Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2004-12-09
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Diese Erweiterung der bestehenden Verträge der Schweiz mit der EU betreffend Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ist für den Fortbestand des Bilateralismus enorm wichtig. Eine Kündigung wäre der absolute GAU für die Wirtschaft.
Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Damals im Abstimmungskampf wurde von den Gegnern die Angst geschürt mit dem Argument, dass mit diesem Freizügigkeitsabkommen eine Lawine von ausländischen Arbeitskräften unser Land überströmen würde. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Freizügigkeitsabkommen zeigen jedoch, dass die befürchteten Migrationsströme aus der EU in die Schweiz ausgeblieben sind.
Der freie Personenverkehr zwischen den zehn neuen EU-Ländern und der Schweiz wird schrittweise und mit angemessenen Übergangsfristen eingeführt. In dieser Zeit können arbeitsmarktliche Beschränkungen wie Inländervorrang und Lohnkontrolle aufrechterhalten werden. Wir haben in der Schweiz nach wie vor Branchen, in denen die Arbeitsmarktsituation angespannt bleibt. Das ist in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe der Fall. Betriebe mit saisonalen Schwankungen rechnen damit, dass trotz neuen Möglichkeiten der Rekrutierung noch ein Nachfrageüberhang bestehen bleibt. Mit einer Masseneinwanderung in die Schweiz ist nicht zu rechnen. Eine Einreise kann nur mit einem konkreten Arbeitsvertrag - und das für einen unbesetzten Arbeitsplatz - erfolgen. Der Anreiz zur Beschäftigung von Schwarzarbeitern wird dadurch deutlich verringert. Das Risiko von grösseren Migrationsströmen in die Schweiz ist bedeutend kleiner als jenes der Abwanderung von Arbeitsplätzen aus der Schweiz.
Im Rahmen der Ausländergesetzgebung haben wir im Entsendegesetz in Artikel 6 die Einführung der Meldepflicht beschlossen. Wer diese Meldepflicht verletzt, kann an der Arbeitsaufnahme gehindert werden, oder er muss sich normal anmelden und kann erst dann die Arbeit aufnehmen. Dieser Meldepflicht unterstehen auch sämtliche Kurzaufenthalter. Für das Wirtschaftswachstum der Schweiz ist der Austausch von Arbeitskräften zwischen der Schweiz und der EU zentral. Es geht nicht nur darum, Arbeitskräfte in die Schweiz zu holen, sondern es wollen eben auch Schweizer im EU-Raum diskriminierungsfrei tätig sein.
Noch etwas: Für junge Schweizer Bürger und Bürgerinnen bringt der freie Personenverkehr mit den zehn neuen EU-Ländern weitere Vorteile. Sie haben die Möglichkeit, in diesen Staaten zu studieren und auf diese Weise sich mit internationalen Erfahrungen weiterzubilden. Wenn die Freizügigkeit abgelehnt wird, ist das wirtschaftliche Wachstum gehemmt. Natürlich sind mit der Anpassung nicht alle Probleme gelöst, aber ohne Anpassung würden die Hürden auf jeden Fall bedeutend grösser. Unser Land hängt von der Wettbewerbsfähigkeit ab, und davon hängen auch unsere Arbeitsplätze ab. Aus der Sicht der CVP-Fraktion ist das Verhandlungsergebnis sehr zufrieden stellend. Aus heutiger Sicht ist es nicht angebracht, mit der Migrationsfrage Angst und Verunsicherung zu verbreiten.