Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2004-12-07
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Wer meint, die Schweiz habe eine Zukunft ohne Europa, ist ein Rütli-Romantiker. Wer meint, Europa habe eine Zukunft ohne die Schweiz, ist schon eher ein Realist. Rütli-Romantiker oder Realist - Sie haben die Wahl; wobei die Wahrheit, wie so oft und immer öfter, in der Mitte liegt. Denn ich weiss - und viele in diesem Saal wissen es mit mir -, dass wir uns mit Europa in unserem Interesse und unter Wahrung unserer Interessen arrangieren müssen. Der bilaterale Weg ist dafür der richtige Entscheid.
Schon seit Jahren werden in verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel der OECD oder der EU Debatten über den Informationsaustausch in Steuersachen sowie über das Bankgeheimnis geführt. Diesbezüglich kehrt nun endlich etwas Ruhe ein. Denn ein zentraler Vorteil des nun abgeschlossenen Abkommens liegt darin, dass das schweizerische Bankkundengeheimnis im Verhältnis zur EU als längerfristig gesichert gilt. Dieser Aspekt stärkt das Vertrauen der Kunden in den Bankenplatz Schweiz. Veraltetes Gutachten hin oder her - die Schweizerische Bankiervereinigung hat im Gegensatz zum Gutachter im Nachgang zu den Verhandlungen festgestellt, dass das Bankkundengeheimnis gewahrt ist.
Ein zweiter wichtiger Vorteil des Abkommens liegt in der Teilnahme der Schweiz an den Steuervorteilen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie sowie an der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzen im Konzernverhältnis. Dieser Vorteil wird von der SVP nicht in den Vordergrund gerückt, wird geflissentlich übersehen und übergangen. Schweizerische Gesellschaften kommen hier auf einen Schlag und im Verhältnis zu 25 Ländern in den Genuss des Null-Prozent-Quellensteueransatzes, soweit die spezifischen Bedingungen erfüllt sind. Dies bedeutet einen wichtigen Standortvorteil für schweizerische Unternehmen.
Parallel zur Zinsbesteuerung verpflichtet sich die Schweiz zur Gewährung von Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und dergleichen. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit der schweizerischen Rechts- und Amtshilfepolitik. Sehr wichtig ist allerdings, den Begriff "Steuerbetrug und dergleichen" in den anstehenden Verhandlungen zu den Doppelbesteuerungsabkommen restriktiv zu definieren. Darauf ist unbedingt zu achten, denn bei lascher Auslegung dieses Begriffes riskiert die Schweiz über die Hintertür die Einführung der Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrugs-, sondern auch bei reinen Steuerhinterziehungstatbeständen.
Kurz zum Betrugsbekämpfungsdossier: Dieses Dossier verstärkt die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich der indirekten Steuern, also vom Warenschmuggel bis hin zu Mehrwertsteuervergehen sowie bei der Zweckentfremdung von Subventionen. Das Betrugsbekämpfungsabkommen ist mit Geben und Nehmen das typische Ergebnis eines guten Kompromisses zwischen zwei verhandelnden Parteien. Wir sind der Auffassung, dass sich das Resultat sehen lässt und genügend Firewalls eingebaut sind.
Folgende Schutzmassnahmen sind unter anderem vorgesehen:
1. Das Abkommen ist statisch und nicht dynamisch. Unkontrollierte Rechtsentwicklungen sind somit unmöglich.
2. Die Schweiz hat hier nichts an Souveränität verloren, weil die Verfahrenshoheit in allen Fällen bei der Schweiz liegt.
3. Der Grundsatz der Spezialität, wonach Informationen nur für das Verfahren verwendet werden dürfen, auf das sich das Ersuchen bezieht, ist gewahrt. Demnach ist die Verwendung von Informationen für die direkte Besteuerung verboten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Schweiz das Abkommen kündigen.
4. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist gewährleistet. Demzufolge kann die Amts- und Rechtshilfe abgelehnt werden, wenn ein Gesuch unverhältnismässig aufwendige Massnahmen nach sich zieht oder wenn es sich um unbedeutende Beträge handelt.
Aus den dargelegten Überlegungen kommen wir zum Schluss, dass das Zinsbesteuerungsabkommen und das Betrugsbekämpfungsabkommen zu befürworten sind. Die Souveränität der Schweiz ist nicht tangiert; die gefundenen Lösungen respektieren die Prinzipien der Schweizer Gesetzgebung, und es sind genügende Schutzmassnahmen vorgesehen.
Ich bitte Sie deshalb namens der CVP-Fraktion, auf die beiden Vorlagen Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung einzutreten.