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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2004-12-08

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Die Schweiz ist ein Exportland. Jeden zweiten Franken verdient die Schweizer Bevölkerung direkt oder indirekt mit dem Ausland. Die Arbeitsplätze in diesem Land sind nur dann zu halten, wenn die Exportlokomotive zieht. Diese Exportlokomotive, die Exportwirtschaft, ist zwingend auf die bilateralen Verträge - insbesondere auch auf das Personenfreizügigkeitsabkommen - mit der EU angewiesen. Damit die Binnenwirtschaft der wirtschaftspolitischen Öffnung zustimmen kann, haben sich die Sozialpartner - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - auf flankierende Massnahmen verständigt, die einerseits Missbrauch, Willkür und Dumping verhindern und andererseits die Möglichkeit bieten, dass in diesem Land zu Bedingungen gearbeitet werden kann, die nicht a priori jede internationale Konkurrenzfähigkeit der Aussenwirtschaft infrage stellen.

Der internationale Wettbewerb ist beinhart. Die internationalen Märkte sind nicht auf die Schweizer Produkte angewiesen, wir Schweizer aber auf die internationalen Abnehmermärkte, wenn wir denn in diesem Land noch wertschöpfend tätig bleiben wollen - und das wollen wir. Die Schweizer Maschinenindustrie ist zu drei Vierteln eine Exportindustrie und trägt etwa mit 40 Prozent Anteil zum Aussenwirtschaftsvolumen dieses Landes bei. Wir beschäftigen in diesem Land 300 000 Frauen und Männer, Tendenz leider sinkend. Wenn Sie wollen, dass Ihre Industrie am Standort Schweiz investiert - und nur wenn sie investiert, bleibt sie konkurrenzfähig -, dann darf kein Risiko bestehen, dass plötzlich wieder technische Handelshemmnisse oder auch nur Grenzschikanen aufkommen. Weil die Bilateralen I ein Paket sind und weil die EU für die neu dazugekommenen Ostländer nur die Verträge und Bedingungen anbieten kann, die sie mit den Westländern bereits vereinbart hat, haben wir uns zu entscheiden, ob wir den bilateralen Weg weiter beschreiten oder nicht. Für mich gibt es keine Alternative. Ergo will ich unter anderem das Personenfreizügigkeitsabkommen unter Dach und Fach haben. Die flankierenden Massnahmen gehören dazu und können akzeptiert werden. Der grosse Streitpunkt ist die Allgemeinverbindlicherklärung.

Wer die Arbeitsplätze in diesem Land wirklich will, sorgt dafür, dass die Firmen mit ihren Produkten konkurrenzfähig sind. Die Konkurrenten kommen mehr und mehr aus aufstrebenden Tiefstkostenländern. Je weniger wir also mit allgemeiner Verbindlichkeit, mit einem Einheitskorsett, auskommen, umso grösser sind die Marktchancen der Firmen. Die Konsequenz daraus: Wir sind konkurrenzfähig, wir sichern die Arbeitsplätze, und wir brauchen die Allgemeinverbindlichkeit möglichst wenig. Wer die Arbeitsplätze in diesem Land wirklich will, sorgt dafür, dass der Missbrauch der Gesetze und Vorschriften nicht stattfindet. Denn die Allgemeinverbindlicherklärung wird im Missbrauchsfall die Falschen [PAGE 1988] strafen, die falschen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch die falschen Arbeitgeber, nämlich diejenigen, die im Markt um ihre Brötchen kämpfen - kurz: Den besten Arbeitnehmerschutz gewährleisten die Konkurrenzfähigkeit der Firmen und die korrekte Firmenführung.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Personenfreizügigkeit zuzustimmen und die Kröte der zugegebenermassen weitgehenden flankierenden Massnahmen, die im Detail zu beraten und dort dann auch anzupassen sind, zu schlucken.