Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-12-08
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-08
Wortprotokoll
Um bei dieser Rechtsbelehrung gerade weiterzufahren, muss auch Folgendes vervollständigt werden: Wenn man es von Schweizer Seite als nicht möglich erachtet, die EU aber der Auffassung ist, wir hätten einen Beschluss sofort in Kraft zu setzen, dann darf die EU unter Umständen einseitig Massnahmen vollziehen. Das steht auch noch im Text. Dies nur, damit Vollständigkeit der Tatsachen garantiert ist, damit die Juristen nicht in den Ruf geraten, Buchstaben- und Wortverbiegungen vorzunehmen, was ja auch etwa vorkommt.
Wir haben eine Bundesverfassung. In dieser Bundesverfassung wird in Artikel 34 dem Stimmbürger und der Stimmbürgerin zugesichert, er bzw. sie könne einen Entscheid, zu dem aufgerufen sei, in völlig freier Willensbildung vornehmen. Daraus hat man das Prinzip der Einheit der Materie abgeleitet, also das Recht des Bürgers, sich zu einer bestimmten Sachfrage - und ausschliesslich zu dieser Sachfrage - in aller Freiheit entscheiden zu können und in aller Freiheit Ja oder Nein zu sagen. Das ist dieses Prinzip, und das ist in Artikel 34 der Bundesverfassung garantiertes Recht des Stimmbürgers.
In Zukunft werden wir in Fragen, welche die Sicherheit betreffen, diese freie Entscheidungsmöglichkeit nicht mehr haben, weil wir die Pflege der Sicherheit kollektivieren, als gemeinsame, kollektive Aufgabe aller Schengen-Staaten kollektiv an der Schengen-Aussengrenze wahrzunehmen haben. In Zukunft werden wir in Fragen der Sicherheit diese freie Entscheidungsmöglichkeit nicht mehr haben, weil jede Abstimmung immer mit dem Problem verbunden sein wird, dass die Schweiz aus dem Kollektiv, das Sicherheit garantieren soll, ausscheiden muss, wenn eine Schengen-Vorgabe nicht übernommen wird. Sicherheit ist der eigentliche Grund, warum Staaten überhaupt entstanden sind. Es ist das Kerngeschäft jeden Staates, Sicherheit für alle Einwohner zu garantieren.
Wenn wir in dieser zentralen Frage Souveränität abgeben, dann geben wir in einem Kerngeschäft des Staates Freiheit und Eigenständigkeit preis. Zumindest dann, wenn dieser Grundsatzentscheid der Abtretung gefällt wird, sind alle nach Verfassung aufzurufen: "Wollt ihr das, oder wollt ihr [PAGE 1970] das nicht?" Es sind sowohl die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als auch die Kantone, und beide gleichwertig, aufzurufen. Wer sich hier am obligatorischen Referendum vorbeimogeln will, der nimmt eine Einschränkung von Freiheitsrechten vor, die nicht zulässig ist. Würde im gleichen Zusammenhang eine Initiative mit vergleichbar doppeldeutigem Inhalt ergriffen, müsste diese als ungültig erklärt werden, und zwar zu Recht. Mit Blick auf Schengen aber wird solch doppeldeutiger Entscheid aus Angst vor den Ständen zugelassen, weil man sich ihnen nicht zu stellen getraut.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Mörgeli zu unterstützen.