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Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2004-12-07

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

In der Aussenpolitischen Kommission wurden wir in den vergangenen zwei Jahren regelmässig über den Verlauf der Verhandlungen informiert. Es ist richtig, dass es vor einem Jahr zu diesem Dossier noch sehr viele offene Fragen gab. Das war im letzten Frühjahr auch noch so, als das erwähnte Interview in der "NZZ am Sonntag" zu lesen war. Bis kurz vor Abschluss der Verhandlungen bestanden Kontroversen. Schliesslich konnten, wie Sie gehört haben, Lösungen gefunden werden, die von beiden Seiten akzeptiert wurden.

Sehr aufschlussreich war in der Kommission aber auch das Gespräch mit Herrn Roth, dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Schweizer Banken stehen voll hinter diesem Dossier der Bilateralen II. Ich möchte Ihnen eine Aussage zitieren: "Damit schlagen wir den Weg ein, der den schweizerischen Besonderheiten Rechnung trägt und auf der anderen Seite die Isolation unseres Landes verhindert. Die Konzessionen, die gemacht wurden, sind für die Bankiervereinigung vertretbar." Man hat gesagt: "Wir müssen bestrebt sein, den guten Ruf unseres Landes und des Finanzplatzes zu schützen. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen die Zeit überdauern und nicht durch irgendwelche Massnahmen, welche die EU eventuell ergreift, tangiert werden." Das Gesamtergebnis ist aus der Sicht der Bankiervereinigung ausgewogen, und was das Bankgeheimnis angeht, so erachtet die Kommission - wie auch die Bankiervereinigung - die Verträge grossmehrheitlich als eine optimale Lösung.

Ziel des Abkommens ist ja die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zur Bekämpfung des Betrugs. Die geltenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU stossen immer mehr an Grenzen. Problematisch wird es besonders dann, wenn es um erhebliche Erträge und um die Beteiligung organisierter Netze geht. Die verstärkte Zusammenarbeit gegen kriminelle Tätigkeiten ist sowohl für die EU wie auch für die Schweiz vorteilhaft. Für uns ist sie vorteilhaft, weil uns am guten Ruf unseres Finanzplatzes viel gelegen ist und wir nicht als Drehscheibe für betrügerische Geschäfte missbraucht werden wollen.

Die EU verlangt von der Schweiz, dass Rechtslücken im Bereich der Betrugsbekämpfung geschlossen werden. Es geht dabei im Besonderen um organisierte Schmugglerbanden, deren Anzahl in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Daraus ergibt sich ein finanzieller Schaden von mehreren Milliarden Franken pro Jahr für die EU. Es geht bei dieser Zusammenarbeit nicht nur um Warenschmuggel. Es gibt auch das Problem mit den indirekten Steuern - die Mehrwertsteuervergehen - sowie mit der Zweckentfremdung von Subventionen.

Das Abkommen bringt einen punktuellen Ausbau der Rechts- und Amtshilfe direkt bei Steuern. Amts- und Rechtshilfe werden griffiger ausgestaltet, und der Informationsaustausch mit den Verwaltungs- und Justizbehörden in der EU wird verdichtet. Zwangsmassnahmen sind neu auch im Bereich der Amtshilfe möglich. Sie können nur unter den gleichen Voraussetzungen vollzogen werden wie nach schweizerischem Recht in einem nationalen Verfahren.

Bei der Geldwäscherei wurde ein Kompromiss gefunden: Nur bezüglich der Wäsche des Ertrags eines Fiskaldeliktes von einer gewissen Schwere muss zusammengearbeitet werden. Es braucht auch keine Änderung des Geldwäschereibegriffs gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch, und es werden vor allem keine neuen Meldepflichten ausgelöst. Auch hier gilt das schweizerische Recht und nicht dasjenige eines der EU-Länder. Unser Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei gehört weltweit zu den effizientesten.

Wichtig ist auch noch, dass die KdK dieses Abkommen zur Betrugsbekämpfung unterstützt. Für sie ist es ein taugliches Mittel für die grenzüberschreitende Strafverfolgung bei massiven Betrugs- und Hinterziehungsfällen. Neben den im Schengen-Abkommen zusätzlich vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen im Bereich der Rechtshilfe wird dem Betrugsbekämpfungsabkommen vor allem für die Amtshilfe eine eigenständige Bedeutung zukommen.

Die Kommission hat sich positiv zu den Verhandlungsergebnissen geäussert, das haben Sie von unserem Kommissionspräsidenten gehört. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz durch das Abkommen nicht zu befürchten sind. Wir sind eher der Meinung, dass er durch diesen Vertrag abgesichert und gestärkt wird.