Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2004-12-08
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Am 1. Juni dieses Jahres ist der freie Personenverkehr in eine neue Phase getreten. Seit genanntem Datum werden die Löhne und andere Arbeitsbedingungen, die der ausländische Arbeitgeber den Arbeitnehmenden während der Entsendedauer garantiert, nicht mehr vorgängig von den Behörden kontrolliert. Auch der Inländervorrang ist mit der zweiten Phase des Freizügigkeitsabkommens weggefallen. Unter diesen Umständen war es richtig, ein Paket von flankierenden Massnahmen zu erarbeiten. Dieses Paket war ursprünglich vor allem durch Massnahmen geprägt, die von den Gewerkschaften aus Angst vor drohendem Lohndumping eingebracht worden sind. In der Kommission sind aber auch von der Arbeitgeberseite Anträge eingebracht worden, die den Schweizer Unternehmern, welche in harter Konkurrenz zu den ausländischen Anbietern stehen, einigermassen gleich lange Wettbewerbsspiesse garantieren sollen.
Kommission und Ständerat haben diese Anliegen mehrheitlich aufgenommen und zum Bestandteil des vorliegenden Paketes gemacht. Es wäre deshalb falsch, wenn der Rat heute die flankierenden Massnahmen nur als ein von den Gewerkschaften geschnürtes Paket betrachten würde. Auch wenn sich die Begeisterung der freisinnigen Fraktion - vor allem aus ordnungspolitischen Überlegungen - in Grenzen hält, stimmt sie den von der Kommission unterbreiteten Anträgen doch mit grosser Mehrheit zu.
Wenn man wie der Sprechende aus einer Region kommt, wo jeder zweite Franken dank der Chemie- und Pharmaindustrie verdient wird und wo die Bauwirtschaft gemäss offizieller Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz über 50 Prozent der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung erbringt, hat man bei der Einführung der Personenfreizügigkeit eine etwas höhere Sensibilität für solche flankierenden Massnahmen. Wenn man zudem - wie der Sprechende - fast tagtäglich Schweizer Unternehmungen berät, die in Deutschland oder Frankreich eine Dienstleistung erbringen oder dort eine Baustelle eröffnen wollen und dabei feststellen, mit welcher Konsequenz die zuständigen Behörden ihre landeseigenen Entsendegesetze gegenüber Schweizer Unternehmungen anwenden - das Wort "Schikane" ist dafür noch ein hochanständiger Ausdruck -, dann muss man Verständnis dafür haben, dass wir in der Schweiz gegenüber ausländischen Mitbewerbern ebenfalls einen Kontrapunkt setzen. Dies nicht auf alle Zeiten, aber mindestens während einer Übergangsphase, um unsere Unternehmen für den Wettbewerb im erweiterten europäischen Markt fit zu trimmen.
Das heutige Entsendegesetz stammt aus dem Jahr 1999. Damals bestanden im Umgang mit dem freien Personenverkehr noch keinerlei Erfahrungen. Wir haben zum Beispiel im Baselbiet mit unserer von den Sozialpartnern eingesetzten und mit den kantonalen Behörden abgestimmten zentralen paritätischen Kontrollstelle im ersten halben Jahr der zweiten Phase der Personenfreizügigkeit folgende Erfahrung gemacht: Im heutigen Entsendegesetz fehlen wichtige Elemente, insbesondere im Bereich der Sanktionen, um für unsere Unternehmen die gleich langen Spiesse im Wettbewerb garantieren zu können. Wenn sich nämlich, wie im geltenden Recht, die Sanktionierung von festgestellten Verstössen schwierig gestaltet und die Sanktionen somit für ausländische Arbeitgeber fast zu vernachlässigen sind - weshalb sollen sich dann diese ausländischen Unternehmer überhaupt an unsere gesetzlichen Bestimmungen halten?
Will man die Personenfreizügigkeit, so müssen die Bestimmungen, welche für Schweizer Unternehmen gelten, auch von ausländischen Mitbewerbern eingehalten werden. Dazu benötigen wir neben griffigen Kontrollen auch effektive Sanktionsinstrumente mit entsprechender präventiver Wirkung. Kollege Otto Ineichen, ich wollte Ihnen eigentlich nur sagen: Genau die flankierenden Massnahmen tragen eben dazu bei, dass unsere Unternehmen in der Schweiz bleiben und ihren Sitz nicht ins Ausland verlegen. Seit Jahrzehnten existieren bei uns in verschiedenen Branchen Gesamtarbeitsverträge (GAV) zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Zahlreiche dieser Verträge werden durch den Bundesrat oder die Kantone allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlichkeit stellt allerdings einen starken Eingriff in die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber dar, doch sie garantiert auch gewisse minimale Spielregeln, an die sich alle Arbeitgeber der Branche zu halten haben, somit jetzt auch ausländische Anbieter, welche Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden. Gerade in arbeitsintensiven Branchen, also dort, wo die Preise stark von den Arbeitskosten wie den Löhnen und der Arbeitszeit abhängen, können mit der Allgemeinverbindlichkeit im Wettbewerb unter inländischen und ausländischen Anbietern gleich lange Spiesse ermöglicht werden. Zudem ist eine Lösung, welche wie im Fall der allgemeinverbindlich erklärten GAV auf eine gute Tradition in der Schweiz zurückblicken kann, immer noch wesentlich besser als staatlich diktierte Lösungen wie Gesetze über Minimallöhne oder von der Exekutive erlassene Normalarbeitsverträge.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zu folgen.