Fehr Mario · Nationalrat · 2004-12-07
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Fassung der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Bührer auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates sowie den Antrag Menétrey-Savary auf Streichung abzulehnen.
Um es nochmals klar zu sagen: Nach der Ansicht der Kommission sollen die Dublin-Beschwerden in aller Regel keine aufschiebende Wirkung haben. Eine solche sollen sie nur haben, wenn es einen begründeten Anhaltspunkt für eine Verletzung der durch die EMRK garantierten Rechte durch dieses Land gibt, in das die Abschiebung stattfinden soll. Wir befürchten hier vor allem - in einzelnen Fällen - eine Kettenabschiebung. Denn wir können nicht sicher sein, wie dies Herr Bundesrat Blocher in den Kommissionsberatungen richtig gesagt hat, dass in den neuen EU-Staaten in der Anfangsphase wegen der fehlenden Harmonisierung im Asylbereich innerhalb der Europäischen Union keine Fehlentscheide gefällt werden. In einem solchen Fall, wenn es also in einem neuen EU-Mitgliedsland, das die Minimalstandards noch nicht erfüllt, zu einer Kettenrückweisung in einen Drittstaat käme, würden wir das Non-Refoulement-Gebot der EMRK verletzen.
Herr Bundesrat Blocher hat zu Recht den Fall aus Österreich genannt, der vor den Europäischen Gerichtshof weitergezogen wurde. Wenn wir eines Tages auch so einen Fall hätten, würden wir unsere Gesetzgebung wieder abändern müssen. Wichtig ist zu wissen, dass die EU-Mitgliedstaaten in aller Regel sichere Drittstaaten sind; es geht also um wenige Ausnahmefälle, bei denen die Verzögerung höchstens zehn Arbeitstage betragen würde, nämlich fünf Tage für die Beschwerdefrist und fünf Tage als Bearbeitungsfrist für die Asylrekurskommission.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 12 zu 4 Stimmen, im Sinne des Bundesrates und eines Kompromisses, aber auch im Interesse der EMRK-Tauglichkeit der Gesetzgebung der Mehrheit zuzustimmen und die beiden erwähnten Anträge abzulehnen.