Fehr Mario · Nationalrat · 2004-12-07
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Ich bin nicht sicher, Frau Bühlmann und Herr Müller Geri, ob dieser Antrag zielführend ist. Ich möchte zunächst für die Kommission festhalten, dass uns der Datenschutz in der Kommission sehr wichtig war. Wir haben die Bestimmungen in Anwesenheit des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten beraten. Wenn Sie beispielsweise Artikel 22i anschauen - den haben Sie soeben beschlossen -, dann haben wir dort dem Ständerat zugestimmt, der eingefügt hat, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte bei allen diesen Fragen, die den Datenschutz betreffen, immer konsultiert werden muss. Das haben wir eben darum gemacht, weil wir einen hohen Schutzstandard gewährleisten wollen.
Herr Bundesrat Blocher hat zu Recht festgehalten, dass der Begriff "angemessen" der EU-Datenschutzrichtlinie entspricht. Frau Zapfl hat dies ebenfalls gesagt. Der Begriff [PAGE 1948] "angemessenes Datenschutzniveau" entspricht übrigens auch dem Begriff, wie er im neuen Datenschutzgesetz verwendet worden ist. Der Begriff "gleichwertig" ist meines Erachtens nicht genügend aussagekräftig. Es könnte nämlich sehr wohl einmal sein, dass das schweizerische Datenschutzrecht im Sinne dieser EU-Richtlinie nicht angemessen genug ist. Gerade wenn ich an die Vorschläge der Grünen oder auch von meiner Partei in der Vergangenheit denke, war ja die Kritik am eigenen Datenschutz, an der eigenen Datenschutzgesetzgebung, immer auch vorhanden. Die EU garantiert mit dem Begriff "angemessen" aus der EU-Datenschutzrichtlinie, den wir ins neue Datenschutzgesetz übernehmen und den wir auch hier festhalten, dass es in ganz Europa ein hohes Niveau gibt. Auch die Schweiz muss sich diesem angemessenen, hohen Niveau anpassen.
Deshalb bitten wir Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich bitte Sie vor allem, die Ablehnung dieses Antrages nachher nicht so zu interpretieren, dass wir von der Kommission nicht auch einen sehr hohen, angemessenen Datenschutz haben wollen. Das ist nicht der Fall.