dieser im Schengen/Dublin-Raum mindestens so gut gewahrt ist wie heute in der Schweiz und dass unser Datenschutzbeauftragter überall konsultiert werden wird, wo im Zusammenhang mit Schengen und Dublin der Datenschutz berührt ist. Es ist auch festzuhalten, dass der Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit einer Vertretung der kantonalen Datenschutzbeauftragten aktiv im Kontrollorgan des Schengen-Abkommens mitwirken kann.

Beim Waffenrecht kommt die allgemeine Meldepflicht für Waffen. Dies ist eine Folge der Assoziation an Schengen. Ansonsten wurde bei der Formulierung der anzupassenden Normen weitestgehend Rücksicht auf Schützen, Jäger und Sammler genommen. Der Schweizerische Schiesssportverband unterstützt die Assoziation.

Schengen bringt über diese Punkte hinaus eine sehr weit gehende Form der Mitgestaltung, die die übliche Einflussnahme im Bereich des Bilateralismus bei weitem übersteigt. Wir erhalten zwar kein formelles Mitentscheidungs-, aber ein umfassendes, gestaltendes Mitspracherecht: Wir können in allen Arbeitsgruppen und Ausschüssen mitwirken, wir können an den Sitzungen der Ständigen Vertreter und der Minister für Justiz und Inneres teilnehmen, wenn es um Schengen geht. Wir haben vor allem - und hier muss ich noch einmal festhalten, dass der Bundesrat ganz ausgezeichnet verhandelt hat - eine Frist von zwei Jahren erhalten, innerhalb deren wir autonom darüber entscheiden können, ob die Schweiz bei der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Rechtsbestandes einen neuen Rechtsakt übernehmen wird oder nicht. Für den Fall einer Nichtübernahme existieren differenzierte Mechanismen, die verhindern sollen, dass die Schweiz das Abkommen kündigen muss, wobei einem solchen Verfahren selbstverständlich Grenzen gesetzt sind. Insgesamt übertrifft diese Form der Mitwirkung, diese sehr weit gehende Form der Mitgestaltung, die übliche Einflussnahme im Bereich des Bilateralismus bei weitem.

Ich habe abschliessend noch eine Bemerkung als Mitglied der Efta/EP-Delegation dieses Parlamentes. Als solches habe ich regelmässig Kontakt mit norwegischen Kollegen. In Norwegen, das wie auch Island als Nicht-EU-Mitglied bei Schengen mit dabei ist, hat sich die Zahl der Festnahmen gesuchter Personen in den letzten drei Jahren vervierfacht. Ähnliche Zahlen gibt es übrigens auch von Deutschland. Auch mit dem gestaltenden Mitwirkungsrecht haben die Norweger gute Erfahrungen gemacht, zum einen weil sie eben so ganz direkt ihre Interessen einbringen können und weil es zum anderen, das ist auch interessant, seit ihrem Mitwirken überhaupt noch nie eine formelle Abstimmung gegeben hat. In Norwegen ist die Mitwirkung des Landes bei Schengen nach einer sehr heftigen Debatte zu Beginn heute völlig unbestritten. Ich bin überzeugt davon, dass dies in einigen Jahren auch in der Schweiz der Fall sein wird.

Es gibt Leute, die meinen, dass die Assoziation an Schengen/Dublin ein rechtes Projekt ist, und übrigens auch solche, die sagen, das sei ein linkes Projekt. Ich bin überzeugt davon, dass es primär ein gutes Projekt ist, ein gutes Projekt für die Schweiz.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr auch zuzustimmen.