Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-07
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Die Minderheit will den Wegfall der Informationspflicht restriktiver gestalten als Bundesrat und Mehrheit, die es so wollen, wie es neu durch die Richtlinien vorgeschrieben ist.
Namentlich sollen nach dem Minderheitsantrag die Unmöglichkeit der Rückfrage und der Zustimmung oder der unverhältnismässige Aufwand keine Gründe mehr sein, um der Informationspflicht nicht nachzukommen. Sie würde dann dahinfallen. Das ist natürlich nicht gestattet. Das wird dann vor allem bei Artikel 102f Absatz 2 des Asylgesetzes aktuell; das würde heissen: Bei den allermeisten, die untergetaucht sind, könnten wir diese Weitergabe von Daten, zu der wir ja im Zusammenhang mit Eurodac verpflichtet sind, nicht mehr vornehmen. Denn man kann die Leute nicht fragen, weil es unmöglich ist oder weil der Aufwand unverhältnismässig wäre.
Darum bitten wir Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Er schreibt nur das vor, was durch den Schengen/Dublin-Vertrag vorgeschrieben ist.