Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-12-08
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen I mit der EU in Kraft getreten. Das Personenfreizügigkeitsabkommen bildet das Kernstück dieser bilateralen Abkommen. Von ihm gehen auch die stärksten wirtschaftlichen Auswirkungen aus. Nun hat die EU in der Zwischenzeit ja beschlossen, zehn weitere Staaten aufzunehmen, und hat diesen Entschluss am 1. Mai 2004 auch bestätigt. Die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wurden - mit Ausnahme des Freizügigkeitsabkommens - am 1. Mai 2004 automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Das Freizügigkeitsabkommen ist dagegen als gemischtes Abkommen konzipiert, das heisst, es wurde von der Schweiz mit der EG und ihren 15 Mitgliedstaaten abgeschlossen. Zur Ausdehnung dieses Abkommens auf die zehn neuen Mitgliedstaaten waren daher Verhandlungen zu führen. Diese Verhandlungen konnten am 19. Mai 2004 in Brüssel erfolgreich abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Protokolls fand am 26. Oktober 2004 statt.
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegt, insbesondere im Hinblick auf die Öffnung eines erweiterten Binnenmarktes und die demografische Entwicklung der Schweiz, im Interesse unseres Landes. Der Schweiz ist es ein Anliegen, die Zuwanderung nach den eigenen wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Interessen auszurichten. Hierbei stehen die neuen EU-Mitgliedstaaten im Vordergrund. Das arbeitsmarktliche Interesse besteht in erster Linie darin, dass die Schweiz in den neuen EU-Mitgliedstaaten durch die Ausdehnung des Abkommens auf ein stark erweitertes Arbeitskräfteangebot zurückgreifen kann. Dabei geht es nicht nur um hochqualifizierte Arbeitskräfte, sondern auch um Hilfskräfte. Die Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes gegenüber den Staatsangehörigen aus den zehn neuen Mitgliedstaaten wird schrittweise erfolgen; Kollege Favre hat Ihnen dies geschildert.
Die Spezialkommission hat die beiden Geschäfte an zweieinhalb Tagen beraten. Am 6. Dezember 2004 ist sie noch einmal zusammengekommen, um die Resultate der Beratungen im Ständerat in ihre Entscheide mit einzubeziehen und die Gesamtabstimmungen vorzunehmen. Zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten führte die Kommission eine ausgedehnte Eintretensdebatte. Dass die Meinungen darüber sehr stark divergierten, ist sicher klar. Trotzdem wurde danach einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Durch die Aufnahme der zehn neuen Länder in die EU müssen wir zwölf Bundesgesetze, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen, insoweit anpassen, als darin auch diese neuen Länder aufgeführt werden. In der Botschaft fehlt dabei das Erwerbsersatzgesetz für Dienstleistende und bei Mutterschaft. Auch dieses Gesetz muss angepasst werden, nachdem ja der Souverän am 26. September dieses Jahres die Vorlage über den bezahlten Mutterschaftsurlaub angenommen hat. Alle diese Gesetzesänderungen wurden ohne Diskussion angenommen.
Zur zweiten Vorlage, zum Bundesgesetz zur Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, hat die Kommission Hearings durchgeführt. In einer ersten Anhörung wurden die Sozialpartner eingeladen - hochrangige Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, von Travail Suisse, von Economiesuisse, des Schweizerischen Gewerbeverbandes und des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.
Zwei Erkenntnisse gingen aus dieser Diskussion hervor:
1. Die Sozialpartner stehen hinter der bundesrätlichen Botschaft und verlangen die integrale Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung und zur besseren Durchsetzung jener Vorschriften und Massnahmen vor Ort, die im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen I eingeführt worden sind. Einzig der Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes war in zwei allerdings nicht unwesentlichen Punkten nicht ganz auf dieser Linie. Was die Sozialpartner und die Bundesverwaltung erarbeitet haben, ist also ein solider Kompromiss. Wir tun gut daran, diesen nicht durch Abschwächungsanträge zu relativieren, und sollten uns daher an die Vorgaben des Ständerates halten, der sich an das Verhandlungspaket gehalten hat.
2. Aus der Diskussion wurde klar, dass die Arbeitnehmerseite weitere Massnahmen begrüsst hätte. Die Arbeitgeberseite war dazu nicht bereit, mit dem Argument, keine Massnahmen auf Vorrat beschliessen zu wollen. Sie zeigte sich aber zu weiteren Schritten bereit, falls sich solche als Folge der Öffnung des Arbeitsmarktes am 1. Juni 2004 als notwendig erweisen würden. Dazu ist zu sagen, dass die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und dem Seco beendet waren, bevor man bezüglich der Personenfreizügigkeit am 1. Juni diesen Schritt der Öffnung machte. Heute liegen erste Erkenntnisse vor. Die Erfahrungen zeigen ganz klar, dass weitere Massnahmen zu einer wirkungsvolleren Umsetzung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, aber auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU notwendig sind. Sowohl der Ständerat als auch unsere Spezialkommission haben deshalb in den entsprechenden Gesetzen einige zusätzliche Änderungen vorgenommen und rechnen mit deren Unterstützung im Nationalrat.
In einer zweiten kurzen Anhörung wurden auch die Kantone gebeten, ihre Sicht darzustellen. Dabei konnte festgestellt werden, dass auch sie, mit einigen Modifikationen, zu diesen flankierenden Massnahmen stehen. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen und aufzeigen, wo wir Anliegen der Kantone aufgenommen haben. Eintreten wurde mit 15 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen.
In drei Bereichen wurden Umsetzungsprobleme und daher zusätzlicher Anpassungsbedarf bezüglich des bundesrätlichen Entwurfes geortet: im Bereich der sogenannten Scheinselbstständigkeit, bei den Sanktionen und bei den Temporärarbeiter-Verleihfirmen, insbesondere bei der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies hat auch ein von unserer Kommission angeforderter Bericht des Seco bestätigt. Da nicht alle aufgezeigten Probleme rasch gelöst und die Lösungen rasch ins vorliegende Paket eingebaut werden konnten, hat die Kommission drei Postulate verabschiedet, einstimmig notabene. Wir bitten Sie daher, diese Postulate anzunehmen.
Was beinhalten nun die im vorliegenden Bundesgesetz zur Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit enthaltenen verstärkenden Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping und vor Verschlechterung der Arbeitsbedingungen?
Im Obligationenrecht ist eine verbesserte Informationspflicht vorgesehen: Die Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern gewisse Grundlagen liefern, schriftlich abgeben, die mit ihrem Arbeitsverhältnis zu tun haben.
Im Bereich der Statistik können die tripartiten Kommissionen für notwendige Abklärungen beim Bundesamt für Statistik Personendaten beziehen.
Im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen geht es darum, einen anderen [PAGE 1977] Schlüssel bei der Allgemeinverbindlicherklärung zu beschliessen. Wir werden darauf zurückkommen.
Einige Modifikationen werden beim Entsendegesetz beantragt: Es geht z. B. darum, dass Selbstständige ihre Selbstständigkeit nachweisen müssen. Es geht um ein verbessertes Meldeverfahren, um Weiterbildungskosten auch für Entsandte, um die Möglichkeit einer Kaution, um verstärkte Sanktionen.
Ein ganz zentraler Punkt ist die Frage der Inspektoren: Wenn wir Massnahmen nur beschliessen, sie aber mangels Inspektoren nicht durchsetzen können, macht das Ganze wenig Sinn. Rechnet man damit, dass pro 25 000 Arbeitsplätze etwa ein Inspektor eingesetzt werden sollte, so kommt man darauf, dass wir gesamtschweizerisch etwa 150 Inspektoren brauchen. Diese können ihre Arbeit mit den schon vorhandenen Kontrolleuren, den tripartiten und den paritätischen Kommissionen koordinieren. Es geht also hier um etwa 150 Inspektoren, die angefordert werden müssen. Die Kantone müssen diese Arbeit leisten, sie sind dann allerdings frei in der Art, wie sie dies umsetzen wollen. Hier sind wir den Kantonen entgegengekommen, indem der Bund 50 und nicht nur 30 Prozent dieser Kosten übernehmen soll.
Im Bereich der Arbeitsvermittlung - im Arbeitsvermittlungsgesetz - geht es auch um Weiterbildungskosten, die Temporärfirmen entrichten sollen, und vor allem auch um die Einhaltung der Regeln beim flexiblen Altersrücktritt.
Die Frage der Verknüpfung dieser beiden Vorlagen wurde auch diskutiert, aber nicht in einer ersten Runde, sondern erst, nachdem der Ständerat diese Frage aufgeworfen hatte. Wir haben die beidseitige Verknüpfung diskutiert, das heisst die Möglichkeit eines einzigen Bundesbeschlusses für beide Vorlagen. Wir haben darüber keine Abstimmung durchgeführt; der Antrag wurde zurückgezogen. Die Kommission hat sich dem Ständerat angeschlossen, eine Minderheit möchte beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates bleiben.
Die Gesamtabstimmung zum Freizügigkeitsprotokoll wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Bei den flankierenden Massnahmen lautete das Ergebnis der Gesamtabstimmung 18 zu 7 Stimmen.
Die beiden Vorlagen haben eine erhebliche Tragweite für unser Land. Eine Ablehnung des Protokolls zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten würde unsere Beziehung zur EU empfindlich stören. Es wäre nicht auszuschliessen, dass sich die EU überlegen würde, die Bilateralen I zu kündigen, weil sie sich keine Ungleichbehandlung der zehn neuen Mitgliedstaaten leisten kann oder will. Eine Ablehnung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit hätte gravierende negative Folgen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für unsere KMU.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlagen einzutreten, Rückweisungsanträge abzulehnen und in der Detailberatung bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben.