Müller Walter · Nationalrat · 2004-12-06
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Ich habe momentan den Eindruck, dass ich mich in einem Schnellzug mit mehreren Speisewagen befinde. Wir kommen immer wieder beim Landwirtschaftsdossier vorbei, aber ich denke, das hat sich jetzt einfach so ergeben.
Mit diesem Abkommen wird das Protokoll Nummer 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, damals noch EWG, von 1972 den veränderten Umständen angepasst. Sowohl die Landwirtschaft als auch die Nahrungsmittelindustrie haben schon lange eine Anpassung des erwähnten Protokolles gefordert. [PAGE 1917]
Das Protokoll Nummer 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 verfolgte vor allem zwei Ziele: die Liberalisierung im industriellen Sektor und den Rohstoffausgleich. Der bestehende Rohstoffausgleich auf Agrargütern hat aber zunehmend zu Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen geführt. Die bisherigen Preisausgleichsmechanismen beinhalten sowohl in der EU als auch in der Schweiz Ausfuhrbeiträge und Importabgaben, die auf das Weltmarktpreis-Niveau ausgerichtet waren und immer noch sind. Das bedeutet, dass bei der Ausfuhr eines Produktes aus der Schweiz die in ihm enthaltenen landwirtschaftlichen Rohstoffe auf das Weltmarktpreis-Niveau verbilligt und anschliessend bei der Einfuhr in die EU wieder auf das EU-Preisniveau verteuert werden; es wird also Geld von einer Kasse in die andere geschoben. Das Gleiche gilt in umgekehrter Richtung.
Mit dem neu ausgehandelten Protokoll Nummer 2 geht es vor allem um einen verbesserten Marktzugang für Erzeugnisse der Nahrungsmittelindustrie. Das sind primär Produkte wie Schokolade, Biskuits, Teigwaren, Glacen, Suppen usw. Im Zentrum des Abkommens steht der Ausgleich für die agrarpolitisch bedingten Preisdifferenzen zwischen der EU und der Schweiz für landwirtschaftliche Rohstoffe in den verarbeiteten Erzeugnissen der Nahrungsmittelindustrie.
In der Schweiz wurde die gesetzliche Grundlage dafür im sogenannten "Schoggigesetz" geschaffen. Mit der Gatt-Uruguay-Runde wurden die Mittel für das "Schoggigesetz" auf 114,9 Millionen Franken begrenzt, und damit ist auch die Verbilligung der Rohstoffe begrenzt. Mit dem nun angepassten Protokoll Nummer 2 wird die Nettopreiskompensation zwischen der Schweiz und der EU eingeführt, und damit müssen die Schweizer Rohstoffe nicht mehr auf Weltmarktniveau verbilligt werden. Damit können mit den gleichen Mitteln mehr Rohstoffe verbilligt werden, was einem Anliegen der Landwirtschaft entspricht, oder es können finanzielle Mittel eingespart werden, was Sie mit dem Budget 2005 bereits getan haben.
Bedenken wurden in der Kommission vor allem zur Doppelnulllösung beim Zucker geäussert. Für Zucker in verarbeiteten Produkten wird damit der Freihandel zwischen der EU und der Schweiz eingeführt. Damit wird die schweizerische Zuckermarktordnung an diejenige der EU gekoppelt. Dort laufen momentan Diskussionen um eine Senkung der Übernahmepreise um etwa 30 Prozent. Aktuell ist allerdings mit der neuen EU-Kommission wieder etwas Ruhe in diese Diskussion eingekehrt.
Der Bundesrat hat signalisiert, dass hier Handlungsbedarf besteht. Kritisiert wurde auch der übertriebene und vorauseilende Abbau der Mittel beim "Schoggigesetz" und die Gewährung von zusätzlichen Rabatten auf Importzölle der EU. Sollten in einer nächsten WTO-Runde die Exportsubventionen - und das ist heute so geplant - vollständig abgeschafft werden, so ist dieses Abkommen für die schweizerische Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie absolut notwendig. Verschiedene Kommissionsmitglieder haben die klare Erwartung, dass der Bundesrat die Voraussetzungen schafft, damit dieses Abkommen optimal genutzt werden kann.
Die Kommission stimmte dem Abkommen mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.