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Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2004-12-06

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-06

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen zwar Eintreten auf das Übereinkommen, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses ist hingegen zu streichen. Er betrifft Artikel 3 Absatz 2 des Übereinkommens: Im Entwurf zum Bundesbeschluss steht, dass die Schweiz bezüglich Beibehaltung oder Erlass der strafrechtlichen Normen der Betäubungsmittelgesetzgebung nicht an Artikel 3 Absatz 2 gebunden sein soll. Auf Seite 12 der Botschaft vom 29. November 1995 begründet der Bundesrat den Vorbehalt zu [PAGE 1899] Artikel 3 Absatz 2 damit, dass sich die Schweiz den nötigen Spielraum verschaffen müsse, "um sich nicht für die Zukunft die Möglichkeit für eine allenfalls weiter gehende Straflosigkeit von Vorbereitungshandlungen zum Eigenkonsum zu verbauen".

Angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre und der aktuellen Situation der Cannabisproblematik ist es unsinnig, jetzt einen solch unverantwortlichen Schritt zu tun. Diesem Ansinnen widersetzt sich die Minderheit und vor allem auch die SVP-Fraktion. Es wäre wieder ein Schritt in Richtung "Drogen-Eldorado Schweiz" oder "Kifferparadies Basel".

Die Minderheit vertritt die Haltung, dass - wie auf Seite 8 der Botschaft zum Übereinkommen festgehalten - der unerlaubte Besitz und Kauf und vor allem der unerlaubte Anbau von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch unter Strafe zu stellen sind. In Kombination mit Artikel 3 Absatz 2 wird in Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben c und d ohnehin festgehalten, dass anstelle einer Verurteilung oder Bestrafung Massnahmen zur Aufklärung und Erziehung, Behandlung, Nachsorge, Rehabilitation oder sozialen Wiedereingliederung vorzusehen sind. Somit kann niemand behaupten, dass Artikel 3 eine Verschärfung unseres aktuellen Gesetzes zur Folge hätte. Auch das Anbieten, das Treffen von Anstalten dazu, das Besitzen und das Vermitteln von Betäubungsmitteln sowie das Vermitteln der Finanzierung sollen dem direkten Handel gleichgestellt werden.

Ganz nebenbei: Das Übereinkommen soll mit Dringlichkeit ratifiziert werden, weil es eine Voraussetzung für den Beitritt zum Schengener Abkommen ist, welches auf die entsprechende Uno-Konvention verweist. Bei jeder Gelegenheit drängt sich die Schweiz dazu, internationale Verpflichtungen aller Art zu übernehmen. Kaum ist ein Übereinkommen etwas strenger als schweizerisches Recht, will sich die Schweiz nicht angebunden wissen, müssten doch im vorliegenden Fall Delinquenten vermehrt disziplinarisch bestraft werden. Der Bundesbeschluss ist noch ein Produkt der Zeit vor der Verwerfung der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Alle wissen jetzt um die Gefahr des Konsums von Drogen aller Art, vor allem auch um die Gefahr für die Jugendlichen.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit und vor allem auch im Namen der SVP-Fraktion, auf das Übereinkommen zwar einzutreten, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses jedoch zu streichen.