Lexipedia

Fehr Mario · Nationalrat · 2004-12-08

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Mit dem Minderheitsantrag Mörgeli stehen zwei Fragen im Raum. Die eine Frage ist: Handelt es sich hier zwingend um ein obligatorisches Referendum? Die zweite Frage lautet: Könnte hier ein Referendum sui generis generiert werden?

Ich glaube, es ist klar, dass für ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum ein Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit - beispielsweise der Nato - oder aber zu einer supranationalen Gemeinschaft wie der Uno vorliegen müsste. Das Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin erfüllt diese Bedingungen aber klar nicht. Die Assoziierung ist kein Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft, sondern eine Form der internationalen Zusammenarbeit.

Wenn Sie den SVP-Votanten sorgfältig zugehört haben, dann haben Sie festgestellt, dass sie sich in diesem Bereich auch ein bisschen in einem Rückzugsgefecht befinden und sich eigentlich vermehrt auf die Frage konzentriert haben, ob ein Referendum sui generis herangezogen werden könnte. Bundesrat Blocher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall, wenn man hier ein Referendum sui generis geltend machen möchte, eine Fragestellung vorliegen müsste, die einer Frage von Verfassungsrang gleichkäme. Es geht hierbei ganz zentral um die Frage der Souveränität. Sie können davon ausgehen, dass wir uns in der Kommission sehr sorgfältig damit auseinander gesetzt haben, zumal auch das Bild für einige Aufregung gesorgt hat, wonach die Herren Schlüer und Mörgeli inmitten eines kalten Winters Unterschriften sammeln müssen. Wir haben das wirklich sehr sorgfältig geprüft. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es keine Souveränitätsübertragung gibt, weil jede Übernahme von künftigem Schengen-Recht nur mittels Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages erfolgen kann. Für einen solchen Vertrag bedarf es der Zustimmung gemäss den Regeln der autonomen schweizerischen Gesetzgebung.

Bundesrat Blocher hat das Verfahren skizziert: Das Parlament und, im Referendumsfall, das Volk werden innerhalb einer Frist von zwei Jahren autonom darüber entscheiden können, ob die Schweiz bei der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Rechtsbestandes einen neuen Rechtsakt übernehmen wird oder nicht. Für den Fall einer Nichtübernahme existieren sehr differenzierte Mechanismen, welche eben gerade verhindern sollen, dass die Schweiz das Abkommen kündigen muss.

Herr Banga hat in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Übernahme nur dann erfolgen muss, wenn die Schweiz dies als möglich erachtet. Herr Schlüer hat dann gesagt, dass in einem solchen Fall seitens der EU einseitige Massnahmen vollzogen werden könnten. Wenn man die Vereinbarung zu Ende liest, dann kann man dort aber auch die Aussage finden, dass diese Massnahmen zum einen verhältnismässig sein müssten und dass sie zum anderen eben nicht einseitig seitens der anderen Schengen-Staaten erfolgen, sondern dass sie zunächst im sogenannten Gemischten Ausschuss diskutiert würden. Dieser ganze Mechanismus, den unsere Unterhändler und der Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU erreicht haben, garantiert eben gerade, dass es hier keinen Souveränitätsverlust gibt, übrigens auch nicht für die Kantone. Die kantonalen Kompetenzen werden nicht beschnitten, das haben wir gestern bei der Legiferierung sogar ausdrücklich festgelegt.

Niemand will verhindern, dass unser Volk das letzte Wort zum Schengen/Dublin-Abkommen hat. Das Referendum kann und das Referendum wird ergriffen werden. Unsere neue Verfassung kennt aber kein "fakultatives obligatorisches Referendum". Wenn man die Materialien zur neuen Bundesverfassung studiert, sieht man dort sogar, dass genau ein solches "fakultatives obligatorisches Referendum" ausdrücklich abgelehnt wurde. Die Beispiele von Herrn Mörgeli betreffend den Völkerbund und den EWR sind darum sehr nett und sehr anschaulich, aber sie verkennen, dass sie auf einer anderen, auf der alten Verfassung beruhen und dass eben in der neuen Verfassung gerade dieses "fakultative obligatorische Referendum" nicht mehr gewollt wurde.

Im Gegenzug wurde dem Parlament dafür ein weitgehendes Mitgestaltungsrecht bei der Aussenpolitik eingeräumt. Wie gesagt, hätte das Bedürfnis nach einem "fakultativen obligatorischen Referendum" bestanden, so wäre das Instrument in der eindeutig formulierten Voraussetzung in der neuen Bundesverfassung verankert worden. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn diesbezüglich falsche Aussagen immer und immer wieder wiederholt werden, so hat das auch ein bisschen einen Hauch von Populismus. Unsere neue Bundesverfassung regelt nach klaren rechtlichen Kriterien - und eben nicht nach politischen Kriterien -, was in eine obligatorische Volksabstimmung geht. Was Sie von der SVP anwenden, sind politische Kriterien. In der neuen Bundesverfassung ist ausdrücklich festgehalten, dass Grundlage und Schranke staatlichen Handelns das Recht sein muss. Das Recht gilt auch bei der Frage, welches Referendum obligatorisch und welches fakultativ ist. Hier hat nicht die Politik zu entscheiden, sondern das Recht. Das Recht sagt, dass es hier kein obligatorisches Referendum gibt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Mörgeli abzulehnen.