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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-06

Wortprotokoll

Ich danke Frau Fässler, dass sie mir die Möglichkeit gibt, das Wort zu ergreifen, und ich möchte Sie ermuntern, die Motion 04.3616 betreffend die Normen und Standards der Bundesverwaltung anzunehmen. Dagegen ist der Bundesrat bei der Motion 04.3617 betreffend die Kosten der Dienste für besondere Aufgaben im Generalsekretariat UVEK und bei der Motion 04.3615 Aufgabenverzichtplanung, ganz anderer Meinung.

Die Motion 04.3615 ist zweifellos gut gemeint, aber sie ist ungenau formuliert. Der Bundesrat arbeitet derzeit an verschiedenen Projekten im Zusammenhang mit dem Budget und der Entwicklung der Bundesfinanzen. Ein Projekt - es ist erwähnt worden - besteht aus den Entlastungsprogrammen. Sie haben vor einem Jahr das Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet. Wir werden nächste Woche die Botschaft für das Entlastungsprogramm 2004 verabschieden und Ihnen zusammen mit der letztjährigen einen Kürzungsantrag im Umfang von insgesamt 5 Milliarden Franken unterbreiten. Das ist das erste Projekt.

Das zweite Projekt - es ist Teil des Entlastungsprogramms 2004 - beinhaltet diese Aufgabenverzichtplanung. Diese Planung hat der Bundesrat in eigener Kompetenz gestaltet, [PAGE 1895] pgestützt auf das RVOG; dazu bedurfte es keiner Zustimmung durch das Parlament. Daher haben wir Ihnen dieses Projekt auch nicht unterbreitet. Der Inhalt dieser Aufgabenverzichtplanung besteht darin, dass der Bundesrat über einen Horizont von etwa drei Jahren - unter Ausnützung der natürlichen Fluktuation, die derzeit bei rund 4 Prozent des gesamten Personals liegt - die Funktions- und Personalausgaben insgesamt um etwa 5 Prozent absenken möchte. Es ist also ein internes Projekt, und insofern eignet es sich nach unserer Auffassung schlecht für eine Behandlung im Parlament.

Ein weiteres Projekt ganz anderer Art ist die Verwaltungsreform. Bei der Verwaltungsreform steht nicht so sehr das Ziel, Aufgaben und Ausgaben zu kürzen, im Vordergrund, sondern es geht dort vielmehr um strukturelle Fragen. Es geht um die Frage, ob die Verwaltung optimal strukturiert ist, ob sie Effizienzen erzielen kann. Erst in einer zweiten Phase kann es darum gehen, diese Strukturreform, diese Verwaltungsreform, auch in Zahlen zu verwandeln.

Dann haben wir ein weiteres Projekt. Es ist das Projekt, mit dem grossräumige Reformen angestrebt werden sollen, welche sich dann ebenfalls entlastend auf den Bundeshaushalt auswirken.

Nun ist es extrem wichtig, auch im Zusammenhang mit dem Kommunizieren nach innen, in der Verwaltung, dass wir die verschiedenen Dinge nicht einfach durcheinander bringen. Die Aufgabenverzichtplanung, die Verwaltungsreform und die grossräumigen Reformen sind ganz unterschiedliche Bereiche. Sie eignen sich nicht dazu, in dieser Form dem Parlament unterbreitet zu werden. Wir werden Ihnen die Aufgabenverzichtplanung ohne weiteres mit dem Entlastungsprogramm 04 präsentieren. Wir werden Ihnen das Ergebnis einer Strukturreform, einer Verwaltungsreform, separat präsentieren. Der Bundesrat wird nicht zögern, die Ergebnisse aus den grossräumigen Reformen dann auch in Anträge zu verwandeln. Aber durch diese Motion wird ein solcher Prozess nicht homogen möglich sein.

Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion nicht anzunehmen.