Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-12-07
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07
Wortprotokoll
Zuerst muss ich hier festhalten, dass die Hintansetzung meines Antrages zum Waffenrecht insgesamt gegen meinen Willen erfolgte und meines Erachtens nicht korrekt ist. Ich habe mich hier aber den bürokratischen Abläufen zu fügen.
Bei diesem Antrag der Minderheit Studer Heiner geht es nicht nur darum, dass die Gesetzgebung korrekt zu sein hat. Das fordert Herr Studer zu Recht. Deshalb unterstützen wir ihn. Sie hat aber auch ehrlich zu sein, ehrlich gegenüber den Schützen. Die Mehrheit macht einen Versuch, Folgendes vorzugeben: Wenn man auf einem Formular ankreuzt, man sei Jäger oder Sportschütze oder Sammler, dann sei man [PAGE 1958] ausgenommen davon, den Erwerbsgrund für seinen Waffenbesitz zu nennen. Das widerspricht ganz eindeutig dem, was die Schweiz im Schengen-Vertrag unterschreibt. Damit wird den Schützen Sand in die Augen gestreut, und das ist unehrliche Gesetzgebung, eine Gesetzgebung, die den Schützen ein X für ein U vormacht.
Herr Büchler, wir sind ja gleicher Meinung wie Sie, dass keine Gefahr von den Schützen ausgeht. Aber hier müssen die Schützen zur Kenntnis nehmen, dass sie fortan gegängelt werden, dass von nun an der Besitz einer Waffe an einen Erwerbsgrund gebunden ist. Das ist das Neue, und das "verwedeln" zu wollen, indem wir so tun, als wären drei Kategorien, die Hauptkategorien, ausgenommen, ist eine Unehrlichkeit und meines Erachtens eine Beleidigung der Schützen.