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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2004-12-07

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Damit wird nichts geregelt, was die Schützen und die Schützenvereine betrifft. Es betrifft nicht die Regelung des traditionellen Waffentragens. Mit diesem Antrag kann aber das Missbrauchspotenzial von Druckluft- und CO2-Waffen etwas vermindert werden.

Seit dem Jahr 2000 wurde in verschiedenen Vorstössen aus der SiK, von Herrn Banga und von Frau Simoneschi gefordert, dass der Bereich der Imitationswaffen und "soft air guns" geregelt werde. Es wäre deshalb falsch, diese Gelegenheit nicht zu nutzen und wenigstens auch die Druckluft- und CO2-Waffen dem Gesetz zu unterstellen. Es ist nicht einsehbar, weshalb diese vom Gesetz ausgenommen sein sollen.

Wenn auf die Ausnahmeregelung in Artikel 2 verzichtet wird, wie es die Minderheit fordert, ist es richtig, in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f neu die als Waffen geltenden Geräte zu erwähnen, nämlich Druckluft-, CO2-, Imitations- und Schreckschusswaffen sowie "soft air guns". Wieso? Die Praxis zeigt, dass Gegenstände, die bisher nicht unter die Begriffe Waffen und Waffenzubehör gehörten, missbräuchlich verwendet werden. Deshalb hatte sich die Arbeitsgruppe, welche die Revision des Waffengesetzes vorbereitete, entschieden, auch Druckluft- und CO2-Waffen dem Waffengesetz zu unterstellen. Die Begründung lautete: Diese Gegenstände werden aufgrund ihrer grossen Ähnlichkeit mit echten Feuerwaffen zur Begehung von Straftaten missbraucht. Zu den Erläuterungen der Waffenarten wird bemerkt, dass die sogenannten "soft air"-Waffen, von denen wir hier sprechen, wegen der Verwechselbarkeit ein grosses Missbrauchs- und Gefährdungspotenzial aufweisen.

Wenn nun diese nachweislich für Missbrauch verwendeten Waffen vom Gesetz ausgeschlossen werden sollen, verpassen wir eine Chance. Ich weiss, dass es nicht zwingend ist, das heute zu vereinbaren. Aber wir haben hier eine Chance, ein Gefahrenpotenzial zu vermindern; hier im Rat wäre diese Möglichkeit gegeben. Ich bitte gerade die Ratsseite, die immer besonders nach mehr Sicherheit ruft, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Noch einmal und abschliessend: Der Antrag betrifft nicht die Schützenvereine; diese Leute können weiterhin, so wie jetzt, ihre Waffe haben. Das ist vom Antrag der Minderheit nicht betroffen.